Oberrabnitz

Geschichte

Gastronomie

Bis zum Ende der Feudalherrschaft im Jahr 1848 genossen die Grundherren unter den Regalrechten auch das Schankrecht, das ihnen exklusiv den Ausschank von Wein-, Branntwein und Bier in ihren Domänen zubilligte. Zum Ausschank ihres eigenen in der Robot angebauten Weines, wie auch den Ausschank des in herrschaftlichen Brauhäusern und Branntweinbrennereien produzierten Bier und Branntwein errichteten sie herrschaftliche Wirtshäuser. Diese verpachteten sie an Wirtsleute gegen Zahlung eines jährlichen Pachtbetrages und generierten dadurch ansehnliche Einkünfte. Den Einheimischen wurde damit Abwechslung von ihrer täglichen Mühsal geboten. [1]

Im Urbarium 1627 vom Dorf Oberrabnitz lesen wir unter den „In  Gnaden Ordinary Einkomben“ – „Pannwein trinkht jedes Vierttl jarlich 1 Ember“ [2]

Bannwein bedeutete einerseits das Vorverkaufsrecht der Herrschaft für beliebige Weinmenge, andererseits wurden die Untertanen verpflichtet jährlich ein gewisses Quantum Wein gegen Bezahlung zu trinken. [3]

Im Urbarium 1627 vom Dorf Oberrabnitz hieß es daher, dass die Herrschaft ihren eigenen Wein das ganze Jahr hindurch ausschenkte und jedes Viertel Ansässigkeit, also jedes Viertel Lehenhaus verpflichtet war jährlich einen Eimer Wein zu trinken bzw. zu kaufen. Für die Ein-, bzw. vereinzelt auch Zwei- oder Dreiachtel Ansässigkeiten, die es später im Dorf gab, wurde aliquot gerechnet. 1627 gab es in Oberrabnitz nur Viertel Ansässigkeiten, damit war also jedes Bauernhaus verpflichtet jährlich einen Eimer Wein zu trinken bzw. zu kaufen. Wenn man für einen Eimer das Ödenburger Maß nimmt, so wie es im Urbarium 1675 explizit angegeben wurde, so waren dies jährlich 72,5 Liter.

Die Pächter in Oberrabnitz waren entweder Untertanen oder die Gemeinde selbst. Die Pachtzeit war in der Regel auf drei Jahre angelegt. War es anfangs noch der ganzjährige herrschaftliche Weinschank der verpachtet wurde, also es durfte über das ganze Jahr nur herrschaftlicher Wein verkauft werden, so wurde mit der Einführung des Theresianischen Urbar im Jahr 1767 für unser Dorf der dreivierteljährige Weinschank festgelegt. In diesem Fall durften die Untertanen vom Michaeli-Tag [29. September] bis zu den Weihnachtstagen ihren eigenen Wein verkaufen, diese Zeit wurde auch mit „den frayen Weinschankh“ bezeichnet und das restliche Jahr durfte dann eben nur herrschaftlicher Wein verkauft werden.

Es gab Ortschaften in denen wurde für den Ausschank ein herrschaftliches Wirtshaus errichtet oder wo es möglich war hatte man auch ein Bauernhaus dafür adaptiert. In kleineren Gemeinden hingegen wurde dieser Ausschank im Hause des Pächters angeboten. Dieser musste dafür auch ausreichend Platz anbieten können.

Eine Besonderheit gab es in Oberrabnitz noch, dass nämlich auch die fürstlichen Häuser in Schwendgraben mitverpachtet wurden. Das endete, nachdem Fürst Esterházy im Jahr 1793 die Inkeyischen Häuser in Oberrabnitz kaufte und sie, so wie die anderen, die er schon in seinem Besitz hatte, in die Herrschaft Landsee-Lackenbach eingliederte. [4]

Pachtvertrag – Weinausschank

Im Jahr 1790 wurde der herrschaftliche Weinschank an den Untertan Hans Georg Liebentritt in Oberrabnitz Haus Nr. 62 für die Dauer von drei Jahren, nämlich vom 1. Jänner 1790 bis 1. Jänner 1793 verpachtet. Es ging dabei um den „Ober Rabnitzer und Schwendgraber Drey Viertl jährigen Weinschank“.

Im Vertrag wurde dabei festgehalten:

die Vertragsdauer, nämlich für das Jahr 1790,91,92;

der jährliche Pachtzins von 40 Gulden;

dass es sich um einen dreivierteljährigen Weinschank handelte;

das während dieser Zeit die Herrschaft nicht berechtigt sein solle Wein auszuschenken;

dass dem Pächter auch erlaubt wurde Brandwein und andere Getränke auszuschenken, außer Bier, dies wurde ausschließlich dem Kobersdorfer Braumeister vorbehalten;

es mussten geeichte Maße eingehalten werden;

es durfte nur guter Wein ausgeschenkt werden und die Gäste mussten gut bedient werden, damit für die Herrschaft kein Nachteil entstand.

 „Contact

An heute zu Ende gesetzten Dato, und Jahr ist zwischen der Hochfürstlichen Esterhazyschen Herrschaft Lackenbach an Einem, dann dem Georg Liebentritt anderen Theils nachfolgender Contract verabredet, und bis weitere Hochfürstliche Ratification geschlossen worden; und zwar:

Erstens: Überlasset gedachte Herrschaft anfangs benanten Georg Liebentritt den Ober Rabnitzer, und Schwendgraber Drey Viertl Jährigen Weinschank auf 3 nacheinander folgende Jahre, dass ist von 1. Jenner 790 bis dahin 793 also, und dergestalten dass wehrend dieser Zeit die Herrschaft kein Wein zu schenken berechtiget sein solle; und weillen

Zweitens: Nach dem Neuen Urbario Bier, Brandwein, und andere Getränke zu schenken alleine der Herrschaft gebühren, und denen Unterthanen verbothen ist, so überlasset mehr gedachte Herrschaft ihme Bestandnehmer (ausser des Bierschanks, welcher dem Koberstorfer Bräumeister exarendiret ist) auch diese Freyheit auf obige Zeit, und vorbehaltet sich alleine

Drittens: Dass oft ernanter Georg Liebentritt jeder Zeit gut authentische Zimmenter halte, und das Würthshaus mit guten Wein verlege, und die ankommende Gäste ohne ausnahme gut bediene, damit andurch keines Wegs das Würthshaus, und sohin der Herrschaftliche Schank verschlagen, sondern empor gebracht werde; wogegen

Vierttens: Verspricht, und Verbindet sich mehr bemelter Georg Liebentritt Einer hochen Herrschaft als einem pactirten Weinschank Arend alljährlich Vierzieg Gulden zu entrichten, und ohne all weiterer Ermahnung Quarttallweis in Voraus 10f in das Lackenbacher Rendt Amt abzuführen.

Fünftens: Und schlieslichens solle sich der Contrahent nicht unterfangen so lange diese Contracts Zeit dauert, um einen Nachlas einzukommen.

Zu mehrerer Sicherheit dieses Contracts sind 3 gleichlauthende Exemplare errichtet, und eines unter des anderen Förttigung ausgewechslet worden.

Schlos Lackenbach den 1. Jenner 790

Marx Nogal, Verwalter; Hanß Georg Liebentritt, Wirdt“ [5]

Abb. 1: Auszug aus dem Weinschank Pachtvertrag – Unterzeichnet am 1. Jänner 1790; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1790 / 122

Im September 1804 wurde der herrschaftliche Weinschank für die Pachtzeit 1. Jänner 1805 bis 1. Jänner 1808 zur Versteigerung ausgeschrieben. Als Ausrufpreis wurden die letzte Jahrespacht in der Höhe von 77 Gulden 35 Kreuzer herangezogen. Der Gemeindevorstand  Oberrabnitz hatte sich mit Richter Andreas Senft und Geschwornen Mathias Steltzmayer für die Gemeinde als Pächter beworben und sich mit einem jährlichen Pachtbetrag in der Höhe von 80 Gulden, da von Niemanden anderen mehr geboten wurde, verbindlich gemacht. [6]

Der Pachtvertrag war dem Vertrag vom Jahr 1790 inhaltlich ähnlich. Da aber in der Zwischenzeit die Inkeyischen Häuser von Fürst Esterházy übernommen wurden, handelte es sich um einen ganzjährigen Weinschank und dieser ausschließlich für die Gemeinde Oberrabnitz. [7]

Im August 1807 wurde mit der Gemeinde als Pächter ein Vertrag für die Dauer vom 1. Jänner 1808 bis 1. Jänner 1811 abgeschlossen, mit einer wesentlichen Ergänzung zu den Jahren davor. Und zwar wurde zusätzlich vereinbart, dass jährlich 8 ½ Eimer Wein und ¾ Ako Brandwein [Mengen für die ganzen Gemeinde] von der Herrschaft um den laufenden Preis abzunehmen ist. [Ako = Weineimer, entspricht in etwa 70 Liter] Sollte dies nicht eingehalten werden, sind für jeden nicht abgenommen Eimer Wein ein Gulden und für den bestimmten Brandwein drei Gulden in die herrschaftliche „Rentkassa“ zu bezahlen. Der jährliche Pachtzins wurde mit 85 Gulden und 15 Kreuzer festgesetzt. [8]

Eine Besonderheit gab es auch im Vertrag der im August 1816 für die Dauer vom 1. Jänner 1817 bis 1. Jänner 1820 mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. Jährlich mussten 10 Eimer Wein und 1 Ako Brandwein abgenommen werden. Der jährliche Pachtzins wurde mit 101 Gulden festgesetzt. Der Vertrag wurde allerdings nach dem ersten Jahr, nämlich im August 1817 erneuert und für die Zeit vom 1. Jänner 1818 bis 1. Jänner 1821 ausgestellt. Dabei wurde auch die abzunehmende Menge auf 11 Eimer Wein und 1 1/10 Ako Brandwein erhöht und der jährliche Pachtzins auf 111 Gulden angehoben. Der Grund der Vertragsänderung konnte nicht eruiert werden. [9]

Die Verträge in den nachfolgenden Jahren verliefen bis auf eine Steigerung der abzunehmenden Menge und Erhöhung des jährlichen Pachtzinses ähnlich weiter.

Vom Weinausschank zum Wirtshausbetrieb

Ein im September 1832 ausgestellter Pachtvertrag für Johann Schweitzer, Haus Nr. 58, und seine Ehefrau Katharina, geborene Fruhmann, aus Karl gibt zu erkennen, das sich der herkömmliche „Weinausschank“ mehr in Richtung eines Wirtshausbetriebes entwickelte.

Der Vertrag wurde zwischen der fürstlich Esterházyschen Herrschaft Lackenbach und Johann Schweitzer sowie seiner Ehefrau Catharina geschlossen. Im Vertrag wurde auch festgehalten, dass die Brüder des Pächters eine Bürgschaft übernahmen. Joseph Schweitzer, der herrschaftlicher Weinschankpächter in Kaisersdorf war und Peter Schweitzer, der als herrschaftlicher Weinschankpächter in Draßmarkt auftrat.

Verpachtet wurde der ganzjährig betriebene Weinschank in Oberrabnitz für die Dauer von drei Jahren, vom 1. Jänner 1833 bis zum 1. Jänner 1836. Wie schon bisher war der Ausschank von Branntwein gestattet. Bier durfte nach wie vor nicht ausgeschenkt werden, dieses Recht war weiterhin dem Kobersdorfer Bierbrauer vorbehalten. An der Auflage nur geeichte Maße zu verwenden und unverfälschte Getränke auszuschenken sowie die Gäste ordentlich und aufmerksam zu bedienen, hatte sich auch nichts geändert.

Neu hinzu kam im Vertrag:

Die Erlaubnis Speisen zuzubereiten und zu verabreichen sowie Kleinhandel zu betreiben und Salz zu verkaufen.

Personen ohne den vorgeschriebenen Pass durften weder aufgenommen noch beherbergt werden.

Bei Musikveranstaltungen und hinsichtlich der öffentlichen Ruhe und Ordnung waren die Vorschriften der Herrschaft und des Komitats einzuhalten.

Der jährliche Pachtzins betrug 332 Gulden Wiener Währung und war vierteljährlich im Voraus an die herrschaftliche Rentkasse zu entrichten.

Grundsätzlich waren die Pächter berechtigt den Wein und Branntwein nach eigener Wahl zu beziehen. Die Herrschaft behielt sich allerdings das Recht vor, ihnen Getränke aus den herrschaftlichen Beständen zum Ausschank zuzuweisen. Wenn das der Fall war, mussten sie in Abhängigkeit der Pachtzinshöhe eine bestimmte Menge übernehmen. Bei dem jährlichen Pachtzins von 332 Gulden waren dies 33,2 Eimer Wein und rund 3 ¾ Eimer Brandwein. Dabei wurden der Wein nach Ödenburger und der Brandwein nach dem Preßburger Maß gerechnet. Der Wein war von der Herrschaft und der Brandwein von der Pöttschinger Brandweinbrennerei zu beziehen und auf eigene Kosten abzuholen und bei der Übernahme zu bezahlen. Im Falle, das die Herrschaft die vorgesehene Menge nicht oder nur teilweise liefern konnte, musst für die fehlende, also nicht gelieferte Menge eine festgelegte Entschädigung bezahlt werden.

Semmeln, Brot und sonstiges Gebäck durften die Pächter ausschließlich von jenem Bäcker beziehen, der das herrschaftliche Bäckerrecht gepachtet hatte. [„Bäckengay“]

Eine Unterverpachtung des Weinschanks war nur mit der Erlaubnis der Herrschaft gestattet.

Die Pächter mussten eine Kaution in der Höhe von 200 Gulden Wiener Währung hinterlegen. Sofern sämtliche Vertragsbedingungen eingehalten wurden, wurde auch die Kaution nach Ablauf der Pachtzeit zurückbezahlt. Bei Vertragsverletzung seitens der Pächter war es der Herrschaft erlaubt auf Kosten der bisherigen Pächter neu zu versteigern. Für den dabei entstandenen Verlust hafteten die Pächter gemeinsam mit den Bürgen und mit ihrem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen. [10]

Verkauf des Weinausschankrechtes

Nach dem Tod von Johann Schweitzer im Jahr 1840 wurde die Pachtung des Ausschankrechts zunächst von seiner Witwe Katharina Schweitzer weitergeführt. Später übernahm der Schwiegersohn Josef Liebentritt [vom Haus Nr. 65] den Betrieb. Dieser hatte sich mit der Tochter Anna Schweitzer verheiratet und führte mit ihr gemeinsam den Wirtshausbetrieb weiter.

Ab 1848 trat wieder die Gemeinde Oberrabnitz als Pächterin des herrschaftlichen Ausschankrechts auf. Die Gemeinde übte dieses Recht nicht selbst aus sondern hatte einen Unterpächter [„Afterpächter“]. Zu diesen zählte auch Josef Liebentritt.

Mit dem Ende der Feudalzeit im Jahr 1848 hatten sich in der Folge dann auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verändert. Die früheren herrschaftlichen Vorrechte, die sogenannten Regalrechte wurden zunehmend in Frage gestellt. Dazu gehörte auch das Weinausschankrecht.

Ab diesem Zeitpunkt waren sowohl die Gemeinde Oberrabnitz als auch das Ehepaar Josef und Anna Liebentritt bestrebt, dieses Weinausschankrecht dauerhaft zu erwerben. Ach für die Herrschaft schien der Verkauf zunehmend zweckmäßig, da die Aufrechterhaltung diese Vorrechtes rechtlich immer unsicher wurde.

Im August 1860 befasste sich daher die fürstliche Verwaltung ausführlich mit dem beabsichtigten Verkauf. Als Kaufinteressenten traten Josef Liebentritt, Besitzer eines 3/8-Lehenhauses in Oberrabnitz und damaliger Unterpächter des Ausschankrechts, sowie die Gemeinde Oberrabnitz auf. Beide boten zunächst jeweils 2.000 Gulden österreichischer Währung.

Aus den Berichten geht hervor, dass die Herrschaft in Oberrabnitz weder ein eigenes Wirtshaus noch ein eigenes Ausschanklokal besaß und die Verpflichtung daher war, den Ausschank im eigenen Haus oder in einem anderen geeigneten Lokal auf eigene Rechnung zu führen. Weiteres wurde auch erwähnt, dass der Bau eines herrschaftlichen Wirtshauses als unwirtschaftlich angesehen wurde Er hätte mehrere Tausend Gulden gekostet, was angesichts der abgelegenen Lage und der damals lediglich 393 Einwohner zählenden Ortschaft nicht gerechtfertigt erschien.

Zur Festlegung des Verkehrswertes wurden die vorangegangenen Pachterträge herangezogen.

1848 bis 1850 wurden jährlich 113 Gulden erzielt; 1851 bis 1853 240 Gulden; 1854 bis 1860 100 Gulden C[onventions] M[ünze]. 1861 bis 1863 100 Gulden C.M. (was ungefähr 105 Gulden W[iener] W[ährung] entsprach.

In den 13 Jahren von 1848 bis 1860 hatte die Verpachrung insgesamt 1.846 Gulden 95 Kreuzer W. W. eingebracht. Der hieraus errechnete durchschnittliche Jahresertrag betrug 142 Gulden 7 Kreuzer. Durch die Kapitalisierung dieses Betrages mit dem Faktor 20 wurde der Wert des Ausschankrechts schließlich mit 2.841 Gulden 40 Kreuzern W.W. angesetzt.

Allerdings war man sich bewusst, dass diese Berechnung durch die außergewöhnlich hohen Pachteinnahmen der Jahre 1851 bis 1853 beeinflusst wurde. Darüber hinaus mussten vom Ertrag Einkommensteuer und Zuschläge von rund neun Prozent abgeführt werden. Maßgeblich für eine Entscheidung schien nach wie vor die unsichere rechtliche Stellung der Regalrechte. Ein Verkauf bot daher die Möglichkeit, aus einem zunehmend umstrittenen Recht noch einen beträchtlichen Kapitalbetrag zu erzielen.

Da sich außer den beiden nämlich Josef Liebentritt und dier Gemeinde Oberrabnitz keine weiteren Interessenten fanden, wurden mit beiden Bewerbern Nachverhandlungen geführt. Josef Liebentritt erhöhte sein Angebot auf 2.200 Gulden. Die Gemeinde Oberrabnitz erklärte sich hingegen bereit, den von der Herrschaft errechneten vollen Kapitalwert von 2.841 Gulden 40 Kreuzern zu bezahlen. Davon sollten 2.000 Gulden nach Vorliegen des genehmigten Kaufvertrages entrichtet werden. Für die restlichen 841 Gulden 40 Kreuzer wurde eine Zahlungsfrist von einem Jahr bei einer Verzinsung von fünf Prozent vereinbart.

Unter diesen Voraussetzungen empfahl die herrschaftliche „Domainen-Direction“ den Verkauf an die Gemeinde. Verkauft werden sollte ausdrücklich nur das Ausschankrecht selbst, da sich in Oberrabnitz kein dazugehöriges herrschaftliches Wirtshaus oder Ausschanklokal befand.

Im November 1860 wurde von der Hochfürstliche Durchlaucht mit einer Resolution der Verkauf des herrschaftlichen Ausschankrechts an die Gemeinde Oberrabnitz zum vereinbarten Kaufpreis von 2.841 Gulden 40 Kreuzern W.W. genehmigt. [11]

Weinkeller Haus Nr. 23

Im Jahr 1832 gab es die Vermögensbeschreibung nach dem Ableben von Kaspar Seidl und seiner Ehefrau Eva, geborene Pfneisl, die beide an der Cholera verstarben.

Das Haus entstand durch Abtrennung vom Nachbarhaus [Nr. 22]. Aus dem darin verzeichneten Besitz und insbesondere aus den zahlreichen offenen Weinforderungen lässt sich schließen, dass von hier [Haus Nr. 23] aus ein reger und über Oberrabnitz hinausreichender Weinhandel betrieben wurde.

Das gesamte Vermögen wurde mit 3.536 Gulden 32 Kreuzern angegeben. Darin enthalten war das von Eva Pfneisl stammende 3/16-Lehenhaus, geschätzt mit 60 Gulden und ein neu erbauter Keller im Wert von 20 Gulden.

Die Forderung der ausständigen Weinschulden wurde mit einer Gesamtsumme in der Höhe von 1.148 Gulden 19 Kreuzern angegeben.

Die Schuldner, die namentlich aufgelistet wurden stammten aus Oberrabnitz und aus zahlreichen umliegenden Gemeinden und zwar: Oberrabnitz 512 Gulden 8 Kreuzern; Karl 247 Gulden 12 Kreuzer; Lembach 171 Gulden 11 Kreuzer; Schwendgraben 62 Gulden 57 Kreuzer; Unterrabnitz 29 Gulden 46 Kreuzern; Weingraben 48 Gulden 20 Kreuzern; Draßmarkt 62 Gulden 28 Kreuzern; Neutal 9 Gulden 18 Kreuzern; Kaisersdorf 4 Gulden 59 Kreuzern [12]

Dass Kaspar und Eva Seidl selbstständig einen gewöhnlichen Weinausschank führten, erscheint eher unwahrscheinlich. Das Ausschankrecht lag zu dieser Zeit grundsätzlich noch bei der Herrschaft und wurde von dieser verpachtet; erst 1860 ging es durch Verkauf dauerhaft an die Gemeinde Oberrabnitz über.

Eine andere Möglichkeit ergibt sich aus den Aufzeichnungen der Weinschank Pachtkontrakte. Vor 1832 hatte die Gemeinde Oberrabnitz diesen über einen längeren Zeitraum von der Herrschaft gepachtet. Da es zu dieser Zeit in Oberrabnitz kein Wirtshaus gab, sondern der herrschaftliche Weinschank in dem Gebäude des Pächters ausgeführt wurde, wäre es daher durchaus naheliegend, dass die Familie Seidl zeitweise als Unterpächter der Gemeinde tätig war. Eine solche Unterverpachtung war keineswegs ungewöhnlich. Ein unmittelbarer Nachweis dafür konnte bislang noch nicht erbracht werden. [13]

Abb. 2: Auszug von der Verlassenschaft Abhandlung des Ehepaares Kaspar und Eva Seidl nach dem sie im Jahr 1832 an der Cholera starben; Quelle: EPA, Prot. 254

Gemeindegasthaus Nr. 61

Johan Böhm, 1790 in Kobersdorf geboren, kam 1811 als Schulmeister nach Oberrabnitz und heiratete hier Elisabeth Grubits [von Haus Nr. 13].

Im Jahr 1835 erwarben die beiden gemeinsam das der gerichtlichen Exekution verfallene Paul Predlische 2/8-Lehenhaus [Nr. 61]. Damit gelangte die Liegenschaft in den Besitz der Familie Böhm und wurde an die nächste Generation weitergegeben.

Ihr Sohn Ambrosi Böhm heiratete im Jahr 1855 Anna Maria Schnell aus Karl. Die beiden übernahmen das Haus [Nr. 61]. Aus ihrer Ehe gingen sieben Kinder hervor.

Einer ihrer Söhne, Josef Böhm, heiratete im Jahr 1885 Rosalia Supper vom Haus Nr. 23. Im Zuge der Besitznachfolge wurde dem Ehepaar die Liegenschaft [Haus Nr. 61] samt den dazugehörigen Grundstücken und einem 4/16-Urbarialanteil eigentümlich übertragen.

Zur selben Zeit ergab sich für Josef und Rosalia Böhm jedoch eine weitere Möglichkeit. Innerhalb der Familie Böhm gelangte auch das Haus Nr. 73, (Hauser) für das kein unmittelbarer Nachfolger vorhanden war, in ihren Besitz. Das Ehepaar Böhm entschloss sich daher, seinen Wohnsitz dorthin zu verlegen.

Das dadurch frei gewordene Haus Nr. 61 wurde an die Gemeinde Oberrabnitz verkauft. Die Gemeinde richtete darin ein Gemeindegasthaus ein, das in weiterer Folge nicht von der Gemeinde selbst geführt, sondern an Wirte verpachtet wurde. [14]

Um 1889 scheint der gebürtige Piringsdorfer Gastwirt Paul Mandl mit seiner Frau Maria, geborene Halvax, als Pächter des Gemeindegasthauses auf. Ihre beiden Töchter Anna und Franziska wurden im Gemeindegasthaus Oberrabnitz geboren. [15]

Am 20. August 1907 wurde in einer öffentlichen Versteigerung das Gemeindegasthaus für den Zeitraum von 1. Jänner 1908 bis 31. Dezember 1910 an den Meistbietenden verpachtet. Den Zuschlag bekam Josef Leitner, gebürtig aus Hochstraß.

 

Abb. 3: Bekanntmachung: Die Gemeindeverwaltung von Oberrabnitz gibt öffentlich bekannt, dass das der Gemeinde gehörende Wirtshaus Nr. 61 am 20. August 1907 um 3 Uhr nachmittags für den Zeitraum vom 1. Januar 1908 bis zum 31. Dezember 1910 im Wege einer öffentlichen Versteigerung an den Meistbietenden verpachtet wird; Oberrabnitz, den 10. August 1907, Stefan Pfneiszl, Bürgermeister; Quelle: Soproni Napló, 1907

Am 28. Jänner 1908 wurde der Feuerwehrball im Gemeindegasthaus abgehalten und hatte laut Berichten an guten Gelingen alle bisherigen übertroffen. Unter den Klängen der Ortskapelle zog die Feuerwehr ins Josef Leitner Gasthaus, wo die gemütliche Unterhaltung bis zum frühen Morgen währte. Besonders gelobt wurden die guten Speisen und Getränke des Wirtes Leitner. Die Familie dürfte noch weitere Jahre danach hier als Pächter aufgetreten sein.

In diesem Zeitraum als Pächter im Gemeindegasthaus Haus Nr. 61 hatte auch sein Sohn Josef Leitner die Gelegenheit seine spätere Frau, Theresia Supper Haus Nr. 23, kennen zu lernen. Die beiden erbauten um 1929 das Leitnerwirtshaus Haus Nr. 81 an der Dorfausfahrt Richtung Karl. [16]

Im Jahr 1922 wird ein Johann Binder als Gasthauspächter in einer Schadensmeldung erwähnt, die er einreichte, um die durch die Freischärler erlittenen Schäden vergütet zu bekommen. [17]

Im Juni 1928 veranstalteten die Burschen von Oberrabnitz eine Maibaumfeier mit einer gemütlichen Tanzunterhaltung im Gasthaus Anton Schwarz.

Abb. 4: Gasthauspächter Anton Schwarz; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Anfang der 1930er-Jahre hatte der 1899 in Steinberg an der Rabnitz geborene Fleischhauer Martin Wiedenhofer das Gemeindegasthaus, Haus Nr. 61, gepachtet. Er war mit Maria Zöttl verheiratet. Ihre Tochter Maria trat im Schuljahr 1930/31 in die Volksschule Oberrabnitz ein.

Neben seiner Tätigkeit als Gastwirt und Fleischhauer war Martin Wiedenhofer auch Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz. [18]

Abb. 5: Martin Wiedenhofer; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

In den 1930er-Jahren war nach der Familie Wiedenhofer noch ein Freiberger Pächter des Gemeindegasthauses. Nähere Angaben zu seiner Person und zur Dauer des Pachtverhältnisses sind nicht überliefert. [19]

Während der Kriegsjahren wurde das Gasthaus nicht verpachtet und blieb leer stehen.

Im Jahr 1945 zog die Familie Mathias Winkler, die bis dahin das Gasthaus Leitner am oberen Ende des Dorfes gepachtet hatte, in das Gemeindegasthaus, Haus Nr. 61, ein.

Abb. 6: llinks Leopoldine und Mathias Winkler, rechts der Keller im Garten; Quelle: Privatbesitz von Herta Wendl, Rechnitz
Abb. 7: In der Küche bei die Winklers; Quelle: Privatbesitz von Herta Wendl, Rechnitz
Abb. 8: Einladung Feuerwehr-Ball 1950; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Die Familie Winkler führte die Gastwirtschaft bis zum Tod von Mathias Winkler, der im Jahr 1958 im 58. Lebensjahr verstarb. Er wurde zunächst auf dem örtlichen Friedhof in Oberrabnitz beigesetzt. Mit seinem Tod endete der Gastwirtschaftsbetrieb der Familie Winkler im Ort. Die Familie verließ daraufhin Oberrabnitz und übersiedelte nach Rechnitz.

Als Leopoldine Winkler im Jahr 1970 in Rechnitz verstarb, wurde Mathias Winkler auf dem Friedhof in Oberrabnitz exhumiert. Seine sterblichen Überreste wurden nach Rechnitz überführt und dort im gemeinsamen Familiengrab beigesetzt. [20]

Gasthaus Nr. 61

Im Jahr 1964 verkaufte die Gemeinde das Gasthaus an den in Steinberg a. d. Rabnitz geborenen Robert Hafner und seiner Frau Hedwig geborene Niegl. Vereinbart wurde, dass die Käufer innerhalb der nächsten zwei Jahre das Gasthaus dementsprechend umbauen bzw. mit den Arbeiten beginnen und dabei den Gasthausbetrieb ohne Unterbrechung fortführen sowie auch die öffentliche Telefonsprechstelle im Betrieb halten. Außerdem haben die Käufer die Beibehaltung der KTA Anlage (KleinTeilAnlage – unbesetztes Fernsprechwählamt) der Post- und Telegraphenverwaltung weiterhin zu dulden. [21]

Fortsetzung folg!

Gasthaus Nr. 81

Josef Leitner, Fleischhauer, wurde 1895 in Hochstraß geboren und heiratete Theresia Supper aus Oberrabnitz, Haus Nr. 23. Das Ehepaar führte zunächst eine Gastwirtschaft in Kaisersdorf, wo auch die erste Tochter geboren wurde. Im Jahr 1927 erhielten Josef und Theresia Leitner von Theresias Eltern am Ortsausgang von Oberrabnitz in Richtung Karl einen Bauplatz, auf dem sie 1929 ein Gasthaus errichteten.

Aus wirtschaftlichen Gründen zog es die Familie später nach Kőszeg (Güns) in Ungarn, wo sie eine Gastwirtschaft übernahm. Das Gasthaus in Oberrabnitz wurde daraufhin verpachtet.

Im Jahr 1934 kam die Familie Mathias Winkler, die ursprünglich aus Pitten in Niederösterreich stammte, nach Oberrabnitz. Zuvor hatte die Familie in Oberpullendorf einen Fleischhauerbetrieb geführt. Mathias und Leopoldine Winkler pachteten das Gasthaus Leitner, Haus Nr. 81. Zu dieser Zeit hatte das Ehepaar bereits drei Kinder; das vierte Kind wurde in Oberrabnitz geboren. [22]

Abb. 10: Familie Winkler als Pächter im Gasthaus Leitner; Quelle: Privatbesitz von Herta Wendl, Rechnitz

Nach dem Ersten Weltkrieg kehrte die Familie Leitner von Güns nach Oberrabnitz zurück, da sie, wie viele andere Deutsche, Ungarn verlassen musste. Bis das Pachtverhältnis mit der Familie Winkler aufgelöst werden konnte, wohnte Josef Leitner mit seiner Familie bei den Eltern seiner Frau.

In der Zwischenzeit wurde das Gemeindegasthaus im Haus Nr. 61, das während der Kriegsjahre leer gestanden war, entsprechend adaptiert. Dorthin übersiedelte anschließend die Familie Winkler.

 

Abb. 11: Ehepaar Josef und Theresia Leitner; Quelle: Privatbesitz von Rita Nestlang, Seinberg a.d.R

Josef und Theresia Leitner führten eine gastfreundliche Wirtschaft mit einer Fleischbank, in der gute Speisen und Getränke angeboten wurden. Das Gasthaus bot auch den nötigen Raum für die örtlichen Feiern und Veranstaltungen und entwickelte sich damit zu einem wichtigen Treffpunkt des Dorflebens.

Abb. 12: Einladung Feuerwehrball 1949; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
Abb. 13: Einladung Feuerwehrball 1966; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Nach dem Ehepaar Leitner wurde das Gasthaus von deren Tochter Maria weitergeführt, die den Spenglermeister Hermann Rathmanner aus Draßmarkt heiratete. Später übernahm ihre Tochter die Gastwirtschaft und führte sie gemeinsam mit ihrer Mutter.

Viele traditionelle Veranstaltungen im dörflichen Jahreskreis fanden hier statt. Auch der örtliche Sparverein wurde 1957 im Gasthaus gegründet. Alljährlich lud er anlässlich der Auszahlung im Dezember zum traditionellen Schnitzelessen ein. Über Jahrzehnte war das Gasthaus als gemütliches Einkehrwirtshaus bekannt, bis es im Jahr 2004 unter dem bis zuletzt geführten Namen „Leitnerwirtshaus“ für immer die Pforten schloss. [23]

Doch wer waren eigentlich diese Einkehrer? Es waren jene, die nach der Arbeit auf dem Heimweg waren, von der Wald- oder Feldarbeit nach Hause gingen oder von der Milchsammelstelle zurückkehrten. Es waren die Wochenpendler, die wieder ins Heimatdorf kamen, jene, die zwischendurch noch schnell einen Sprung ins Wirtshaus machten, und auch Durchreisende, die hier für eine Weile einkehrten. Sie alle waren jene Einkehrer, die das traditionelle Dorfgasthaus über Jahrzehnte in Schwung hielten – und wohl auch so manchem hinter der Schank den Ansporn gaben, weiterzumachen.

Anmerkungen

[1] Klezath, Hermann: Historische Wirtshäuser im Markt Kittsee, in: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 75, Heft 2, 2013, S. 163, 167.
[2] BLA, MF223 Rep65
[3] Deák, Ernő (1969): Die Geschichte der Herrschaft Landsee-Lackenbach im 16. und 17. Jahrhundert, Unveröffentlichte Dissertation an der Universität Wien, S. 364.
[4] Auswertung der Weinschankontrakte im Esterházy Archiv Forchtenstein.
[5] EPA, RA Lackenbach, 1790, 122
[6] EPA, DD, 1804,4861
[7] Vgl. ebd.
[8] EPA, RA Lackenbach, 1808, 206
[9] EPA, Prot. 6868 (Amtsprotokoll)
[10] Vgl. ebd.
[11] EPA, DD, 1860, 4993
[12] EPA, Prot. 254 (Waisenbuch)
[13] Auswertung der Weinschankontrakte im Esterházy Archiv Forchtenstein.
[14] BLA, Grundbuch 1857
[15] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[16] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[17] BLA, K/II-4/33
[18] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[19] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[20] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[21] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[22] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[23] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien

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