Oberrabnitz

Geschichte

Verwaltung

Ausführende Organe in den katholischen Pfarren (Pfarrgemeinden) auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes – beginnend aus der Zeit vor dem Bestehen des Burgenlandes mit Bezug auf die römisch-katholische Diözese Győr (Raab) könnte wie folgt lauten: Kirchenvater, Kirchengemeinderat, Schulstuhl, Pfarrkirchenrat, Pfarrgemeinderat.[1]

Kirchenvater / Mesner

In der katholischen Pfarre war der Kirchenvater der Vertreter der Gläubigen. Bereits im 13. und 14. Jahrhundert ernannte der Pfarrer zu diesem Amt ein weltliches Mitglied der Pfarre, das unter seiner unmittelbaren Mitwirkung und Leitung das Vermögen des Gotteshauses verwaltete.

Dem Pfarrer wurde ein Mann aus der Gemeinde zur Seite gestellt, der auf dessen Vorschlag hin bestellt war und ihn mit Rat und Tat zu unterstützen hatte. Diese Bestimmung für die Ernennung des Kirchenvaters galt weit ins 20. Jahrhundert hinein. Da in der Diözese Győr (Raab) keine genaueren Angaben bezüglich Aufgabenbereich und Ernennungsverfahren veröffentlicht wurden; ist anzunehmen, dass diese je nach örtlicher Gewohnheit geringfügig variierten.

Bis ins 19. Jahrhundert gehörte der Kirchenvater in der Regel dem gehobenen Bauernstand an. Ab den 1850er-Jahren wurde jedoch vereinzelt auch ein Söllner in dieses Amt berufen.

Das Amt war grundsätzlich ein Ehrenamt, das keine Entschädigung für die aufgewendete Mühe vorgesehen war. Im 19. Jahrhundert taucht in den Kirchenrechnungen allerdings ein geringer jährlicher Betrag dafür auf – offenbar wurde dies von den einzelnen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt, wie ein Ausschnitt aus einer Kirchenrechnung der Pfarre Oberrabnitz aus dem Jahr 1834 belegt.[2]

„Dem Kirchenvater Joseph Pfneißl seinen 833/34 Kirchenvater-Lohn mit 4f (Gulden)“ [3]

Grundsätzlich lassen sich dem Kirchenvater zwei voneinander zu unterscheidende Aufgabenbereiche zuordnen: zum einen die finanzielle Mitverwaltung, zum anderen die – nach außen hin sichtbareren – mesnerischen Hilfsdienste.

Zu den finanziellen Aufgaben des Kirchenvaters gehörten die Verwendung und Verwaltung der Stolgebühren sowie des Pfarr eigenen Grundbesitzes, die Einnahmen aus den Stiftungsmessen und dem Klingelbeutel sowie die Prüfung und Mitunterzeichnung der jährlich zu erstellenden Kirchenrechnung. Eine weitere wesentliche Aufgabe bestand in der Vergabe von Darlehen aus dem lokalen Kirchenvermögen und der Eintreibung der dazugehörigen Zinsen, die eine wichtige Einnahmequelle der Pfarre darstellten. Diese Darlehen waren meist langfristig angelegt, da sie häufig über Generationen innerhalb ein und derselben Familie weiterbestanden. Als Kenner der örtlichen Verhältnisse – insbesondere in Bezug auf die Kreditbedürftigkeit und die Bonität der Schuldner – kam dem Kirchenvater hierbei eine Schlüsselrolle zu.[4]

Im Rahmen des mesnerischen Hilfsdienstes trat der Kirchenvater vor allem bei den Sonntags- und höheren Kirchenfesten in Erscheinung. An diesen Tagen übernahm er jene Aufgaben in der Kirche, die während der Woche vom Mesner ausgeführt wurden.[5]

Abb. 1: Auszug einer Kirchenrechnung aus dem 1844/45; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien

„Activ- und Passivstand des dem Heiligen Joseph gewidmeten Gotteshauses zu Ober Rabnitz vom ersten November 844 bis letzten Oktober 845, unter dem wohlehrwürdigen Herrn Pfarrer Martin Sigl, oder dessen Herrn Pfarr-Administrator Michael Payer, und dem bestellten Kirchenvater Georg Gmeiner“ [6]

Abb. 2: Im Jahr 1844/45 wurden in der der Pfarre Oberrabnitz 19 Stiftbriefe geführt; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien

„Von Stiftungen: Aus diesen werden jährlich a 5% auch 6 % an Interesse zur Kirchen Cassa eingezahlt, und zwar:… Summe 45 Gulden 1 2/4x“ [7]

Im Jahr 1834 waren es 14 Stiftbriefe mit einer Kapitalsumme von 564 Gulden 30 Kreuzer; 1912 waren es 38 Stiftbriefe mit einer Kapitalsumme von 2502 Kronen 67 Heller

Der Zweck dieser Stiftungen war größtenteils einer „stillen Messe“, vereinzelt aber auch einer „Gesangsmesse“ gewidmet.

Abb. 3: Die gezeichnete Kirchenrechnung aus dem Jahr 1844/45; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien

„Sigl. Ober Rabnitz den 26. Oktober 1845; M. Payer, Administrator; Georg Gmeiner Kirchenvatter; Revidirt und für richtig befunden worden – Ober Rabnitz den 6. November 1845 Georg Fink Vice Erzprister (Piringsdorf)“ [8]

Mit der Errichtung des Pfarrkirchenrates in den Jahren 1938/39 gingen diese Aufgaben vollständig auf dieses Organ der Pfarrgemeinde über. Damit entfiel der eigenständige Wirkungsbereich des Kirchenvaters.

Die Kirchenväter der Pfarre Oberrabnitz 1833 – 1929 [9]

Joseph Pfneisl: November 1833 – Oktober 1835
Franz Hauser, Haus Nr. 13: wurde im September 1936 einstimmig gewählt
Jacob Liebentritt: November 1837 – Oktober 1842
Anton Gmeiner: November 1842 – Oktober 1844
Georg Gmeiner: November 1844 – Oktober 1846
Anton Gmeiner: November 1846 – Oktober 1859
Johann Hendling: Jänner 1860 – Dezember 1867
Im Jahr 1870 bis 1877 wurde ein Mesner bezahlt
Franz Hauser – Kirchenrath, Josef Tribl – Kurator: 1878
Im Jahr 1879 bis 1886 wurde ein Mesner bezahlt
Im Jahr 1887 bis 1889 wurde ein Kirchendiener bezahlt
Im Jahr 1890 bis 1897 wurde ein Kirchenvater bezahlt
Johann Tribl: 1898
Im Jahr 1899 bis 1902 wurde ein Kirchenvater bezahlt
Ferenz Hauser: 1911 – 1919

Nach Abdankung von Franz Hauser als Kirchenvater im Jänner 1920 wurde für das Amt Andreas Fraller Haus Nr. 15, Johann Pfneisl Haus Nr. 53 und Johann Maschler Haus Nr. 24 vorgeschlagen. Die angeführten Personen nahmen jedoch dieses ihnen gebotene Vertrauen nicht an und es wurde Folge dessen Stefan Brandl Haus Nr. 79 und Johann Tribl Haus Nr. xx vorgeschlagen. Nachdem Stefan Brandl mit seinen Bedingungen ausschied, konnte man schließlich mit Johann Tribl  übereinkommen, dass er dieses Amt, welches er schon mal innehatte, annimmt: 1920 – 1925

Am 24. Februar 1929 wurde Wagnermeister Johann Seidl Haus Nr. 46, der bisher prov. diesen Dienst ausübte, einstimmig mit der Kirchenvaterstelle betraut. Die Stelle wurde vorschriftsgemäß von der Kanzel aus zur Bewerbung ausgeboten. Es fand sich aber nur der einzige Bewerber. Dem scheidenden Kirchenvater, Herrn Triebl, sprach der Schulstuhl für seine langjährigen, treuen Dienste den wärmsten Dank aus.

Die Mesner der Pfarre Oberrabnitz [10]

Johann Brandl Haus Nr. 42: September 1955 Mesner

Am Februar 2. Februar 1958 wurde die Mesnerfrage geregelt. Der frühere Mesner Johann Brandl, Haus Nr. 42, sieht sich wiederum in die Lage versetzt, den Mesnerdienst zu versehen, da er im laufenden Jahre nicht mehr zum Schöberl-Sägewerk arbeiten gehen wird.

Johann Brandl Haus Nr. 42: März 1964 Mesner

Josef Gludowatz Haus Nr. 30: ? bis 2005

Margarethe Hettlinger Haus Nr. 8: 2005 bis heute

Kirchengemeinderat (1869-1876)

Die Einrichtung von Kirchengemeinderäten war eine direkte Folge des Gesetzesartikels von 1868. Dieser legte fest, dass Religionsgemeinschaften in den Gemeinden aus eigenen Mitteln öffentliche Volksschulen errichten und unterhalten durften. In Umsetzung dieser Bestimmung ordnete der Bischof von Győr (Raab) Zalka im Februar 1869 an, in nahezu jeder Pfarrei seiner Diözese einen Kirchengemeinderat zu bilden. Diese Gremien waren befugt, die materiellen Beiträge der Gemeindemitglieder einzufordern, um den Bau und den Erhalt der Schulen sicherzustellen.

Damit stand dem Kirchenvater erstmals ein Gremium zur Seite, das für die finanziellen Angelegenheiten zuständig war. Von diesem Zeitpunkt an wurden die Kirchenrechnungen auch von Mitgliedern des Kirchengemeinderates mitunterzeichnet, wenngleich die (Mit-)Verantwortung des Kirchenvaters weiterhin bestehen blieb.

Wählbar waren alle in allgemeiner Achtung stehenden Bürger des Ortes, die das 30. Lebensjahr vollendet hatten und des Lesens und Schreibens kundig waren. Das Amt galt als Ehrenamt, und die Wahl wurde alle drei Jahre durchgeführt. Den Vorsitz im Kirchengemeinderat führte der Pfarrer als sogenannter kirchlicher Präses. Aus der Mitte der Mitglieder konnte zudem ein Vizepräses gewählt werden, der als weltlicher Präses bezeichnet wurde.[11]

Der Aufgabenbereich in Vermögensangelegenheiten umfasste die Verwaltung des kirchlichen Besitzes, die Verpachtung der im Eigentum der Kirche stehenden Grundstücke, die Erhaltung der Kirchen- und Schulgebäude in gutem Zustand, die Einholung von Bewilligungen für größere Bauvorhaben sowie deren Durchführung, die Sicherstellung der Deckung der jährlichen Ausgaben und die Prüfung der Kirchen- und Schulrechnungen.

Im Bereich des Schulwesens lag die Zuständigkeit des Kirchengemeinderates in der Wahl des Schullehrers und in der Festsetzung seiner Besoldung. Er hatte auf den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder streng zu achten und die Eltern bei Versäumnissen zu mahnen. Zudem fungierte er als Vermittlungsinstanz bei Streitigkeiten zwischen Eltern und Lehrer, bestimmte die Dauer der Schulferien und sorgte für die Belohnung besonders verdienstvoller Schüler.[12]

Abb. 4: Bilanz der Kirchenrechnung aus dem Jahr 1874; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien

Im Auszug der Kirchenrechnung aus dem Jahr 1874 betrug das Stiftungskapital 896 Gulden. In den Ausgaben von rund 90 Gulden sind 10 Gulden Mehrausgaben enthalten. Geschrieben wurde die Rechnung am 31. Dezember 1874 von Pfarrer Friedrich Mayer und unterzeichnet von Sebastian Gmeiner Haus Nr. 2 und Lorenz Kogler Haus Nr. 51. Revidiert und richtig befunden wurde sie vom Distrikt Dechant Ferdinand Adler aus Steinberg.[13]

Schulstuhl (1876-1938)

Mit dem Volksschulbehördengesetz von 1876 wurden die Kirchengemeinderäte ihrer bisherigen Zuständigkeiten entkleidet. Es wurde festgelegt, dass sowohl die schulischen Angelegenheiten als auch die Verwaltung des kirchlichen Vermögens vom Kirchengemeinderat auf das neu geschaffene Organ, den sogenannten „Schulstuhl“, übergehen sollten.

Die konfessionellen Volksbildungsanstalten unterstanden fortan der jeweiligen Kultusgemeinde, in der ein Schulstuhl aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern zu bilden war. Die Mitgliedschaft des Pfarrers in diesem Gremium wurde im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Die erste Wahl hatte auf Anordnung des bischöflichen Ordinariats spätestens bis Ende Januar 1877 stattzufinden.

Das aktive Wahlrecht stand jedem männlichen Mitglied der römisch-katholischen Kirche zu. Kirchlicher Präses des Schulstuhls war der Pfarrer, der in Schulangelegenheiten sowohl den Schulstuhl als auch mittelbar die gesamte Kultusgemeinde vertrat. Ihm zur Seite stand ein weltlicher Präses, der aus der Mitte des Schulstuhls gewählt wurde. Als Schriftführer fungierte der Notar des Schulstuhls, in der Regel war dies der Lehrer. Die Wahlen hatten im gesetzlich festgelegten Dreijahresrhythmus stattzufinden.

Ein weiterer Funktionsträger war der Kurator, der für die Verwaltung des Schulvermögens verantwortlich zeichnete und dem Schulstuhl gegenüber zur Vorlage der Jahresschlussrechnung verpflichtet war. Er musste dem Schulstuhl nicht angehören und verfügte daher in den Sitzungen lediglich über ein beratendes Stimmrecht. Bei seiner Wahl, die durch den Schulstuhl erfolgte, wurde ausdrücklich auf seine privat-wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht genommen.[14]

1889 wurde in Oberrabnitz ein neuer Schulstuhl gewählt.

„Verzeichnis der neugewählten Schulstuhl Mitglieder.

Und zwar als ordentliche Mitglieder wurden gewählt: Franz Hauser Haus Nr. 13,  weltlicher Präses; Johann Puhr Haus Nr. 7; Johann Pfneisl Haus Nr. 21; Franz Hochschopf Haus Nr. 68; Josef Maschler Haus Nr. 24;             

Als Ersatzmitglieder: Alber Kogler Haus Nr. 51; Franz Supper Haus Nr. 4;

Ausserordentliche Mitglieder und zwar als Kuratoren: Stefan Pfneisl Haus Nr. 53, Oberkurator; Josef Bleier Haus Nr., Vicekurator;

Ob. Rabnitz am 7. April 1889; Josef Fröch, Notär; Johann Krahl, kirchlicher Präses“ [15]

Die Aufgaben des Schulstuhls lagen einerseits im Bereich des Unterrichtswesens. Dazu gehörten die Wahl der Lehrer und die Festsetzung ihrer Besoldung, die Kontrolle des regelmäßigen Schulbesuchs sowie die Ermahnung säumiger Eltern, die Beschaffung der erforderlichen Lehrmittel und Schulbücher, die Aufsicht über die Einhaltung des Lehrplans und die Überwachung des Gesundheitszustandes der Schüler. Ebenso hatte der Schulstuhl dafür Sorge zu tragen, dass der Wiederholungsunterricht ordnungsgemäß abgehalten und von den 13- bis 14-jährigen Schülern regelmäßig besucht wurde.

Andererseits fielen in den Zuständigkeitsbereich des Schulstuhls auch Aufgaben der Verwaltung des Kirchen- und Schulvermögens. Dazu zählten die Verwaltung der Einkünfte aus Stiftungen, die Verpachtung von Grundstücken sowie die Überwachung und Instandhaltung der Gebäude.

Mit Erlass vom 18. Dezember 1922 wurden mehrere Zuständigkeiten, die zuvor dem Schulstuhl beziehungsweise seinem kirchlichen Präses vorbehalten gewesen waren, auf den jeweiligen Schullehrer übertragen. Dazu zählten unter anderem die Kontrolle des regelmäßigen Schulbesuchs, die Auswahl der Lehrbücher sowie die unmittelbare Leitung und Aufsicht über den gesamten Unterricht. In der am 26. November 1922 abgehaltenen Schulstuhlsitzung in Oberrabnitz hieß es daher…

„Nachdem Sr. Eminenz der hochwürdigste Herr Apostolische Administrator unseren Herrn Pfarrer Johann Krahl von der Leitung unserer Konfessionellen röm. kath. Volksschule zu dispensieren geruhte, wurde der am 23. November l. J. gewählte Kantorlehrer Herr Johann Gesellmann als Leiter für unsere Volksschule vorgeschlagen.“ Im Jänner 1923 wurde diese Bestimmung auch von der Landesregierung bestätigt.“ [16]

Im Gefolge des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 endete das konfessionelle Schulwesen im Burgenland und ging in staatliche Verwaltung über.

Die Schulstühle wurden zwar von ihren Aufgaben in der Geschäftsführung der Schulen entbunden, doch die Eigentumsverhältnisse an den Schulgebäuden, Lehrmitteln und sonstigen Einrichtungen blieben vorerst unverändert. Ihnen verblieben daher weiterhin das Recht und die Pflicht, für deren Erhaltung Sorge zu tragen.

Damit entfiel ein Großteil der bisherigen Aufgaben der katholischen Schulstühle. Unberührt blieb jedoch deren Zuständigkeitsbereich als Vertretung der Kultusgemeinde beziehungsweise der Gesamtheit der Katholiken einer Pfarre.

Um die neuen Verhältnisse auch nach außen hin sichtbar zu machen, wurde die Bezeichnung Schulstuhl auf kirchliche Weisung hin am 20. September 1938 in römisch-katholischer Kirchenrat geändert. Zugleich erhielten die Kirchenräte den Auftrag, bis zum 1. November 1938 in allen Pfarren – sofern nicht bereits vorhanden – Kultusgemeinden (Pfarrgemeinden) zu bilden und deren Tätigkeit aufzunehmen.

Am 30. Oktober 1938 fand in der Pfarrkirche Oberrabnitz eine Generalversammlung der Katholiken statt, an der rund 100 Personen teilnahmen. Gegenstand der Versammlung waren die Organisation der römisch-katholischen Kultusgemeinde sowie die Genehmigung der Satzungen. Nach einer einleitenden Ansprache des Pfarrers beschloss die Versammlung ohne Einspruch die Bildung der Kultusgemeinde. Anschließend wurden die Satzungen der römisch-katholischen Kirchengemeinde Oberrabnitz verlesen und einstimmig angenommen. Für etwaige Einsprüche wurde eine Frist von einer Woche eingeräumt; auch nach Ablauf dieser Frist ging beim Pfarramt kein Einspruch ein.[17]

Die Schulstuhlmitglieder der Gemeinde Oberrabnitz 1908 – 1936 [18]

1908: Krahl Jannos Präses; Josef Fröch Schriftführer; Gmeiner Josef; Hauser Franz Kurator; Andreas Liebentritt; Maschler Josef; Böhm Josef;

1910: Johann Krahl kirchl. Präses; Johann Maschler weltl. Präses; Josef Fröch Notär; Josef Tribl Kurator; Ordentliche Mitglieder – Franz Hauser; Josef Liebentritt; Josef Gmeiner; Franz Puhr;

1913: Krahl Jannos Präses; Josef Fröch Schriftführer; Andreas Liebentritt weltl. Präses; Johann Maschler Curator; Josef Gmeiner; Fabian Supper; Josef Liebentritt Haus Nr. 5; Ersatzmitglieder – Andreas Fraller; Josef Tribl;

1916: Krahl Jannos Präses; Josef Fröch Schriftführer; Supper Fabian, weltl. Präses; Josef Böhm, Kassier; Johann Maschler; Josef Gmeiner; Josef Liebentritt; Josef Hettlinger; Andreas Liebentritt;

1920: Johann Präses; Josef Fröch Schriftführer; Ordentliche Mitglieder – Josef Kogler; Andreas Fraller; Fabian Liebentritt; Johann Tribl; Josef Liebentritt Haus Nr. 5; Ersatzmitglieder – Johann Pfneisl; Josef Pfneisl;

1924: Johann Krahl Präses; Johann Gesellmann Schriftführer; Fabian Liebentritt Präses; Johann Tribl Kurator; Ordentliche Mitglieder – Josef Kogler Haus Nr. 51; Stefan Pfneisl; Andreas Fraller; Ersatzmitglieder – Johann Liebentritt Haus Nr. 2; Josef Kogler Haus Nr. 73;

1927: Die Wahl wurde für 22. Juli 1927 vorschriftsmäßig verlautbart, es erschien jedoch kein einziger Wähler. Folge dessen wurde die Wahl nach Erlass der Apostolischen Administration auf Sonntag dem 2. Oktober 1927 anberaumt. Wahl 2. Oktober 1927: Johann M. Sallaberger Präses; Josef Wiesinger Schriftführer; Fabian Liebentritt weltl. Präses; Josef Kogler Kurator; Ordentliche Mitglieder – Pfneisl Stefan; Pfneisl Johann; Fraller Andreas; Ersatzmitglieder – Puhr Franz; Pfneisl Josef;

1930: Johann M. Sallaberger Präses; Josef Wiesinger Schriftführer; Johann Liebentritt Haus Nr. 3 weltl. Präses; Josef Maschler Kurator; Fabian Liebentritt; Josef Liebentritt; Franz Gmeiner; Franz Kogler

1936: Johann M. Sallaberger Präses; Josef Wiesinger Schriftführer; Johann Morth Haus Nr. 52 weltl. Präses; Peter Brandl Haus Nr. 56 Kurator; Andreas Bleier; Tribl; Johann Fraller Haus Nr. 68 hat die Eidesleistung verweigert, an seine Stelle tritt Franz Pfneisl Haus Nr. 72

Pfarrkirchenrat (1939-1971)

Die 1938 erlassenen Bestimmungen legten fest, dass sich der Kirchenrat aus dem Vorstand – bestehend aus dem Ortspfarrer als geistlichem Präses, dem weltlichen Präses, dem Schriftführer und dem Kassier – sowie weiteren Mitgliedern zusammensetzte.

Als Mitglieder konnten rechtschaffene katholische Laien männlichen Geschlechts berufen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten und sich bei den Pfarrangehörigen allgemeinen Ansehens erfreuten.

Der Pfarrer hatte der bischöflichen Behörde eine Liste jener Personen vorzulegen, die für das Amt geeignet erschienen, wobei darauf zu achten war, dass alle Berufsklassen der Pfarre vertreten waren. Die Ernennung erfolgte anschließend durch Dekret. Die Amtsdauer des Pfarrkirchenrates betrug sechs Jahre.[19]

Bei der Kirchenratssitzung im Mai 1939 in Oberrabnitz, gab der Präses Pfarrer Ludwig Glöggler bekannt, dass die Pfarrkirchenrat Mitglieder durch die kirchliche Oberbehörde rechtsgültig ernannt sind. Darauf konstituierte sich der Kirchenrat, durch Akklamation wurden gewählt: Andreas Bleier Haus Nr., Präses; Fabian Liebentritt Haus Nr. 25, Kassier; Josef Senft Haus Nr. 26, Schriftführer.[20]

Im Herbst 1939 wurden die endgültigen Organisationsbestimmungen für das nunmehr Pfarrkirchenrat genannte Gremium verlautbart. Sie traten am 1. September 1939 in Kraft. Der Pfarrkirchenrat wurde mit der Verwaltung des kirchlichen Vermögens, der Wahrnehmung der Baulast sowie der Mitwirkung bei der Einhebung von Kirchenbeiträgen betraut.

Im Jahr 1939 waren in Oberrabnitz 149 Kirchenbeitragspflichtige. Davon zahlten 143 jeweils 3 RM, 2 jeweils 6 RM und ein paar verweigerten den Beitrag.[21]

Zu seinem Aufgabenbereich gehörten die Bestellung und Entlassung der weltlichen Kirchenangestellten – etwa von Kantor, Mesner oder Läuter –, die Verwaltung des konfessionellen Friedhofs, die Erstellung des Haushaltsplanes, die Vergabe kleinerer Bau- und Renovierungsarbeiten, die aus den Mitteln der Pfarrkirche finanziert werden konnten, sowie die Vorberatung größerer Bauvorhaben und die Antragstellung an die bischöfliche Behörde. Im Bereich der Kirchenbeitragsangelegenheiten fungierte der Pfarrkirchenrat als Hilfsorgan der Finanzkammer.

Im November 1939 wurde im Pfarrhof Oberrabnitz eine Pfarrkirchenrats Sitzung abgehalten. Anwesend waren alle Mitglieder aus Oberrabnitz und Karl. Der Haushaltsplan für das Jahr 1940 wurde gemäß der Vorlage durchgenommen und mit einem Mehraufwand von 2349 RM festgesetzt und genehmigt.[22]

Ab dem 1. Jänner 1940 oblagen dem Pfarrkirchenrat auch einzelne Aufgaben im Zusammenhang mit dem Pfründenvermögen.

Im Jahr 1968 wurde die Mitgliedschaft auf Frauen ausgeweitet. Damit stand sie „volljährigen katholischen Laien, die nach den Grundsätzen des Glaubens leben und sich allgemeinen Ansehens sowie Vertrauens erfreuen“, offen.[23]

Die Pfarrkirchenratsmitglieder der Gemeinde Oberrabnitz 1939 – 1977 [24]

1939: Dr. Ludwig Glöggler Präses; Andreas Bleier welt. Präses (Stellvertreter vom Pfarrer); Fabian Liebentritt, Kassier, Haus Nr. 25; Josef Senft, Schriftführer, Haus Nr. 26; Josef Bleier, Haus Nr. 74; Albert Puhr, Haus Nr. 43; Franz Schrammel; Johann Liebentritt Haus Nr. 2; Stefan Liebentritt;  Ersatz – Johann Fraller, Haus Nr. 68; Peter Brandl; Franz Pfneisl; Franz Gmeiner; Johann Liebentritt;

1946: Dr. Ludwig Glöggler, Präses; Josef Bleier, welt. Präses, Haus Nr. 74; Josef Gmeiner, Kassier, Haus Nr. 78; Johann Brandl; Franz Pfneisl; Ersatz – Josef Seidl, Haus Nr. 69; Stefan Liebentritt;

1953: Josef Kogler, welt. Präses, geb. 1909, Spengler, Haus Nr. 37; Johann Fraller, Kassier, geb. 1914, Landwirt, Haus Nr. 55; Josef Gmeiner, Schriftführer, geb. 1925, Landwirt, Haus Nr. 9; Josef Gmeiner, geb. 1887, Landwirt, Haus Nr. 78; Franz Pfneisl, geb. 1900, Landwirt, Haus Nr. 72; Johann Pfneisl, geb. 1914, Landwirt, Haus Nr. 63;

1959:  Josef Pfneisl, Präses, geb. 1921, Landwirt, Haus Nr. 53; Johann Fraller, Kassier, geb. 1914, Landwirt, Haus Nr. 55; Josef Gmeiner, Schriftführer, geb. 1925, Landwirt, Haus Nr. 9; Josef Kogler, geb. 1909, Spengler, Haus Nr. 37; Johann Pfneisl, geb. 1914, Landwirt, Haus Nr. 63; Josef Fraller, geb. 1926, Landwirt, Haus Nr. 15;

Die neuernannten Pfarrkirchenräte wurden mit ihren Pflichten vertraut gemacht und in der Kirche eingeführt.

1965: Franz Pfneisl, welt. Präses, geb. 1930 Landwirt Haus Nr. 72; Josef Fraller, Kassier, geb. 1925 Elektriker Nr. 45; Johann Triebl, Schriftführer, geb. 1913 Landwirt aus Karl 58; Johann Brandl, geb. 1928, Landwirt, Haus Nr. 42; Franz Fraller, geb. 1924, Landwirt, Haus Nr. 68; Stefan Puhr, geb. 192, Landwirt Haus Nr. 7;

1971: Georg Fennes, Präses;

Pfarrgemeinderat (seit 1971/72)

In den Jahren 1968/1969 wurde in der Diözese Eisenstadt ein Rahmenstatut für das neu geschaffene Organ Pfarrgemeinderat erarbeitet. Im Gegensatz zum bisherigen Pfarrkirchenrat, dessen Aufgaben sich ausschließlich auf finanzielle Belange beschränkten, sollte der Pfarrgemeinderat die Verantwortung für das gesamte Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde übernehmen.

Mit 31. Dezember 1971 endete die reguläre Funktionsperiode der bestehenden Pfarrkirchenräte. Unmittelbar danach wurde in vielen Pfarren der Diözese erstmals der Pfarrgemeinderat gewählt. Neben dem Pfarrer, der den Vorsitz innehatte, wählte der Pfarrgemeinderat einen stellvertretenden Vorsitzenden, der seit den 1980er-Jahren die Bezeichnung Ratsvikar führte und nach Möglichkeit aus der Gruppe der gewählten Mitglieder stammen sollte. Je nach Erfordernis konnte er vom Pfarrer mit stellvertretenden Aufgaben betraut und in begründeten Fällen zum geschäftsführenden Vorsitzenden bestellt werden. Im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden berief er die Sitzungen des Pfarrgemeinderates ein und leitete sie.

Der Vorstand setzte sich aus dem Pfarrer, dem Ratsvikar, dem Schriftführer sowie höchstens drei weiteren Mitgliedern zusammen. Zwischen dem Pfarrer und den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates galt das Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Die gewählten und berufenen Männer und Frauen gestalteten gemeinsam mit dem Pfarrer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Sie sorgten für die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde und trugen zur Wahrung und Förderung der Vielfalt des pfarrlichen Lebens bei (Statut 2011).[25]

Die Pfarrgemeinderatsmitglieder der Gemeinde Oberrabnitz seit 1971 [26]

 

Kirchenrechnung, Kirchenbeitrag

Ausug aus Kirchenrechnungen

Auszug aus einer Kirchenrechnung der Pfarre Oberrabnitz wie diese im Zeitraum von 1830 bis 1920 geführt wurde: [27]

„Activ- und Passivstand

Dies, dem Heiligen Joseph gewidmeten Gottes Hause zu Ober Rabnitz, vom ersten November 842 bis letzten Oktober 843, unter dem wohlehrwürdigen Herrn Pfarrer Martin Sigl, und dem dermale Rechnung führenden Kirchenvater Anton Gmeiner, als:

Aktivstand

Von verpachteten Kirchengrund 5 Gulden 36 Kreuzer; An Grunddienst von den Untertansgründen 3 Gulden 9 Kreuzer; Von zwanzig Stiftbriefen die 5%igen Verzinsung 43 Gulden 46 Kreuzer; Von nicht intabulierten Kirchenkapital die 5%ige Verzinsung 7 Gulden 19 Kreuzer; Für 116 Kirchensitze laut Sitzregister 29 Gulden, für 4 neu gelöste Sitze 4 Gulden (Wer einen Sitzplatz in der Kirche haben wollte, konnte sich für eine Erstgebühr von 1 Gulden und dann einer jährlichen Gebühr von 15 Kreuzer in das Sitzregister eintragen lassen); für Almosen und Klingelbeutel 11 Gulden 31 Kreuzer;

Passivstand

An Kerzen, Weihrauch und Öl – laut Wachsbüchel sind in diesem Jahr zu Kirchschlag erkauft worden 4 ½ Pfund Wachskerzen um 12 Gulden 18 Kreuzer, zwei Pfund Inslichtkerzen für die Rorate Zeit um 1 Gulden 24 Kreuzer, ¾ Pfund Weihrauch um 1 Gulden 21 Kreuzer; Auf Kirchendiener – dem Herrn Pfarrer für das Chrisi-Himmelfahrt Fest 4 Gulden, dem Schullehrer auch für dieses 30 Kreuzer, dem Pfarrer für den bereitgestellten Opferwein 6 Gulden 40 Kreuzer, von den Stiftsmessen wurde Herrn Pfarrer 30 Gulden und dem Schullehrer 6 Gulden gezahlt; dem Schullehrer für Kirchenwäsche waschen 2 Gulden 30 Kreuzer, dem Kirchenvater für seine Bestellung 4 Gulden; An verschiedenen Auslagen – dem Günser Rauchfangkehrermeister 3 Gulden, für Kalk und Pinsel, für Seife und Stärke für die Kirchenwäsche waschen 30 Kreuzer, für gekaufte Abstauber Staubbesen und 2 Bartwische 4 Gulden, zum Heiligen Grab gehörigen Bettschamel zu machen dem Georg Liebentritt gezahlt 4 Gulden, ein Aspersorium neu angeschafft um 3 Gulden, für Beichtzettel drucken 5 Gulden, durch den Schullehrer in Güns erkaufte 14 Ellen Spitz für Ministranten-Röckeln 2 Gulden 10 Kreuzer, für die Fenster Reparation im Pfarrhaus 48 Kreuzer“

Auszüge aus verschieden Jahrgängen:

„Bandl und Zwirn für die Kirchenwäsche und Ministranten Röckel, Schreibpapier, dem Kirchenvater Botenlohn für das Öl von Raab holen; für verschiedene Reparaturen an Kirche, Dachung, Sakristei; für Glaser-, Schlosser-, Zimmermannsarbeiten, Rauchfangkehrer; dem Schmied Johann Seidl für 150 Stück Eisennägel; dem Glaser Josef Schmal, dem Isreliten von Koberstorf für Kirchenfenster Rep., dem Joh. Georg Liebentritt für verschiedene Kirchen Tischlerarbeiten, dem Josef Haiden für geschnittene Latten, dem Johann Müller nach Kirchschlag an Eisenwaren, dem Karler Schmied Johann Osterbauer, dem Schlosser Goldamer nach Kirchschlag, dem Glaser Burghart nach Kirchschlag, dem Zimmermann Franz Schlögl nach Karl, dem Georg Liebentritt für ein Tumba in die Kirchen zu machen, der Ursula Bredlin für Saif & Stärk zur Kirchenwäsche machen, dem Maurer Josef Pfneyß“

Kirchenbeitragsentwicklung

Bis zur Zeit Kaiser Josephs II. deckte die Kirche den größten Teil ihres Aufwandes aus eigenem Vermögen, vor allem aus den Erträgen ihres Grundbesitzes.

In seiner Regierungszeit (1780–1790) löste Kaiser Joseph II. eine Reihe von Klöstern, Stiftungen und Kirchen auf, die sich nicht mit Seelsorge, Unterricht oder Krankenpflege befassten, und bildete aus deren Vermögen die sogenannten Religionsfonds. Diese standen unter staatlicher Verwaltung. Aus ihnen wurden der Klerus besoldet und die wichtigsten Baulasten der Pfarren finanziert. Zusätzlich gewährte der Staat Zuschüsse, die aufgrund der schlechten Bewirtschaftung der Religionsfonds immer wieder erhöht werden mussten. Damit geriet die Kirche in eine finanzielle Abhängigkeit vom Staat.

Bis 1939 war in Österreich das System der Kirchenfinanzierung aus Religionsfonds und Staatsmitteln maßgebend. Beiträge oder Umlagen waren nicht erforderlich, da der Staat das Defizit der römisch-katholischen Kirche aus seinem Budget deckte.

Mit der Besetzung Österreichs durch Hitler im Jahr 1938 wurden alle reichsdeutschen Gesetze auf Österreich übertragen – mit Ausnahme des in Deutschland geltenden Kirchensteuergesetzes.

Mit der Absicht, der Kirche in Österreich einen vernichtenden Schlag zu versetzen, empfahl Gauinspektor Hans Berner im Dezember 1938, die staatlichen Zuschüsse an die Kirche einzustellen und per Gesetz ein Kirchensteuersystem einzuführen, das eine Umlage unter den Pfarrmitgliedern vorsah. Diesem Vorschlag wurde gefolgt, und am 1. Mai 1939 trat das „Gesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich“ in Kraft. Hitler persönlich änderte den ersten Gesetzesentwurf ab und ordnete an, dass der Staat die Kirchen bei der Einhebung rückständiger Kirchenbeiträge nicht unterstütze, sondern diese – wie einen privaten Verein – auf den Zivilrechtsweg verweise. Gleichzeitig mit dem Kirchenbeitragsgesetz beschlagnahmten die Nationalsozialisten die Religionsfonds, ohne der Kirche eine Entschädigung zu gewähren.

Bereits im März 1939 begann man mit der Errichtung von Pfarrkirchenräten. Damit verfügte praktisch jede Pfarre über eine „Kirchenbeitragsstelle“, auch wenn diese Bezeichnung anfangs noch nicht offiziell verwendet wurde.

Erst 1940, gültig ab 1. Jänner 1940, trat die eigentliche Kirchenbeitragsordnung in Kraft. Trotz der politischen Situation funktionierte die Beitragserhebung in den Jahren 1939 bis 1945 nahezu reibungslos.

Nach dem Ende des Krieges stellte sich die Frage, ob die alten finanziellen Verhältnisse wieder eingeführt werden sollten. Sollte das Kirchenbeitragsgesetz bestehen bleiben oder durch eine andere Regelung ersetzt werden? Eine Rückkehr zur alten Kongrua war schon deshalb nicht möglich, weil die Religionsfonds nicht mehr existierten und staatliche Zuschüsse aus dem Budget nicht zu erwarten waren.

Das Kirchenbeitragsgesetz wurde durch das Rechtsüberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945 – wie die meisten anderen österreichischen Gesetze, sofern sie kein nationalsozialistisches Gedankengut enthielten – nicht aufgehoben, sondern in die österreichische Rechtsordnung übernommen.

In den Jahren 1948 bis 1952 wurden für alle Land-Dekanate Kirchenbeitragsstellen errichtet.[28]

Die Apostolische Administratur im Burgenland

Der Zusammenbruch der Österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahr 1918 und die Friedensverträge der folgenden Jahre hatten eine Änderung der territorialen Gliederung in diesem Raum zu Folge. Die Angliederung des heutigen Burgenlandes an Österreich machte auch eine Neuordnung der kirchlichen Verwaltung notwendig, da das Gebiet bisher zu den Diözesen Győr (Raab) und Szombathely (Steinamanger) gehört hatte. Am 18. Mai 1922 wurde der damalige Erzbischof von Wien Friedrich Gustav Kardinal Piffl zum Apostolischen Administrator des Burgenlandes ernannt und somit der Beginn für ein eigenes kirchliches Verwaltungsgebiet gesetzt.

Im Bereich des Schulwesens nahm das Burgenland eine Sonderstellung ein, da hier das konfessionelle Schulwesen erhalten blieb und gesetzlich verankert wurde. Nach dem Tod Kardinal Piffls wurde am 31. Oktober 1932 der neue Erzbischof von Wien Theodor Innitzer zum Apostolischen Administrator des Burgenlandes ernannt. Die Kanzlei der Apostolischen Administration übersiedelte von Wien nach Eisenstadt.[29]

Die katholische Kirche während der NS-Zeit

Nach dem „Anschluss“ 1938 verschwand auch das Burgenland von der Landkarte. Die Apostolische Administration des Burgenlandes musste ihren Titel in Apostolische Administratur Burgenland ändern, wobei „Burgenland“ nur mehr als Gebietsbezeichnung zu gelten hatte.

Es begann ein gezielter Kampf des NS-Regimes gegen die katholische Kirche. Kirchliche Institutionen wurden aus dem öffentlichen Leben gedrängt, das konfessionelle Schulwesen mit dem Portschy-Erlass abgeschafft und das kirchliche Vermögen enteignet. Durch die Aufhebung des Kongrua-Gesetzes verlor die Kirche ihre staatliche Unterstützung, durfte aber zur Finanzierung Kirchenbeiträge einheben – was die Gläubigen trotz Propaganda in großer Solidarität taten. Ordensgemeinschaften, Vereine und Verbände wurden aufgelöst, die Seelsorge massiv eingeschränkt.

Mit dem Vorrücken der Front 1944/45 verschärfte sich die Lage weiter; viele Geistliche wurden eingezogen, kirchliche Aktivitäten behindert. Infolge Näherrücken der Front musste der Kanzleibetrieb der Apostolische Administratur eingestellt werden. Das letzte Rundschteiben an alle Pfarrämter erging im März 1945. Kardinal Innitzer sprach die Erwartung aus, dass die Seelsorger auch in dieser schweren Zeit ihren Platz an der Seiter ihrer Gläubigen nicht verlassen werden. Gemeinsam trugen sie dann das Los des Kriegsgeschehens und der unmittelbaren Nachkriegszeit.[30]

Neubeginn 1945

Im März 1945 wurde das Burgenland zum Kriegsschauplatz. Viele Einwohner suchten Schutz in Pfarrhöfen, und Geistliche wie Pfarrer Josef Bauer (Horitschon) opferten ihr Leben im Einsatz für andere. Nach Kriegsende begann für das Burgenland und die Kirche eine Zeit des Wiederaufbaus. Glocken wurden zurückgegeben, der Religionsunterricht 1945/46 wieder Pflichtfach, und das religiöse Leben erstarkte rasch.

Angesichts großer materieller Not organisierte die Kirche Hilfsaktionen unter Leitung des neu gegründeten Caritasreferats. Kardinal Innitzer rief zu Spenden auf, und Wiener Kinder fanden im Burgenland Erholung bei Gastfamilien. Kirchliche Institutionen wie das Knabenseminar und der Religionsunterricht wurden wieder eingeführt, während die Wiedererrichtung katholischer Schulen scheiterte. Dennoch entstanden katholische Privatschulen.

Auch das kirchliche Schrifttum erlebte einen Aufschwung: 1945 erschien der „St. Martins-Bote“, 1948 das Gebetbuch „Lobgesang“. Die erfolgreiche Erneuerung des kirchlichen Lebens führte 1960 zur Gründung der Diözese Eisenstadt.[31]

Anmerkungen

[1] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 1.
[2] Vgl. ebd. S. 4
[3] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[4] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[5] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 6.
[6] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[7] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[8] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[9] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[10] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[11] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 12.
[12] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[13] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[14] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 17 f.
[15] PA Fraller, Oberrabnitz, Schularchivalien
[16] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[17] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[18] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[19] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 26.
[20] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[21] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[22] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[23] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 28.
[24] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[25] Kriszt, Roman: Kirchliche Organe und Funktionsträger auf Pfarrebene, Eine Darstellung auf Basis der für das (heutige) Burgenland maßgeblichen ungarischen und österreichischen Rechtsvorschriften, Teil1, In: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 1, 2014, S. 30 f.
[26] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[27] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[28] Erzdiözese Wien: Geschichtliche Grundlagen des Kirchenbeitrags, https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/14428333/wissenswertes/rechtgeschichte/geschichtlichegrundlagen [13.08.2025]
[29] Zelfel, Hans Peter: Die Katholische Kirche im Jahr 1945, In: Wissenschaftliche Arbeiten, Burgenländische Landesarchiv (Hrsg.), Band. 74, Eisenstadt: 1986, S. 285., S. 286.
[30] Vgl. ebd. S. 287., S. 291.
[31] Vgl. ebd. S. 292., S. 298.

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