Oberrabnitz

Geschichte

Mühle

Die Geschichte der Mühlen geht auf kleine, primitive Handmühlen zurück, die die Menschen der Jungsteinzeit entwickelt haben, um das Getreide nicht mehr stampfen zu müssen. Die ersten Wassergetrieben Mühlen, aber auch einige Windmühlen gab es mancher Orts bereits vor 1000 Jahren. Mühlen waren in vielen Orten über Jahrhunderte Betriebe, die die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Grundnahrungsmitteln sicherstellten.

In einer Konskription aus dem Jahr 1559 wird im Dorf Oberrabnitz erstmals eine Mühle erwähnt. Das erste Urbarium von Oberrabnitz stammt aus dem Jahr 1627 und gibt an, dass eine Mühle mit einer Hütte und einem Schuppen, welche über dem Rabnitzbach erbaut wurde, vorhanden ist. Diese Mühle stand immer im Besitz der Herrschaft Landsee-Lackenbach, wurde aber von dieser nie selbst genutzt, sondern verpachtet. [1]

Abb. 1: Ausschnitt Hotterkarte 1782; Quelle: HU-MNL-OL-S 16-118.

Verpachtung der Mühle

Zu den Regalrechten, die der Grundherr in Oberrabnitz ausübte, gehörte auch die in seinem Besitz befindliche Mahlmühle. Die Pachtdauer wurde in der Regel für drei Jahre vereinbart.

Der erste namentliche Pächter

Menschen, die ihre Heimat verließen und in der Fremde eine neue Existenz suchten, benötigten für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ein amtliches Zeugnis über ihre (eheliche) Abstammung. Dies galt insbesondere für Angehörige der Handwerks- und freien Berufe.

Bevor ein entsprechender Nachweis in Form eines Auszugs aus den Pfarrmatrikeln vorgelegt werden konnte, stellte man sogenannte Geburtsbriefe aus. Diese wurden von der zuständigen grundherrschaftlichen Obrigkeit ausgestellt, meist durch das jeweilige herrschaftliche Verwaltungsamt. [2]

Ein solcher Geburtsbrief, ausgestellt für Thomas Stelzenmayr am 11. Februar 1682 im Rentamt des Schlosses Lackenbach, nennt erstmals namentlich einen Pächter der herrschaftlichen Hofmühle im Dorf Oberrabnitz. Seine Eltern, Hans Stelzenmayr, gebürtig aus dem Land „ob der Enns“, wie das heutige Oberösterreich damals genannt wurde, und Mariann Mayer, abstammend aus Draßmarkt, hatten im Jahr 1652 in Draßmarkt geheiratet und in der Folge die Hofmühle in Oberrabnitz übernommen. [3]

Im Urbarium von 1675 wird für den Ort Oberrabnitz eine im herrschaftlichen Eigentum stehende Mühle verzeichnet. Diese verfügt über vier Gänge sowie eine Stampfe. Der Müller hatte dafür jährlich einen Zins zu entrichten, entweder in Naturalien – nämlich 20 Metzen Weizen und 27 Metzen Korn – oder die entsprechende Geldleistungen. Zusätzlich war der Hofmüller verpflichtet, jährlich zwei Hofschweine zu mästen oder ersatzweise acht Gulden an die Herrschaft zu zahlen. Zur Mühle gehörte außerdem ein kleines Gärtchen, das dem Müller zur eigenen Nutzung überlassen war. [4]

In einem Pachtvertrag, ausgestellt im Jahr 1730, hatte sich der Müllermeister Hans Haller verpflichtet, jährlich 25 Metzen Weizen und 86 Metzen Korn an die Herrschaft Lackenbach zu leisten; und zwar aus guter Fruchtreihe wie es im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzlich hatte er noch entweder zwei Mastschweine zu liefern oder ersatzweise einen Geldbetrag von 15 Gulden zu entrichten. Für notwendige Reparaturarbeiten, die er selbst durchführen konnte, war er ebenfalls verpflichtet, diese eigenhändig auszuführen. Sollte dafür Baumaterial wie Holz oder Eisen benötigt werden, musste er dies rechtzeitig der Herrschaft melden, damit entsprechende Vorkehrungen zur Beschaffung getroffen werden konnten. [5]

Die Mühle im Besitz der Familie Stelzmayer

Im Jahr 1739 entschloss sich Fürst Anton Esterházy, zur besseren wirtschaftlichen Nutzung seiner Besitzungen und um andere verpfändete Ortschaften auslösen zu können, einige Mühlen in seinem Herrschaftsgebiet, die nicht so rentabel waren, zu verkaufen. Darunter befand sich auch die mit drei oberschlächtigen Gängen, im Ort Oberrabnitz liegende Curial-Mühle, die er öffentlich zum Verkauf anbot.

Der Kaufinteressent Lorenz Stelzmayer meldete sich und erhielt den Zuschlag. Er erwarb die Mühle einschließlich des dazugehörigen Grundstücks zum Preis von 1.500 Gulden. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass sich der Verkäufer und seine Erben ein Vorkaufsrecht für den Fall eines späteren Rückkaufes vorbehielten. Weiteres verpflichtet sich der Käufer weiterhin einen jährlichen Wasserzins in der Höhe von 6 Gulden zu zahlen. [6]

Im Jahr 1744 verstarb der Müllermeister Lorenz Stelzmayer, Der Eintrag in das örtliche Waisenbuch erfolgte 1747. Zum Nachlass gehörten eine Mühle mit drei Gängen und zwei angrenzende Gärten. Der gesamte Besitz wurde auf einen Schätzwert von 1.500 Gulden festgelegt. Gesetzliche Erben wurden die Hinterbliebene Ehefrau Elisabeth sowie der 10-jährige Sohn Hans Georg – jeweils zur Hälfte.

Bald darauf heiratete die Witwe Elisabeth ihren zweiten Ehemann, Lorenz Brunöcker, ebenfalls Müllermeister. Ein Zahlungsbeleg, auf dem Lorenz Brunöcker festhielt, dass er für das Jahr 1746 sechs Gulden Wasserzins in das Rentamt Lackenbach einbezahlt hatte, bestätigte, dass er zu dem Zeitpunkt bereits Mitbesitzer der Mühle war. [7]

Nach dem Tod von Elisabeth Brunöcker im Jahr 1758 wurde ihr Besitz – insbesondere die Mühle – unter Mitwirkung des Ortsrichters Jakob Liebentritt, seiner Geschworenen sowie unter Hinzuziehung des Müllermeisters Mathias Marck aus Karl der Ordnung nach geschätzt und beschrieben. Der Schätzwert der Hälfte der Mühle betrug 750 Gulden. Zusätzlich wurden 400 Gulden für eine vollständig renovierte Mühle, ein neu errichtetes Zimmer, sowie eine neu gebaute Kammer, angerechnet.

Dem letzten Willen der Verstorbenen entsprechend wurden zudem 30 Gulden für heilige Messen und 70 Gulden zur Anschaffung einer Glocke an die Kirche gespendet.

Der Hinterbliebene Ehemann Lorenz Brunöcker verzichtete freiwillig auf seinen durch die Ehe erlangten Anteil an der Mühle zugunsten seines Stiefsohns Georg Stelzmayer. Als Gegenleistung erhielt er eine jährliche Zahlung von 50 Gulden, sowie kostenfreies Wohnrecht in der Mühle, solange er dort wohnen wollte. [8]

Im Jahr 1796 verstarb Georg Stelzmayer im Alter von 67 Jahren. In seiner Verlassenschaftsabhandlung aus dem Jahr 1804 wird angegeben, dass sich die im Jahr 1739 von Fürst Paul Esterházy um 1.500 Gulden erkaufte Mühle durch Zubauten und Verbesserungen im Wert um weitere 600 Gulden erhöht hatte.

Als Erben werden die hinterlassene Witwe Maria, geborene Wanowitsch aus St. Martin, sowie die fünf leiblichen Kinder genannt, und zwar: 1. Anna Maria, verheiratet mit Johann Eigl in Karl, bereits verstorben; sie hinterließ fünf Kinder; 2. Johann, verheiratet in Suttör, ebenfalls bereits verstorben; er hinterließ drei Kinder; 3. Johannes, verheiratet in Karl; 4. Anna, verheiratet mit Franz Haßler in Lindgraben; 5. Josef, verheiratet mit Theresia Kronhauser, einer Müllermeistertochter aus Weppersdorf – erbte die Mühle. Zehn Jahre später, im Jahr 1806, starb die hinterlassene Witwe im 80. Lebensjahr. [9]

Im Jahr 1813 wurde die Mühle durch ein Hochwasser schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Besitzer Josef und Theresia Stelzenmayer konnten die Aufwendigen Reparaturen nur durch Aufnahme von Krediten bewerkstelligen.

Im Jahr 1818 stirbt Theresia Stelzenmayer – geborene Kronhauser und Frau von Joseph Stelzenmayer mit 42 Jahren. Erben sind der hinterlassene Wittwer Josef Stelzenmayer mit 5 rechten Kindern, Namens: Johann 18 Jahre, Elisabeth 14 Jahre, Johann Georg 12 Jahre, Joseph Junior 10 Jahre und Ludwig 7 Jahre.

Die Mühle war bereits derart verschuldet, dass denen Erben kein Muttergut ausbezahlt werden konnte. Dem Wittwer wurde aufgetragen, dass er die Schuldenlast ehestmöglich tilge und die Mahlmühle schuldenfrei mache. [10]

Beschreibung der Mühle

Immer wieder ließ sich der Grundherr von seinen Verwaltungsämtern über den Zustand der Mühlen informieren, um entsprechende Maßnahmen zu setzen. Miteinbezogen wurden hier auch die verkauften Mühlen.

Beschreibung der Mühle 1789

Im Mai 1789 ließ das Verwalteramt Lackenbach alle in seiner Herrschaft liegenden Mühlen beschreiben, darunter auch die Mahlmühle in Oberrrabnitz:

„Die Mühle des Besitzer Georg Stelzmayer befindet sich am Fluss Rabnitz und ist eine oberschlächtige Weißmühle mit drei Gängen. Für die Nutzung des Wassers entrichtet der Eigentümer einen jährlichen Wasserzins von 6 Gulden an die Herrschaft Lackenbach. Die Mühle wird hauptsächlich von den Einwohnern von Oberrabnitz genutzt. In trockenen Zeiten kommen auch Bauern von den umliegenden Ortschaften, da im Umkreis kaum andere herrschaftliche Mühlen vorhanden sind. Neben der Inky’schen Mühle in Unterrabnitz existiert im weiteren Umfeld erst wieder in Blumau eine Mühle – etwa zwei Stunden Fußmarsch entfernt.

Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude bestehen aus 2 Wohnräume, 1 Küche,1 Kammer,1 Stall mit Platz für 6 Stück Vieh, 1 Wagenschuppen, sowie ein Garten mit einer Fläche von 61/64 Joch und 18 Klafter (entspricht etwa 0,88 Hektar). Das Bau-, Geräte- sowie Brennholz muss der Eigentümer auf eigene Kosten zu erwerben.

Laut Kaufbrief vom 1. April 1739 wurde die Mühle ursprünglich vom inzwischen verstorbenen Fürsten Anton Esterházy um 1.500 Gulden an den Vater des aktuellen Eigentümer, Georg Stelzmayer, verkauft. Es wird eine jährliche Steuer in Höhe von 4 Gulden entrichtet. Der Schätzwert der Mühle mit ihren zugehörigen Gebäuden beträgt 2566 Gulden.

Aufgrund ihrer guten Lage und Ausstattung ließe sich die Mühle mit einer jährlichen Pacht von 300 Gulden wirtschaftlich sinnvoll betreiben. Allerdings ist sie auf einem wassergefährdeten Gelände errichtet. Der Mühlbach ist regelmäßig von Hochwasser bedroht, was ein erhebliches Risiko darstellt. Ein Pachtmüller würde vermutlich nicht die notwendige Sorgfalt und Instandhaltung aufbringen, was im Fall von Schäden erhebliche Reparaturkosten für die Herrschaft verursachen könnte.“ [11]

Beschreibung der Mühle 1817

Eine Beschreibung aus dem Jahr 1817 gibt an, dass die Oberrabnitzer Mühle auf dem Fluss Rabnitz errichtet und eine oberschlächtige Mühle mit drei Gängen ist. Von der Mühle, die seit 1739 im Besitz der Familie Stelzmayer ist, werden der Herrschaft jährlich 6 Gulden Wasserzins gezahlt. An Wohngebäuden sind zwei Zimmer, eine Küche und eine Kammer sowie ein Stall mit Wagenschupfen vorhanden. Die Mühle selbst ist in einem Baufälligen Stand, liegt zwar gut in Malter [Menge an Getreide, die eine Mühle fassen kann], ist aber dem Wasserschaden wegen des reißenden Rabnitz Flusses, sehr ausgesetzt. Unter diesen Umständen und das in der Nähe, in Karl sowie in Unterrabnitz, ohnehin viele Mahlmühlen auf diesem Wasser angebracht sind, kann zur Einlösung dieser Mühle nicht eingeraten werden. [12]

Abb. 2: Mühle, Rabnitz- und Mühlbach – 1782; Quelle: HU-MNL-OL-S 16-118.

Rücklösung der Mühle durch die Herrschaft

Im Herbst 1823 ereignete sich der Fall, dass diese Mühle zur Tilgung der Forderung einiger Gläubiger des letzten Besitzers Joseph Steltzmayer mit einem erhobenen Schätzwert von 2317 Gulden in die gerichtliche Exekution genommen wurde. Anfang 1824 wurde vom Lackenbacher Herrnstuhl ein formeller Konkursprozess gegen Josef Steltzmayer eröffnet. Anlass dafür waren weitere Forderungen anderer Gläubiger.

Um das Vorkaufsrecht zu gewähren, wurde vom Esterházischen Verwaltungsamt empfohlen den Rücklösungsparagraphen des Kaufvertrags aus dem Jahr 1739 anzuwenden und die Einlösung der Mühle einzuleiten. Bis zum Abschluss des Verfahrens wurde dem neuen Besitzer Josef Steltzmayer Junior, mittlerweile verheiratet mit Katharina Engelitsch, Müllerstochter aus Kaisersdorf, gegen Entrichtung eines Pachtzinses die Nutzung der Mühle gestattet. [13]

Im Jahr 1833 erfolgte schließlich die Einlösung der Mühle durch die hohe Grundherrschaft. Der mit Joseph Steltzmayer im Zusammenhang mit der Rücklösung der Mahlmühle abgeschlossene Pachtvertrag endet mit Ablauf des Monats Februar.

Die Weiterverpachtung der Mühle wurde gemeinsam mit den übrigen Lackenbacher Regal-Benefizien mehrfach öffentlich ausgeschrieben. Es meldete sich jedoch kein Interessent. Auch der bisherige Pächter Joseph Steltzmayer Junior reagierte nicht auf die Ausschreibungen. Versuche, über die Müllerinnungen geeignete Pächter zu finden, blieben ebenfalls erfolglos. Erst am 12. Dezember des Jahres trat Mathias Schermann als Bewerber auf, mit dem in der Folge ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde.

Joseph Steltzmayer wandte sich nach der Rücklösung der Mühle zunächst an das löbliche Komitat und später an die Hofkanzlei mit dem Antrag auf Rückgabe der väterlichen Mühle. Sowohl das zuständige Komitat als auch die Hofkanzlei wiesen sein Begehren rechtskräftig ab.

Man vertrat auch die Meinung, dass das Verhalten von Joseph Steltzmayer dazu führte, dass sich über einen längeren Zeitraum keine Bewerber für die Pacht fanden. Solange er sich weiterhin auf der Mühle aufhält, ist auch künftig nicht mit geeigneten Interessenten zu rechnen. Zudem ist es erforderlich, dass die Herrschaft nun uneingeschränkt über die Mühle verfügen kann. Aus diesen Gründen wird um die ehestmögliche Genehmigung des mit Mathias Schermann abgeschlossenen Pachtvertrages ersucht.

Das Lackenbacher Verwalteramt wurde angewiesen, den neuen Pächter jedenfalls mit 1. Jänner 1834 in den ordnungsgemäßen Besitz der Mühle einzuweisen und Joseph Steltzmayer, der weiterhin eigenmächtig auftritt und sich als Eigentümer betrachtet, von der Mühle zu entfernen. [14]

Weiterverpachtung der Mühle

Von 1834 bis 1842 war Mathias Schermann aus Pilgersdorf Pächter dieser Mühle. [15]

1840 plante der Oberrabnitzer Franz Liebentritt, unterhalb der herrschaftlichen Mühle auf eigene Kosten eine Gärberlohstampfe zu errichten – an einem Ort, an dem angeblich bereits mehrere Jahre zuvor eine Stampfe bestanden haben soll.

Er erklärte sich bereit, jährlich eine Arenda von 50 Gulden zu bezahlen und eine Vertragszeit von 12 Jahren einzugehen. Dafür ersuchte er, vom bestehenden Mühlareal einen Platz zu erhalten, auf dem er sein gestampftes Loh lagern könne.

Von Seiten der Herrschaft wurde jedoch mitgeteilt, dass man dem Ansuchen nicht stattgeben werde. Begründet wurde dies damit, dass es dem herrschaftlichen Vorteil entgegenstehe, wegen eines geringen zu erwartenden Zinses den Pächter der Mühle in seinem Erwerb zu beschränken und dadurch die Arenda herabzudrücken. Zudem wolle sich die Herrschaft wegen des in Aussicht stehenden geringen Nutzens nicht für 12 Jahre binden lassen. [16]  

Laut einem Bericht des Waldamtes hatte im Jahr 1848 […]

der reissende wilde Gebirgsbach [die Rabnitz] […] einen Theil des Bachufers durchgerissen, den heruntern Theil des Ortes, und die wenige Weide überschwemt, der Mühl aber das nöthige Wasser entzohen.

Für die Wiederherstellung des Bachufers wurden der Gemeinde 12 Stück Föhrenstämme aus dem herrschaftlichen Wald gratis zur Verfügung gestellt, welche sie […]

selbe gestockt, auf den Ort abgeführt, und mit eigenen Kräften zur Befestigung dessen in das Rinnsail versenkt hat; […] wodurch das Wasser für die Mühle in ihren früheren Stand gebracht, von ferneren Ausreissen der Wildbach, so wie der Ort von allfällig ähnlichen Uiberschwemmungen gesichert wurde. [17]

Im August 1849 kam es zu einer neuen Lizitation dieser Mahlmühle. Johann Pieler trat dabei als alleiniger Bieter auf und bot gegenüber der bisherigen Arenda um 20 Gulden mehr, somit insgesamt 260 Gulden. Ihm wurde diese Pacht im Lizitationsprotokoll – unter Vorbehalt der hohen Ratifikation – zwar zugeschrieben, jedoch noch nicht endgültig zugesichert.

Zu einem etwas späteren Zeitpunkt bewarb sich auch Stefan Schuster um diese Mühle in Oberrabnitz und bot eine jährliche Arenda von 280 Gulden, somit abermals um 20 Gulden mehr als der Erstbieter Johann Pieler. Daraufhin wurde von der Herrschaft angeordnet, zwischen den beiden Bietern eine zweite Lizitation abzuhalten und mit dem Meistbietenden den Kontrakt abzuschließen.

In diesem zweiten Akt wurde Stefan Schuster schließlich gegen eine jährliche Zahlung von 360 Gulden herrschaftlicher Pächter der Oberrabnitzer Mühle. [18]

In den Jahren 1856-1858 wurde wegen des derzeitigen völligen Mangels an Bewerbern (bei allfälligen Auftreten auf nur eines einzigen Mitbewerbers) die jährliche Arenda auf 300 Gulden gesenkt.

Der Pächter Stefan Schuster ersuchte im Jahr 1858 in einem Bittgesuch um die Verlängerung seines Pachtvertrages außerhalb einer Lizitation für weitere drei Jahre zur bisherigen Arenda von 300 Gulden. Er begründete dies damit, dass er Vater von elf noch unmündigen und unversorgten Kindern sei und bereits seit zwanzig Jahren als unbescholtener Pächter auf herrschaftlichen Mühlen tätig sei.

In seinem Gesuch führte der Bittsteller zudem an, dass er sich bei dieser Oberrabnitzer Weißmühle aufgrund ihrer von allen größeren Straßen erheblich abseitigen Lage kaum eines fremden Mühlgastes zu erfreuen habe. Überdies sei sein Erwerb dadurch eingeschränkt, dass in Karl zwei, in der Blumau eine und in Unterrabnitz ebenfalls zwei Weißmühlen im Bestand seien. Außerdem müsse er wegen des sehr reißenden Flusses – Rabnitz – im Vergleich zu anderen Mühlständen erhebliche Auslagen aus eigenen Mitteln bestreiten.

Das Lackenbacher Verwaltungsamt teilte daraufhin mit, dass die Arenda von 300 Gulden für die fragliche, mit drei unterschlächtigen Gängen versehene Mühle zu gering sei. Der Pächter Stefan Schuster wurde daher mit seinem Gesuch abgewiesen und auf die öffentlich abzuhaltende Pachtversteigerung verwiesen. [19]

Die Mühle im Privatbesitz

1864 wurde die Mühle von Fürst Paul Esterházy mittels Kaufvertrages an das Ehepaar Josef Schuh (aus Schattendorf) und seiner Ehefrau Franziska geborene Berger (aus Warndorf), im Wert von 8500 Gulden verkauft. [20]

1882 kaufte der aus Steinberg a. d. Rabnitz stammende Ludwig Hafner mit seiner Ehefrau Elisabeth geborene Züttl, mittels Kaufvertrag um 6000 Gulden die Mühle von Josef und Franziska Schuh. [21]

1891 wurde sie von Ludwig und Elisabeth Hafner an ihren Sohn Vencel Hafner, verheiratet mit Maria Widenhofer aus Draßmarkt, eigentümlich übertragen. [22]

Abb. 3: Wenzel Hafner mit Familie; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
Abb. 4: Instandhaltung der Mühle; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

1936 ließ der letzte Mühlenbesitzer Franz Hafner einen Generator einbauen und versorgte das Dorf mit elektrischen Strom.

Abb. 5: Die Mühle von der Straßenansicht; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

In der Nacht zum 16. d. M. brach aus bisher noch nicht festgestellten Gründen im Sägewerk der Hafnermühle in Oberrabnitz ein Brand aus. Da das Feuer in den lagernden Brettern und Holzbalken reiche Nahrung fand, stand das Sägewerk im Nu in hellen Flammen. Die herbeigeeilten Feuerwehren konnten zwar ein Weitergreifen auf die Weizenmühle verhindern, die Säge aber samt den Holzvorräten brannte vollständig nieder. 

Franz Hafner war nicht der Müllner mit Leib und Seele sondern hatte sich mehr für Fahrzeuge interessiert. Angefangen von Motorrad mit Beiwagen, Lkw’s und Autobusse bis hin zum Mähdrescher hatte er alles in seinem Fuhrpark. Bevor er sich für den Personentransport einen Bus anschaffte, rüstete er zuerst einen LKW mit Sitzbänke auf der Ladefläche aus und machte damit die ersten Personentransporte. Er hatte auch Coiffeure angestellt. Einer davon war ein Herr Strodl aus Katzelsdorf, der später auch bei der KÖB fuhr. Strodl lernte dabei auch die Anna Puhr kennen, die er auch später dann heiratete. [23]

Abb. 6: links – erster Autobus mit Anhänger, rechts – Ariel Beiwagenmaschine, Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Anmerkugen

[1] Prickler, Harald: Der Tabor von Unterloisdorf – Mannersdorf, in: Festschrift für Heinrich Kunnert, BF Sonderheft Band 2, Eisenstadt: 1969, S. 114-135.
[2] Prickler, Harald: Geburtsbriefe als Quellen zur Presbyterologie des 16. und 17. Jhdt., in: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 59, Heft 2, 1997, S. 62.
[3] EPA, Prot. 6635 (Amtsprotokoll 1682)
[4] EPA, Prot. 769
[5] EPA, RA Lackenbach, 1730, 37
[6] EPA, Prot. 6862 (Amtsprotokoll 1739)
[7] EPA, Prot. 252 (Waisenbuch)
[8] Vgl. ebd.
[9] Vgl. ebd.
[10] Vgl. ebd.
[11] EPA, VLR (Verwalteramt Lackenbach Rechnungen), 1789 (Beschreibung der Mühle)
[12] EPA, VLR (Verwalteramt Lackenbach Rechnungen), Prot. 6871, 1817 (Beschreibung der Mühle)
[13] EPA, DD, 1827, 8462
[14] Vgl. ebd. 1833
[15] Auswertung der Mühlpachtcontracte im Esterházy Archiv Forchtenstein,
[16] EPA, Exhibiten Protokoll, 1845, 10
[17] EPA, DD, 1850, 1729
[18] Vgl. ebd.
[19] Vgl. ebd. 1858
[20] BLA, Grundbuch 1857
[21] Vgl. ebd.
[22] Vgl. ebd.
[23] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien

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