Oberrabnitz

Geschichte

Feuerwehr

Seit der Mensch das Feuer für sich zu nutzen verstand, standen diesem Nutzen auch erhebliche Gefahren gegenüber. Der Einsatz von leicht brennbarem Baumaterial und die enge Bauweise begünstigten oft eine rasche Ausbreitung der Flammen, sodass mitunter ganze Ortschaften in kürzester Zeit in Asche gelegt wurden. Über viele Generationen zählten daher Brände zu den größten Bedrohungen für unsere Dorfbewohner.

Die Brandbekämpfung war unter den damaligen Verhältnissen äußerst schwierig, da das Löschwasser weder in unmittelbarer Nähe noch in ausreichender Menge zur Verfügung stand und die dafür erforderlichen Transportmittel nicht vorhanden waren. Größeren Bränden war die Dorfbevölkerung daher oftmals hilflos ausgeliefert, und nicht selten bestimmten Angst und Panik das Geschehen. Oft blieb als letzte Möglichkeit nur mehr die Flucht vor den Flammen.

Aus diesen schmerzhaften Erfahrungen gewann man schließlich die Erkenntnis, dass Feuer nur durch ein gemeinsames Vorgehen erfolgreich bekämpft werden konnte. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die Oberrabnitzer bestrebt, gemeinsam mit den Nachbargemeinden einen Feuerverein zu bilden. Die offizielle Gründung einer Ortsfeuerwehr erfolgte schließlich im Jahr 1890.

Die ersten Jahre ihres Bestehens waren geprägt von bescheidenen finanziellen Mitteln, einfacher Ausrüstung und einem großen persönlichen Einsatz der Mannschaft. Die erste große Feuerprobe hatte diese im Jahr 1894, als ein verheerender Brand unter ungünstigen Witterungsbedingungen den Großteil der Häuser zunichtemachte. Der anschließende Wiederaufbau bot zugleich die Gelegenheit, einerseits den vorbeugenden Brandschutz und andererseits die technische Ausrüstung der Mannschaft zu verbessern.

Mit dem technischen Fortschritt, vor allem ab Mitte des 20. Jahrhunderts, standen leistungsfähigere Geräte und Fahrzeuge sowie eine bessere persönliche Ausrüstung zur Verfügung, die es ermöglichten, den stetig verändernden Herausforderungen gerecht zu werden.

Heute erstreckt sich das Aufgabengebiet der Feuerwehr weit über das Löschen von Bränden hinaus. Einsätze bei Naturereignissen und Verkehrsunfällen sowie zahlreiche Unterstützungsleistungen erforderten im Laufe der Zeit weitere Veränderungen in Ausrüstung und Ausbildung und stellten vor allem höhere Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder.

Und gerade diese zeitliche Verfügbarkeit stellt die Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz vor eine neue Herausforderung. Während ihre Mitglieder in früheren Zeiten in der Landwirtschaft oder in den benachbarten Sägewerken beschäftigt waren und dadurch auch wochentags eine rasche Einsatzbereitschaft gewährleisten konnten, arbeitet heute der Großteil fern des Wohnortes. Der demografische Wandel, die stetig geforderte Flexibilität im Berufsleben und maßgeblich veränderte Freizeitgewohnheiten erschweren die Gewinnung neuer Mitglieder.

Umso mehr ist das Engagement jener Frauen und Männer zu schätzen, die ihre oftmals karge Freizeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen und dadurch Verantwortung für die Dorfbevölkerung übernehmen. Die Freiwillige Feuerwehr ist seit ihrer Gründung nicht nur für die Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Dorflebens.

Dass das Feuerwehrwesen in Oberrabnitz über Generationen hinweg einen besonderen Stellenwert hatte, zeigt auch der Lebensweg von Ing. Manfred Seidl. Als Sohn einer engagierten Feuerwehrfamilie machte er seine Verbundenheit zur Feuerwehr schließlich zum Beruf. Nach dem Eintritt in den Dienst des Landesfeuerwehrkommandos Burgenland führte ihn seine weitere Laufbahn bis an die Spitze des burgenländischen und schließlich auch des österreichischen Feuerwehrwesens. Trotz seiner internationalen Tätigkeit blieb Manfred Seidl seiner Heimat und der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz stets verbunden.

Diese Chronik führt durch die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz von ihren Anfängen bis in die jüngste Vergangenheit und berichtet über die technischen und baulichen Veränderungen sowie über jene Menschen, die ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellten.

Trotz der vielen bereits genannten Veränderungen ist ein Grundsatz bis heute geblieben: In der Not füreinander einzustehen und dort Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird.

Die Vorgeschichtliche Entwicklung

Zu den Schicksalsschlägen, die die Menschen im damaligen westungarischen Raum über die Jahrhunderte hinweg schwer trafen, zählten neben Pest, Cholera, Viehseuchen und Unwettern auch die durch Feuerbrünste verursachten Brandschäden. Die Bauweise der Häuser aus Holz, die mit Stroh gedeckten Dächer sowie die mangelhafte Rauchabführung der Kochstellen durch hölzerne Rauchfänge begünstigten bei unvorsichtigem Umgang mit offenem Feuer die rasche Ausbreitung von Bränden. Die Siedlungsstruktur mit dicht aneinander gereihten Häusern in einer Zeile begünstigte die rasche Ausbreitung von Bränden, sodass sich das Feuer oft zu einem Flächenbrand entwickelte und ganze Ortsteile zerstörte. [1]

Wie hilflos man einer Feuerbrunst mitunter gegenüberstand, zeigt ein Bericht des herrschaftlichen Verwaltungsamtes Lackenbach aus dem Jahr 1835:

Abb. 1: Auszug aus dem Lackenbach-Kobersdorfer Amtsbericht aus dem Jahr 1835; Quelle: EPA, DD 1835 / 6574

 

„Den 23ten November vor Tages Anbruch zwischen 4. Und 5. Uhr ist zu Ober Rabnitz bei einem 3/16 Lehen Bauern Namens Jakob Liebentritt Feuer entstanden, welches von hieraus der vielen überragenden Berge halber, und wegen der tiefen Lage des Ortes nicht gesehen werden konnte; da gerade um die Zeit des Feuer Ausbruches gar kein Wind ging, und noch alle Menschen zu Hause anwesend waren, so gelang es denselben bei hinlänglichen Wasser der Flamme baldigst Einhalt zu thun, so dass nur 5 Lehen Häuser ohne den Stadln abgebrannt sind, obwohlen, da das Feuer in Mitte des Ortes war, der ganze Ort in Gefahr stund. Dass dies Feuer in dem Hause des Jakob Liebentritt, in dem hintersten Theil, auf einem kleinen Schwein- und Schafstalldach ausgegangen ist, wird bisher aus der hier anliegenden Aussage bewiesen; dass aber hierwegen der Hauswirth, noch aber dessen zu Hause anwesend geweste Hausgenossen beschuldet werden können, kann nicht behauptet werden, mussten er samt seinen Angehörigen als schon das Haus in Flammen stund, durch den Viehhirten erst gewecket, und zur Hilfe gerufen werden.“

Es wurde zunächst Brandstiftung vermutet, ein entsprechender Nachweis konnte jedoch nicht erbracht werden. Die Ausbreitung des Feuers blieb auf einen begrenzten Abschnitt der Häuserzeile beschränkt. Ausschlaggebend dafür war die bauliche Struktur der betroffenen Siedlung: Links des brandausgehenden Gebäudes (Haus Nr. 54) befand sich ein Bauernhaus mit einem breiten Hof (Haus Nr. 53), ebenso rechts des letzten betroffenen Gebäudes (Haus Nr. 58). Diese beiden Höfe wirkten aufgrund ihrer größeren Breite als natürliche Brandschutzbarrieren und erschwerten unter den vorherrschenden windstillen Bedingungen die Ausbreitung des Feuers in beide Richtungen. Dank dieser Gegebenheiten konnte ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäude bzw. den ganzen Ort verhindert werden. [2]

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte eine allmähliche Verbesserung des Feuerschutzes ein, indem die Herrschaft den Bau gemauerter Rauchfänge durch eine vergünstigte Ziegelabgabe förderte. [3]

„Zeugnis, dass der Unterthann Kaspar Seidl von Ober Rabnitz seine feuergefährliche Haitzstatt neu erbauen muß, und nebst dem alten Materialen noch 300 Stück gebrannte Mauerziegl nöthig hat, um welche er Eine Hohe Grundherrschaft um den Entstehungspreis bittet, bezeuge hiemeit. Sigl Gerichts Haus Ober Rabnitz den 26 Juny 832.

Georg Seidl Richter; Michael Pleyer Geschworner;

Dem Betarf von 300 St. Mauerziegl zu aufbauung eines neuen Rauchfangs bestetige hiemit Lackenbach am 9 July 832, Joh. Stranz Maurermeister“

Zur selben Zeit waren neben Kaspar Seidl (Haus Nr. 23) auch Franz Fraller (Haus Nr. 16) und Georg Seidl (Haus Nr. 12) betroffen. [4]

Außerdem wurde die Pflanzung starkwüchsiger Obstbäume – zumeist Nuss-, Birne- oder auch Maulbeerbäume – in den Höfen angeordnet, da sie im belaubten Zustand die Ausbreitung einer Feuersbrunst auf benachbarte Häuser verzögern konnten.

Zur Bekämpfung von Feuerbrünsten standen in dieser Zeit vor allem Wasserschaffe, lederne Eimer, Feuerleitern und Feuerhaken zur Verfügung und mussten ständig bereitgehalten werden. Besonders der Feuerhaken – ein an einem langen Stiel befestigtes Spitzeisen mit einem gekrümmten Widerhaken, das zum Herunterreißen brennender Strohdächer und Dachstuhlteile diente – war ein überaus wichtiges Gerät.

Bereits im späten 18. Jahrhundert verfügte jeder Grundherrschaftssitz über Geräteschuppen mit Spritzwägen, Schläuchen, Schaffeln, Feuerleitern und Feuerhaken in größerer Zahl. Die Anordnung, dass die Untertanen regelmäßig nach der Sonntagsmesse mit diesen Geräten zu üben hatten, wurde jedoch nicht zufriedenstellend befolgt. Es erwies sich daher als praktikabler, in jedem größeren Ort alle notwendigen Geräte – mit finanzieller Unterstützung durch die Grundherrschaft – direkt zur Verfügung zu stellen. [5]

In einem Ausweis aus dem Jahr 1854 über die Anzahl der Feuerrequisiten in den Gemeinden des Stuhlrichterbezirkes Oberpullendorf werden für Oberrabnitz, das damals 60 Häuser zählte, fünf Feuerleitern und vier Feuerhaken ausgewiesen. [6]

Am Anfang der Geschichte der Feuerwehr im westungarischen Raum steht Friedrich Rösch. Er wurde 1832 in Reutlingen (Baden-Württemberg) geboren und kam 1853 nach Abschluss seines Studiums als Lehrer an die Evangelische Lehranstalt in Oberschützen. 1858 wurde er als Lehrer nach Ödenburg berufen, wo er neben seiner Lehrtätigkeit zahlreiche weitere öffentliche Funktionen ausübte. Den Schwerpunkt seines Wirkens bildete die Feuerwehr: 1866 gründete er mit vereinsrechtlicher Anerkennung den „Ödenburger Turn- und Feuerwehrverein“. 1869 hielt er in Sopron (Ödenburg) Vorträge zur Gründung, Ausbildung und Ausrüstung freiwilliger Feuerwehren, an denen zahlreiche Delegierte aus den umliegenden Komitaten teilnahmen. 1870 gelang es ihm, den Ungarischen Feuerwehrverband ins Leben zu rufen.

Die polizeiliche Regierungsverordnung von 1888 beschleunigte die Gründung von Feuerwehrvereinen, indem sie alle Gemeinden zur Gründung einer Freiwilligen- oder – wo dies nicht möglich war – einer Pflichtfeuerwehr verpflichtete. [7]

Wichtige Gesetzesordnung von 1888

Auszug der feuerpolizeilichen Regierungs-Verordnung vom Jahre 1888.

„Präventiv-Feuerpolizei

§ 7. Die Führsorge für den Wasservorrat ist eine Hauptaufgabe der Präventiv-Feuerpolizei. Zu diesem Behufe hat in jeder Gemeinde, wo das zum Löschen erforderliche Wasserquantum in natürlichen Behältnissen nicht vorzufinden ist, ist jede Gemeindevorstehung verpflichtet wenigstens für die Anfertigung und Instandhaltung eines ergiebigen Brunnens zu sorgen. Größere Gemeinden sind mit mehreren Brunnen zu versehen. Im Falle eines Schadensfeuers darf das auf seinem Grunde befindliche Wasser zum Feuerlöschen von niemanden vorenthalten werden.

§ 8. Hierher gehört auch das Vorhandensein entsprechender Feuerlöschgeräte. Diesbezüglich wird Nachstehendes angeordnet:

Jede aus 50 Nummern bestehende Gemeinde ist verpflichtet folgende Feuerlöschgeräte anzuschaffen und selbe in einem sicheren, eigens zu diesem Zwecke hergestellten Raume, in gutem gebrauchsfertigem Zustande zu erhalten: 1. Eine Saugspritze mit einem Zylinder von mindestens 100 mm Durchmesser samt 60 Meter Druckschlauch; 2. Einen Wasserwagen mit einem drei Hektoliter Faß und einen Bottich von einem Hektoliter Inhalt; 3. Zwei Feuerleitern; 4. Zwei Krampen; 5. Zwei Feuerhaken; 6. Zwei Äxte; 7. Vier eiserne Gabeln; 8. Zwei Laternen;

Noch kleinere Gemeinden, sowie Besitzer von größeren Baulichkeiten sind verpflichtet einen Karren- oder Buttenspritze zu halten.

Außerdem ist jedes Haus mit den entsprechenden Feuerlöschrequisiten, deren Anzahl und Beschaffenheit, die lokale Feuerlöschordnung bestimmt und deren Vorhandensein und guter Bestand gelegentlich der Feuerschau kontrolliert wird.

Die von den Gemeinden anzuschaffenden Saugspritzen sind mit dem ungarischen Normalgewinde zu versehen. Die vorhandenen sind, wenn ihr Zylinderdurchmesser 100, oder mehr mm beträgt, binnen Jahresfrist vom Inslebentreten dieses Erlasses an gerechnet auf das ungarische Normalgewinde umzugestalten.

Feuersignalisierung

§ 11. Wer ein in der Gemeinde ausgebrochenes Feuer oder eine Feuerbrunst wahrnimmt, ist verpflichtet, dies unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

§ 12. Das in einer anderen Gemeinde wahrgenommene Schadenfeuer hat der Wahrnehmer unverzüglich dem Richter, Bürgermeister seines Aufenthaltsortes oder der Polizei und der Feuerwehr anzuzeigen.

§ 13. Der Gemeinderichter ist verpflichtet die vorschriftsmäßige Verfügung zu treffen und zu veranlassen, dass die Nachricht von dem ausgebrochenen Brande im Orte selbst, wenn notwendig auch in den Nachbargemeinden sich mit möglichster Schnelligkeit verbreitet.

Feuerlöschwesen

§ 18. In all jenen Gemeinden, in welchen weder eine freiwillige oder besoldete Feuerwehr ist, ist verpflichtet innerhalb eines Jahres aus der Reihe der 20-40 jährigen Männer eine Pflichtfeuerwehr ins Leben treten zu lassen.

§ 19. Jeder Feuerwehrmann ist verpflichtet im Dienste seine Abzeichen zu tragen; demjenigen der kein Feuerwehrmann ist, ist es bei Strafe von 10 Gulden verboten.

§ 20. Der im Dienst stehende Feuerwehrmann fungiert als Organ der öffentlichen Behörde.

§ 21. Der sich auszeichnende Feuerwehrmann ist zu belohnen; der ohne eigenes Verschulden Verunglückte zu unterstützen, welche Unterstützung eventuell aus Gemeindeverpflegung bestehen kann, es ist daher zu diesem Zwecke ein Hilfsfond zu gründen.

§ 22. Diejenigen freiwilligen Feuerwehrvereine, welche den Anforderungen nicht entsprechen, sind von der feuerpolizeilichen Behörde I. Instanz aufzulösen.

Vorkehrung während und nach dem Brande

§ 23. Am Brandplatze leitet der Kommandant die Löschaktion und ist für seine Verfügung verantwortlich.

§ 24. Kommandierender ist der lokale oder der zuerst am Brandplatze mit seiner Hilfsmannschaft erschienene Kommandant.

§ 25. Das Eingreifen in das Privateigentum darf im Falle motivierter Notwendigkeit und auf Anordnung des Kommandierenden geschehen.

§ 26. Nach der Löschung des Feuers ist Feuerschau zu halten, das Protokoll ist von sämtlichen Anwesenden zu unterfertigen und sofort der vorgesetzten Behörde zu unterbreiten.

§ 27. Anschuldigkeitszeugnisse dürfen nur auf Grund dieses Protokolls ausgefolgt werden.

§ 34. Der Vizegespan, Bürgermeister und Oberstuhlrichter ist verpflichtet, für die Entwicklung der Feuerpolizei Sorge zu tragen und diese in Evidenz zu halten.“ [8]

Die vielen katastrophalen Brände förderten weitgehend die positive Einstellung der Bevölkerung zu ihren Feuerwehren. [9]

Gründung eines „Feuer-Vereins“

Bereits 1876, also zwölf Jahre vor der ungarischen Regierungsverordnung, kam es in der Gemeinde Oberrabnitz zur Gründung eines „Feuer-Vereins“. Dieser war offenbar nicht nur für den Ort selbst, sondern auch für die umliegende Region gedacht, wie sich aus den Namen der unterzeichnenden Ausschussmitgliedern schließen lässt:

Abb. 2: Auszug der Statuten des Feuer-Vereins, dessen Gründung aber nicht bestätigt wurde; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

 

„Löbliches Stuhlrichteramt!

Da im Jahre 1876 im Monat Dezember zu Ober Rabnitz und ihrer Umgebung ein Feuer-Verein unter Mitwirkung sämtlicher Vereinsmitgliedern gegründet, und die darnach zu achten der Statuten mit Einwilligung der Vereinsmitglieder festgesetzt wurden, so waget der unterthänigst Gefertigte Ober Rabnitzer Feuer-Verein seine Bitte Einen Löbl: Stuhlrichteramte mit Beischließung der Vereins-Statuten, mit dem Bemerken vorzulegen, Daß ein Löbl: Stuhlrichteramt diese unsrige Bitte den Hohen k. ung. Ministerium zur gefälligen Genehmigung des Vereis vorlegen möge, u.z. mit folgenden Beobachtungen.

I.

Da aus den sub A. beigeschlossenen Statuten §.2. ersichtlich ist, das  nur solche Mitglieder in den Verein aufgenommen wurden, welche nur von guten Rufe sind, und es so gewissenhaft bezeugen können, dass diese Ihren Verpflichtungen den Statuten gemäß aufs pünktlichste  nachkommen werden.

II.

Haben sich die Mitglieder diese Vereines derart verpflichtet, im Falle eins oder das andere Mitglied sich vom Vereine ausschließen wolle, so haben sie sich den §.6. zu unterwerfen.

III.

Bestimmen sämtliche Mitglieder des Vereins, im Falle eins oder das andere Mitglied in Feuerschaden gerathen soll, so ist ein solches Mitglied verpflichtet, alsogleich laut §.17 Ihre Beobachtungen zu machen.

IV.

Bestimmen auch die Mitglieder diese Vereins, dass dieser Verein nicht nur auf eine kurze Zeit bestehen soll, sondern für immerwährende Zeiten, wie es in den §.20. beschlossen worden ist.

Nachdem der Ober Rabnitzer Feuer-Verein nicht nur diesen hier gemachten Hauptbeobachtungen nachzukommen strebt, sondern allen jenen Beobachtungen welche mit den Vereins-Statuten verbunden sind, so bittet er Ein Löbl: Stuhlrichteramt, wolle gefälligst diese unsere hier gemachten Beobachtungen und Verpflichtungen dem Hohen k. ung. Ministerium zur gefälligen Genehmigung unseres Vereins vorzulegen, und zeichnet sich

Einen Löblichen Stuhlrichteramte, Hochachtungsvoll: Franz Liebentritt Vereinsführer HNr. 62 (geb.16.06.1836 lt. Aufnahmsbogen 1857 Soldat); Franz Pneyßl Ausschuß; Peter Triebel Ausschuß; Josef Seidl Ausschuß; Franz Schütz Ausschuß; Stefan Bredl Ausschuß; Paul Haspel Ausschuß; Korner Josef Ausschuß; Anton Pölz Ausschuß; Josef Hafner Ausschuß; Georg M? Ausschuß;“

Am 17. April 1877 wurde dem löblichen Stuhlrichteramt Mitterpullendorf ein Schreiben vorgelegt, um die Genehmigung für den Oberrabnitzer Feuer-Verein beim ungarischen Ministerium zu erwirken. Der Verein scheint jedoch vom Ministerium in Budapest nicht genehmigt worden zu sein, denn es findet sich kein Hinweis darauf, dass er seine Tätigkeit jemals aufgenommen hätte. [10]

Gründung der Freiwilligen Feuerwehr

Volkserziehern und Beamten am Lande wurde damals zur Pflicht gemacht, sich in den Gemeinden ihres Wirkens an der Gründung und Leitung Freiwilliger Feuerwehren zu beteiligen. Pfarrer Johann Krahl und Schulmeister Josef Fröch kamen dieser Verpflichtung nach und engagierten sich nachdrücklich bei der Gründung und Führung des Oberrabnitzer Freiwilligen Feuerwehrvereins. [11]

Am 3. August 1890 fand in Oberrabnitz eine Versammlung statt, in der die Statuten des „Oberrabnitzer Freiwilligen Feuerwehrvereins“ angenommen wurden. Diese wurden am 15. Oktober 1890 durch den ungarischen königlichen Innenminister – vertreten durch Staatssekretär Lukács György – genehmigt. Damit war dies die Geburtsstunde des „Freiwilligen Feuerwehrvereins Oberrabnitz“. Als Vereinsnotar zeichnete Franz Hauser Haus Nr. 13.[12]

Abb. 3: Auszug aus den Vereinsstatuten, Gründung 1890; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

Die Vereinsstatuten 

„STATUTEN DES OBER-RABNTTZER FREIWILLIGEN FEUERWEHRVEREINS 1890

 

I

Titel des Vereines

Der Titel des Vereines lautet: „Ober Rabnitzer freiwilliger Feuerwehrverein“

II

  Zweck des Vereines

Der Zweck des Vereines ist: in 0ber-Rabnitz und Umgebung von acht Kilometer bei Gelegenheit einer Feuersbrunst, entstehe dieselbe in  Ortschaften, Waldungen oder an anderen Plätzen- alles bewegliche und unbewegliche Gut, auch in Gefahr schwebendes Menschenleben aus Nächstenliebe nach Möglichkeit zu schützen, respective zu retten.

Das Obercommando wird durch den Obercommandanten oder dessen Stellvertreter ausgeübt, und zwar nach dem bei den Feuersbrünsten zu beobachtenden Reglement.

Die zur Einrichtung des Vereinszweckes dienenden Mittel sind:

Löschungsübungen und Veranstaltung von Vereinsfeierlichkeiten.

III

Einkommen

Das Einkommen des Vereines bilden:

1) Die Mitgliedstaxen und

2) Die freiwilligen Geschenke, wie auch die bei Vereinsfeierlichkeiten etwa vorkommenden Einnahmen

IV

Vermögen

Das Vermögen des Vereines bilden die durch den Verein anzuschaffenden oder etwa demselben als Geschenk zukommenden Requisiten.

V

Siegel und Insignien

Das Siegel des Vereins enthält die Umschrift: 1890 Ob.Rabnitzer Feuerwehrverein. Die Vereinskleidung ist: weiße Bluse mit rothem Aufschlage, graue Hose und eine schwarze Ledermütze.

VI

Die Mitglieder und deren Klassifizierung.

Die  Mitglieder sind:

  1. gründende
  2. ordentliche und
  3. Ehrenmitglieder

Gründendes Mitglied ist derjenige, der in die Vereinskasse einmal für allemal 5 fl einzahlt, die Einzahlungen der gründenden Mitglieder werden zur Anschaffung von Lösch Requisiten verwendet.  Die Namen der gründenden Mitglieder werden in das Vereins-Denkbuch eingetragen.

Die ordentlichen Mitglieder sind:

  1. unterstützende, welche die von der Vereinssitzung zu bestimmende Jahrestaxe einzahlen an den Übungen aber nicht Theil nehmen,
  2. wirkende, die eine Jahrestaxe zahlen aber auch an den Übungen Theil nehmen,

Als Ehrenmitglieder werden solche Individuen gewählt, die sich um das Feuerwehrwesen überhaupt und auch besonders Verdienste gesammelt haben; diese sind von allen Lasten befreit, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht bei den Sitzungen.

VII

Aufnahme der Mitglieder in den Verein

Die Aufnahme der Mitglieder in den Verein geschieht durch den Vereinsausschuss. Wer in den Verein eintreten will, hat sich zu diesem Zwecke bei einem der Ausschussmitglieder zu melden. Gegen die von dem Ausschuss aus etwa abweisend lautende Beschlussfassung hat der Betreffende das Recht zur Generalversammlung bittgesuchlich einzukommen.

VIII

 Die Rechte der Mitglieder

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht zu allen Vortheilen die aus dem Zwecke des Vereins fließen, insbesonders das Recht, bei der Generalversammlung zu erscheinen, alldort zu berathen, stimmen und wählen. Zu Officialen oder Ausschussmitgliedern können nur ordentliche Mitglieder gewählt werden.

IX

Die Pflichten der Mitglieder

Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet die Statuten, auch andere stricte gebrachte Disciplinarverordnungen einzuhalten, wozu es sich schon beim Eintritte in den Verein verbindlich  macht. Zu diesem Zwecke erhält jedes Mitglied  ein Exemplar der Statuten und übrigen dienstlichen Verordnungen. Die zahlenden Mitglieder haben überdies noch ihre jährliche Taxe pünktlich zu erlegen.

X

Austritt aus dem Verein.

Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitgliede frei. Das gründende Mitglied kann zu jeder  Stunde austreten. Das ordentliche nur dann, wenn es seiner dreijährigen Verpflichtung genug gethan; eine Ausnahme bildet: Todesfall, permanente Übersiedlung und Verarmung. Das wirkende Mitglied aber kann sich vom Vereine nur dann trennen, wenn es seine Absicht ein Vierteljahr vorher dem Ausschusse  gemeldet; die permanente Übersiedlung und Todesfall machen auch hier eine Ausnahme. Mit dem Austritte aus dem Verein verzichtet jedes austretende Mitglied auf alle Rechte desselben.

XI

Ausschließung aus dem Vereine

Die Ausschließung eines Mitgliedes aus dem Vereine bestimmt der Ausschuss. Die Ursachen der Ausschließung sind:

  1. unmoralisches Leben
  2. grobe Übertretung der Statuten.
  3. wenn Jemand seiner Zahlungspflicht nach mehrmaliger Ermahnung nicht genug gethan, und betreff des mitwirkenden Mitgliedes noch insbesonders
  4. wenn dasselbe wegen Pflichtversäumnis schon dreimal bestraft wurde. In all diesen Fällen bestimmt der Ausschuss mit noch 5 anderen Mitgliedern, die Stimmrecht und die durch das Loos gewählt werden. Zur Gültigkeit des Ausschließungsbeschlusses sind 2/3 der abstimmenden Mitglieder erforderlich. Das ausgeschlossene Mitglied hat nicht das geringste Recht auf das Vermögen des Vereins, jedoch kann es gegen die Ausschließung zur Generalversammlung bittgesuchlich einkommen.

XII

Die Vereinsangelegenheiten ordnet:

  1. Die Generalversammlung und
  2. Der Vereinsausschuss

XIII

Die Generalversammlung

Der Vereinsausschuss ruft jährlich einmal, nämlich im Monat Jänner eine ordentliche Generalversammlung zusammen, jedoch hat der Ausschuss das Recht so oft es für nothwendig erscheint, auch eine ordentliche Generalversammlung einzuberufen und ist dazu verpflichtet, wenn es der vierte Theil der ordentlichen Mitglieder mittelst eines begründeten Gesuches vorschlägt. Die Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung geschieht immer schriftlich.

XIV

Gegenstände der Generalversammlung

Die Generalversammlung erfreut sich in allen Angelegenheiten des endgiltigen Beschlußrechtes, insbesonders aber gehört zu ihrem Wirkungskreise:

  1. die Wahl des Vereinsausschusses, welche durch geheimes Abstimmen geschieht und zwar wird zur Wahl des Präsidenten und Obercommandanten die absolute, zur Wahl der übrigen Officialen und Ausschussmitglieder die relative Stimmenmehrheit erfordert.
  2. Die Wahl der Ehrenmitglieder durch geheime Abstimmungen mit Stimmenmehrheit.
  3. Das Revidieren des Jahresvoranschlages und dessen Gutheißung.
  4. Das suprevidiren der durch den Ausschuss erstrevidirten und gut geheißenen Jahresrechnungen, wozu durch die Generalversammlung 3 Mitglieder betraut werden die in deren Namen die Enthebung geben.
  5. Beschlussfassung über durch den Ausschuss oder einzelne Mitglieder gemachte Vorschläge; zur Beschlussfähigkeit der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung ist wenigstens ein Drittel der Vereinsmitglieder nothwendig, zur Endgiltigkeit der Beschlüsse ist die relative, respective Punkt 1. und 4. Die absolute Stimmenmehrheit erforderlich.

XV

Der Vereinsausschuss

 Der Vereinsausschuss besteht aus: 1 Präses; 1 Obercommandanten; 1 Untercommandanten; 1 Cassier zugleich Schriftführer und Zeugmeister und aus gewählten 4 Vereinsmitgliedern.

Für die ersten vier Officialen gilt die Erwählung auf 3 Jahre, für die 4 gewählten Mitglieder auf 1 Jahr. Zur Beschlussfähigkeit werden wenigstens 4 Ausschussmitglieder verlangt, die Beschlüsse aber werden mit absoluter Stimmenmehrheit gebracht. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präses.

XVI

Wirkungskreis des Ausschusses

Der Vereinsausschuss ist für sein Thun und Lassen der Generalversammlung verantwortlich und  darum verpflichtet:

  1. Den Verein in allen vorkommenden Fällen nach außen zu vertreten und im Namen desselben Contracte zu schließen wozu die Unterschrift des Präses und Schriftführers, in wichtigen Fällen auch die von zwei andern Ausschussmitgliedern nothwendig ist.
  2. Das Vermögen des Vereins zu administrieren, über die Einzahlungen zu wachen, den jährlichen Voranschlag zu verfertigen, und jährlichen Bericht abzustatten bei der Generalversammlung von seinem Wirken und dem Stande des Vereins.
  3. über die Aufnahme der Mitglieder in den, und über die Ausschließung aus dem Vereine zu bestimmen.

XVII

Wirkungskreis der Officialen

Der Präses vertritt den Verein nach allen Richtungen; sitzt den durch ihn einberufenen Generalversammlungen wie auch Ausschusssitzungen vor; besitzt Stimmrecht und entscheidet bei  Stimmgleichheit; auch untersucht er in Gegenwart des Cassiers die Vereinskasse.

Der Obercommandant vertritt in Hindernisfällen den Prääes, steht an der Spitze der wirkenden Mitglieder, ordnet die Übungen an und leitet dieselben; bei Feuersbrünsten aber commandiert er die Feuerwehr.

Auch kann er bis 10 fl reichende Auslagen ohne frühere Meldung bei dem Präses anweisen, besonders im Nothfalle, jedoch muss er davon dem Ausschuss nachträglich berichten.

Die Pflicht des Commandanten ist: die Abtheilung in seinem Wirkungskreise einzuüben; bei Feuersbrünsten mit Vernehmen der Befehle des Obercommandanten die Abtheilung zu führen.

Der Cassier, zugleich Schriftführer und Zeugmeister administriert die Vereinsgelder, gibt von selben  Rechenschaft und zahlt die angewiesenen Summen aus; als Schriftführer bewahrt er die Schriften des Vereins und führt  die Correspondenz; bei den Generalversammlungen und Ausschusssitzungen aber redigiert er das Protokoll; als Zeugmeister aber beaufsichtigt er die Requisiten des Vereins und sorgt für die öftere Reinigung  derselben, hält sie in Ordnung.

XVIII

Auflösung des Vereins

Der Verein löst sich in folge Beschlusses der Generalversammlung auf, wenn sich derselbe im Falle der geringen Zahl von Mitgliedern dem Zwecke entsprechend nicht aufrechterhalten könnte, oder wenn 3/4 der Mitglieder die Auflösung des Vereines wünschen. In diesem Falle wird das Vermögen des Vereins mit Aufrechthaltung der behördlichen Bewilligung zu Feuerzwecken der Gemeinde Ob. Rabnitz verwendet, worüber die letzte Generalversammlung beschließt.

XIX

Im Falle der Verein von dem in den Statuten bestimmten Zwecke und Handlungsweise abweichen,  respective ihren Wirkungskreis nicht einhalten würde, wird der Verein durch die kön. ung. Regierung- inwiefern durch das Weiterwirken der Staat oder das materielle Wohl der Vereinsmitglieder gefährdet  stünde-allsogleich suspendiert und gemäß des Resultates, der nach der Suspendierung  stattzufindenden regelmäßigen Untersuchung auch gänzlich aufgelöst, oder eventuell bei Androhung der sonstigen Auflösung zur pünktlichen Einhaltung der Statuten verhalten.

XX

Der Verein ist verpflichtet den Beschluss der Generalversammlung gegen die Auflösung desselben noch vor deren Effectuirung Sr Excellenz, dem kön. ung. Minister des Inneren einzusenden.

XXI

Der Verein unterwirft sich am Ort der Feuersbrunst, und bei unmittelbarer Löschung des Feuers in polizeilicher Hinsicht dem betreffenden Polizei Chef oder dessen Stellvertreter; in Hinsicht seines technischen Wirkens, des selbständigen Bewegens in seinem Kreise, wie auch in Hinsicht seiner Wirksamkeit, kann der Verein durch die behördlicher Vertreter nicht gehindert werden.

Aus der Versammlung des Ob.Rabniter freiwilliger Feuerwehrvereines, am 3.  August_1890

Hauser Ferencz, Vereins Notär; 73426 Nummer; Genehmigt durch den ung. Königl. Innenminister, Budapest am 15. Oktober 1890; In Vertretung des Ministers, Lukacs György Staatssekretär“ [13]

Protokoll über die Ausstattung

Das Protokoll der ersten Sitzung der Ortsfeuerwehr Oberrabnitz, in dem die Ausstattung der Mannschaft festgelegt wurde, stammt vom 1. September 1890. Daraus geht hervor, dass die Mannschaft aus 23 Männern bestand: einem Hauptmann, einem Hauptmann-Stellvertreter, einem Requisitenmeister, einem Schlauchführer, vier Steigern und fünfzehn Spritzenmännern.

„Protokoll

Aufgenohmen am heutigen Tage unter Anwesenheit sämtlicher Feuer-Wehr Mitglieder in der Gemeinde Ober Rabnitz auf folgende Gründe.

I.

Nimt dass Commando der Feuerwehr zu Ober-Rabnitz über sich wie folgt die Requisiten in folgenten maße zur Verteidigung des Feuers und garantiert dafür, den Schaden, was bei den Beilen, Gurten, Tasche, Kappe und Montur geschieht unvorsichtig, zu vergüten. Was der angekaufte Werd darüber ist, wie folgt:

  1. bekommt Hauptman Woschitz Paull 1 versiegeltes Cackenpeil samt Tasche 1 Hüften Gurten Kappe. Schnurr samt Huppe und ganze Montur mit dem Werte 15f65. Dan bekommt Hpm. Stvtr. Fraller Josef dasselbe 15f65.

2.tens bekommt Hauser Franz – Requisitenmeister und Renner Johann Schlauchführer jeder ein versiegeltes Peill samt Hüften – Gurten Tasche und Kappe wie auch an Montur mit dem Wert a 12f84. Bekommen 4 Steiger – Liebentritt Franz, Maschler Anton, Pfneisl Josef und Seidl Johann a Beill, Tasche samt Hüften Gurt, Kappe, Schrillpfeife und Montur a 10f40. Dan bekommen 15 Sprizen Männer – 1. Tribl Johann 2. Kogler Albert 3. Schramell Johann 4. Gmeiner Johann 5. Tribl Josef 6. Puhr Franz 7. Morth Franz 8. Fraller Josef 9. Gmeiner Josef 10. Pfneisl Franz 11. Pfneisl Georg 12. Böhm Josef als 2ter Hornist 13. Bleier Franz 14 Bleier Franz Schuster, Ersatz 15. Hettlinger Franz als Ersatz Resavist und Maschler Johann den Werth von Gurten, Kappen und Montur a 6f90 Hornist Maschler Johann a 13f70

Diesen drin angeführten Requisiten erkennen wir richtig erhalten zu haben ? alle mit unserer eigenhändigen Namensunterschrift bestättigen.

Ober-Rabnitz am 1. September 890; Hauser Franz, Schriftführer, Zeugmeister, Kasier; Josef Fraller Hptm. Stellfertreter; Johann Renner, Schlauchführer; [14]

Der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz standen im Gründungsjahr 1890 für Brandeinsätze 23 Mann mit einem Durchschnittsalter von 30 Jahren zur Verfügung.

Abb. 4: Mannschaft 1890; Quelle: Abschrift Gründungsprotokoll

Der 11. Rayon

Die Ortsfeuerwehren wurden zu Komitatsverbänden zusammengeschlossen und dem Ungarischen Landesfeuerwehrverband mit Sitz in Ödenburg/Sopron angegliedert. Die Komitate waren in Bezirke unterteilt, diese wiederum in Rayons, die jeweils 10 bis 16 Orte umfassten. Kein Ort durfte mehr als 8 Kilometer vom Hauptort des jeweiligen Rayons entfernt liegen.

Oberrabnitz bildete mit folgenden Orten den Rayon 11: Karl 2km, Schwendgraben 2km, Weingraben 4km, Draßmarkt 5km, Unterrabnitz 5km, Kaisersdorf 6km, Landsee 7km, Piringsdorf 8km, Pilgersdorf 8km, Hochstraß 8km.

Abb. 5: Der 11 Rayon; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien (mit eigenen Markierungen)

Damit war die Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz verpflichtet, den anderen genannten Orten im Brandfall Hilfe zu leisten. Umgekehrt waren auch diese verpflichtet, Oberrabnitz im Falle eines Brandes beizustehen. [15]

Brandkatastrophe 1894

Die erste große Feuerkatastrophe nach der Gründung des Vereins ereignete sich am 11. April 1894, wie die Soproner Zeitung am 15. April 1894 berichtete.

„Am 11. April dieses Jahres brach in der Gemeinde Ober-Rabnitz in einem Haus aus bislang unbekannter Ursache ein Feuer aus. Dieses nahm deshalb einen so verhängnisvollen Verlauf, weil ein heftiger Sturm wütete und schon bald beide Häuserzeilen – die gesamte Hauptstraße – in Flammen standen.

Selbst in den weiter entfernt gelegenen Gemeinden, insbesondere in Landsee, konnte man deutlich erkennen, dass in Ober-Rabnitz eine schreckliche Feuersbrunst herrschte. Daraufhin trafen bald die Feuerwehren aus Kaisersdorf, Draßmarkt, Weingraben, Landsee, Karl, Schwendgraben, Unter-Rabnitz und Hochstraß – aus den Komitat Ödenburg (Sopron) und Pilgersdorf – aus dem Komitat Eisenburg (Vas), ein.

Doch was vermochten sie auszurichten? Bereits 43 Häuser mit sämtlichen Nebengebäuden, Bäumen, Gartenzäunen, landwirtschaftlichen Maschinen und Futtermittelvorräten standen in Flammen.

Gegen Mitternacht hatten die Feuerwehrleute kaum noch etwas zu tun: 43 Häuser waren zu Trümmerhaufen geworden, nur die Mauern standen noch. Ringsum lagen auf dem Boden brennende Balken und glimmende Überreste.

Menschenleben waren nicht zu beklagen, da die Bewohner noch wach gewesen waren. Allerdings fielen zahlreiche Rinder, Schweine, Geflügel und andere Tiere den Flammen zum Opfer. Vielerorts drang das Feuer auch in die Wohnräume ein, sodass die darin befindlichen beweglichen Güter vollständig verbrannten.

Bis zum Pfarrhaus neben der Kirche griff das Feuer über. Die Wirtschaftsgebäude des Pfarrers Johann Kráhl sowie sein gesamter Brennholzvorrat wurden zerstört. Von dort in Richtung Karl blieben nur einige wenige Häuser verschont. Daher kann man mit Recht sagen, dass praktisch ganz Rabnitz niederbrannte.“ [16]

Der Jammer ist unbeschreiblich; zwei Parteien sind total abgebrannt und haben Nichts als die Kleider am Leibe, darunter ist ein armer Weber [Victor Brandl Hausnummer 76] mit 6 unmündigen Kindern, welchem außer seinem kargen Besitze noch fremdes Garn verbrannte. Zum größten Unglücke ist er nicht einmal versichert. Es sind 33 Parteien bei der 1. ungar. Versicherungsgesellschaft, 2 bei der Adria und 4 gar nicht versichert. [17]

Der tatsächliche Brandschaden wurde später mit 40.000 Gulden beziffert. Die Häuser waren zu diesem Zeitpunkt größtenteils noch mit Stroh gedeckt. Der Volksschullehrer Josef Fröch hatte über die Zeitungen zu Spenden aufgerufen. Zahlreiche Bürger und Institutionen aus der Umgebung folgten diesem Aufruf – sogar der Kaiser, wie aus zeitgenössischen Zeitungsberichten hervorgeht.

„[…] Majestät der Kaiser haben für die Abgebrannten in der Gemeinde Felsó-Rámócz (Oberrabnitz) in Ungarn 400 fl aus Allerhöchsten Privatmitteln gespendet.“ [18]

„[ …] Bisher sind noch folgende Spenden für die Verunglückten eingesendet worden: Sr. Exzellenz Dr. v. Zalka, Bischof von Raab 50 fl; Sr. k. u. k. Hoheit Herr Erzherzog Josef 10 fl; Oedenburger Sparkassa 20 fl;  Csornaer Bürgermeisteramt 30 fl 81 kr; Lutzsmannsburger Marktrichter 21 fl; Gemeinde Dörfl 10 fl 52 kr; Ungar Theatergasse Oedenburg 12 fl 70 kr; Rétfalu (Wiesen) Notariat 4 fl 90 kr; Puhr Karl Cafétier Komorn 10 fl; Molombaz (Minihof) 7 fl 26 kr; Bezirks-Notär 2 fl 91 kr; Zaunfuchs Paul Baumschul-Inspektor 50 kr; zusammen 170 fl 60 kr; mit den bereits gemeldeten edlen Spenden von 84 fl 35 kr, den jetzigen von 170 fl 60 kr und der Assekuranz-Entschädigung von 12140 fl; sind zusammen 12394 fl 95 kr. Wenn die Entschädigung Sr. Durchlaucht des Fürsten Paul Esterhazy von 1000 fl abgerechnet wird, sind 11394 fl 95 kr bereits eingeflossen; der wirkliche Brandschaden beläuft sich auf 40000 fl, mithin sind noch 28607 fl 75 kr abgängig.“ [19]

Als Ursache für den katastrophalen Feuerschaden wurde ein Racheakt behauptet, da man angeblich einen Drohbrief gefunden hatte. [20]

Abb. 6: Die wiederaufgebaut „Gasse“ nach der Brandkatastrophe 1894 – Ansichtskarte aus dem Jahr 1907; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

In den Anfängen des 20. Jahrhundert

Die Mitgliedsbereitschaft

Mit der Zeit sahen sich die Feuerwehren mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert. Den zunehmenden Austritten aus dem Verein sowie der mangelnden Fuhrbereitschaft der Pferdebesitzer musste man mit entsprechenden Beschlüssen entgegenwirken – wie die folgenden Protokolle belegen.

„Protokoll

Aufgenommen in Gegenwart der Gefertigten:

Gegenstand

Es wurde beschlossen, daß die Freiwillige Feuerwehr von nun an wieder nach den fähigen Individuen von Haus zu Haus zusammengestellt werde damit der Stand wieder voll ersetzt ist. Sollte es unmöglich sein, sämtliche Feuerwehr zusammen zu bringen, so werden selbe am Wege des Stuhlrichteramtes ersetzt und assentiert werden.

Damit ferner wegen den Fuhrlohn der nothwendigen Wägen in Falle eines Brandes an Nachbarsortschaften kein Hindernis sei, wurde beschlosssen, daß von Heute angefangen die betreffenden Pferdebesitzer von Monat zu Monat die Feuerbereitschaft abhalten und zugleich fahren müssen. Für die Fuhr bekommt der betreffende Fuhrmann von uns nach Karl 80 kr nach Weingraben 1 fl 20 kr nach Draßmarkt 1fl 50 kr nach Kaisersdorf 2 fl nach Schwendgraben 1 fl Unter Rabnitz 1 fl 50 kr nach Pieringsdorf, Hochstraß und Pilgersdorf 2 fl. In der Nachtzeit in jedes einzelne Dorf von der Hauptaxe die Hälfte mehr. Diese erste Fuhr übernimmt Johann Puhr.

Oberrabnitz am 4 September 1896

Josef Fröch – Protokollführer (Lehrer); Krahl Janos – Präses (Pfarrer); Hafner Wenzel – Kommandant (Haus Nr. 1 – Mühle); Johann Liebentritt – Ausschuß; Johann Puhr – Ausschuß; Stefan Pfneisl – Ausschuß; Pfneißl Johann – Ausschuß; Josef Fraller – Ausschuß; Andreas Liebentritt – Richter“ [21]

Im Jahr 1900 hatte die Mannschaft einen Bestand von 24 Mann und setzte sich aus 2 Offizieren, 3 Unteroffizieren, 7 Steigern und 12 Pumpenmännern zusammen. An Ausrüstung verfügte sie über eine Druckpumpe, 30 Meter Schläuche, 2 Leitern, 25 Helme, 8 Beile, 25 Gurte und ein Signalhorn. [22]

In der Ausschusssitzung vom 17. März 1901 beschlossen die Versammelten, dass jedes Haus, wo kein Feuerwerker ist und auch nicht sein kann, 50 Heller den Feuerwerkern zu zahlen hat. Über den eingenommenen Betrag dürfen sie dann frei Verfügen – z. B. für Übungen aufwenden, damit sie dabei mehr Freude haben. [23]

„Protokoll

Aufgenomen am 4 Aprill 1904 über das zusammenstellen der Feuerwehr Männer in Gegenstand der Geferdigten.

  1. Die Geferdigten Männer der Feuerwehr verpflichten sich 3 sage drei Jahre freuwillig zu dienen.
  2. Verpflichtet sich jeder Feuerwehr Mann seinen Vorschriftlichen Dinst zu leisten wenn er diesen Pflichtungen nicht nachkomt so ist der jenige mit 10Kr. sage zehn Kronen strafbar.

Franz Bleier; Tribel Anton; Franz Hoschopf; Janitsch Josef;

Böhm Josef biro; Pfneisl Josef; Liebentritt Josef;

Pfneisl Georg; Liebentritt Franz; Franz Supper; Pfneisl Josef; Jacob Seidl; Josef Hettlinger; Fraller Andreas; Josef Rigler; Kogler Josef; Pfneisl Janos; Josef Hoschopf; Seidl Josef; Franz Hoschopf; Franz Liebentritt; Halling Istvan; Josef Liebentritt; Andreas Bader; Franz Hetlinger; Fabian Supper“ [24]

Der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz standen im Jahr 1904 für Brandeinsätze 23 Mann mit einem Durchschnittsalter von 28 Jahren zur Verfügung.   

Abb. 7: Mannschaft 1904; Quelle: Abschrift Protokoll 1904

Skizzierter Feuerwehreinsatz Anfang 1900

Ein Feuerwehreinsatz um das Jahr 1900 verlangte von den Einsatzmännern der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz große körperliche Anstrengungen, um mit der zur Verfügung stehenden Ausrüstung eine wirksame Brandbekämpfung zu bewerkstelligen. Entscheidend waren dabei auch die rasche Alarmierung und die Mithilfe der Dorfbevölkerung.

Wurde ein Feuer entdeckt, erfolgte die Alarmierung durch das weithin hörbare Sturmläuten der Kirchenglocken. Gleichzeitig liefen auch die Hornisten durch das Dorf und bliesen auf ihren Signalhörnern das festgelegte Feuerzeichen. Bestimmte Signale konnten dabei Hinweise auf den Ort des Brandes geben.

Die meist in der Landwirtschaft arbeitenden Feuerwehrmänner ließen ihre Arbeit liegen und eilten zum Spritzenhaus.

Für den Transport der Handdruckspritze und der Löschutensilien war man auf ein Pferdegespann angewiesen. Um dies zu gewährleisten, wurden die örtlichen Pferdebesitzer in monatlichem Wechsel zu einer Feuerbereitschaft eingeteilt, für die sie auch entlohnt wurden. Im Alarmfall mussten sie mit ihren Gespannen zum Spritzenhaus kommen, um von dort die Gerätschaften möglichst rasch zum Einsatzort zu bringen.

Dort übernahm der Hauptmann das Kommando über die Einsatzmänner, denen jeweils eine festgelegte Aufgabe zugeteilt war. Besonders gefährlich und herausfordernd war der Einsatz für die Steiger, die unmittelbar am brennenden Gebäude eingesetzt wurden. Mit Feuerhaken mussten sie brennende oder einsturzgefährdete Bauteile entfernen, Glutnester freilegen und eingeschlossene Personen retten.

Die Spritzenmänner hingegen brachten die Handdruckspritze in Stellung und bedienten diese über die Pumphebel. Um den notwendigen Wasserdruck aufrechtzuerhalten, musste ohne Unterbrechung gepumpt werden. Diese große körperliche Anstrengung erforderte es, dass sich die Spritzenmänner regelmäßig abwechselten.

Um das Löschwasser an den Brandherd zu bringen, war der Schlauchführer gefordert. Er verlegte, unterstützt von den Spritzenmännern, die Schläuche, überwachte die Leitung und behob undichte Stellen oder andere Schäden.

Eine generelle Herausforderung war dabei die Wasserversorgung. War kein Brunnen oder anderer Wasservorrat in unmittelbarer Nähe vorhanden, waren die Einsatzmänner auf die Unterstützung durch die Bevölkerung angewiesen. Diese bildete Eimerketten und reichte das Wasser in ledernen oder hölzernen Löscheimern von Hand zu Hand bis zur Spritze. Ein größerer Brand erforderte daher oft den Einsatz eines beträchtlichen Teils der Dorfbevölkerung um Wasser auch vom Rabnitzbach zu entnehmen.

Die anschließende Brandwache musste noch Glutnester aufspüren, um ein neuerliches Aufflammen zu verhindern. Erst wenn keine unmittelbare Gefahr mehr bestand, rückte die Mannschaft ein.

Für die Einsatzbereitschaft der Ausrüstung war der Requisitenmeister verantwortlich. Er beaufsichtigte die Gerätschaften und sorgte dafür, dass sie vollständig und gebrauchsfähig im Spritzenhaus verwahrt wurden. Besonderes Augenmerk galt dabei den Schläuchen, die sorgfältig getrocknet werden mussten. [25]

Anschaffungen

Bau des ersten (ungarischen) Feuerwehrhauses – Baujahr noch unbekannt.

Abb. 8: ungarisches Feuerwehrhaus 1970 / 2000; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

1905 gab es einen Brand auf Haus Nr. 28 und 29. [26]

Am 4. September 1912 brach in den Nachmittagsstunden in einem Haus im Kirchengraben ein Brand aus. Das Feuer griff rasch auf die umliegenden Gebäude über und richtete an acht benachbarten Häusern erheblichen Schaden an.

Den Großteil der Löscharbeiten leisteten, unter Mitwirkung der Feuerwehr Oberrabnitz, die Quartiermacher der 19. Infanterietruppendivision, die gerade in den Ort einrückte um Quartiere aufzuschlagen. Durch das entschlossene Eingreifen der Pioniere sowie des kurz darauf eingetroffenen 3. Bataillons des 67. Infanterieregiments gelang es schließlich, den Brand zu löschen.

Angesichts des starken Windes hätte das Feuer leicht das gesamte Ortsgebiet erfassen und noch wesentlich größeren Schaden anrichten können. Als Brandursache wurde heiße Asche am Haus Nr. 47 (Gemeindehaus /Halterhaus) festgestellt. [27]

1926 wurde unter großem Opfer der Dorfbevölkerung eine neue Handspritzpumpe angeschafft. [28]

Abb. 9: Die bespannte Feuerwehr mit Handdruckpumpe 1926; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
Abb. 10: Historische Ausrüstung der FF Oberrabnitz; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

Am 12. Mai 1929 fand durch Pfarrer Lammers die Weihe der neuen Fahne der Freiwilligen Feuerwehr statt. Nach einer Feldmesse beim Kriegerdenkmal hielt Pfarrer Sallaberger die Festrede. Abgeordneter Hollenthoner überbrachte die Grüße des Landeshauptmannes. [29]

Abb. 11: Fahne 1929, Voder- und Rückseite, Fahnenpatin war Katharina Liebentritt (verheiratet Korner) Haus Nr. 25; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

1931 wurde die erste Motorspritzpumpe gekauft und im selben Jahr feierlich eingeweiht.

Abb. 12: Erste Motorspritze – Ankauf 1931; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
Abb. 13: Spritzenwagen mit erster Motorspritze; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
Abb. 14: Mannschaft mit erster Motorspritze bei der Einweihung 1931; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz standen im Jahr 1931 für Brandeinsätze 24 Mann mit einem Durchschnittsalter von 28 Jahren zur Verfügung.  

Am Foto von links nach rechts – Erste Reihe: Pfneisl Josef, Jg 1907, Haus Nr. 58; Kogler Franz, Jg 1907, Haus Nr. 51;

Sitzend: Fraller Johann, Jg 1897, Haus Nr. 68; Supper Johann, Jg 1895, Haus Nr. 77; Pfneisl Franz, Jg 1900, Haus Nr. 72; Wiesinger Josef, Lehrer und Vereinsobmann, Jg 1906, Haus Nr. 18; Liebentritt Johann, Jg 1899, Haus Nr. 3; Wiedenhofer Martin, Gasthauspächter, Haus Nr. 61; Seidl Josef, Jg 1898, Haus Nr. 12; Gmeiner Franz, Jg 1892, Haus Nr. 9; Bleier Josef, Jg 1897, Haus Nr. 74;

Vorletzte Reihe: Seidl Josef, Jg 1898, Haus Nr. 69; Bleier Franz, Jg 1906, Haus Nr. 71; Hoschopf Johann, Jg 1907, Haus Nr. 44; Brandl Johann, Jg 1908, Haus Nr. 76; Liebentritt Alois, Jg 1900, Haus Nr. 10; Halling Franz, Jg 1905, Haus Nr. 57; Hochschopf Andreas, Jg 1910, Haus Nr. 29;

Letzte Reihe: Supper Josef, Jg 1907, Haus Nr. 64; Hettlinger Stefan, Jg 1908, Haus Nr. 8; Liebentritt Josef, Jg 1905, Haus Nr. 31; Pfneisl Josef, Jg 1903, Haus Nr. 50; Seidl Johann, Jg 1904, Haus Nr. 16; Liebentritt Josef, Jg 1909, Haus Nr. 62; Fraller Franz, Jg 1896, Haus Nr. 45;

Am 20. April 1931 wurde die Motorspritzenweihe gefeiert. Ein Weckruf leitete am Morgen das Fest ein. Unter klingendem Spiel der Ortskapelle rückten die Feuerwehren der Nachbarorte in den festlich geschmückten Ort ein. Unter dem Kommando des Herrn Leitner (Hochstraß) marschierte man zu Festplatz, wo Obmann Schulleiter Wiesinger herzliche Begrüßungsworte sprach. Während der Feldmesse spielte die Kapelle, geleitet vom Kapellenmeister Pfneisl, Schuberts Deutsche Messe. Die Schülerinnen Kogler [Maria, Theresia und Anna von Haus Nr. 38] trugen einige sinnige Gedichte vor. Die Weihe vollzog Pfarrer Sallaberger unter den Klängen der Bundeshymne. Chorvorträge, geleitet von Schulleiter Wiesinger, ein rührendes Gedicht, das Kathi Liebentritt vortrug, und Ansprachen des Landesverbandskassiers Direktor Karl Fleck, des Schulleiters Wiesinger und des Kommandanten Liebentritt ergänzten die Feier, die mit einer Defilierung schloss.

Dank und Anerkennung der Fahnenpatin im Jahr 1933.

„Die Freiwillige Feuerwehr in Oberrabnitz gestattet sich, ihrer wackeren Fahnenpatin Frl. Katharina Liebentritt anläßlich ihrer Vermählung für ihre langjährige, treue Freundschaft und zielbewußte Mitarbeit den Dank und die Anerkennung auszusprechen.

Oberrabnitz, am 22 Feber 1933, der Kommandant Liebentritt; der Obmann Wiesinger; der Schriftführer Seidl;“ [30]

Abb. 15: Anerkennung für Fahnenpatin Katharina Liebentritt (Haus Nr. 25, verh. Korner) anlässlich ihrer Hochzeit; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Im April 1934 berichtet die Gemeinde Oberrabnitz an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf, dass der Umbau des Spritzenhauses der Freiwilligen Feuerwehr im Sinne des Bescheides vom Juni 1933, fertiggestellt sei. Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf ordnete auf Grund dieses Berichtes für den 25. April 1934 die Endüberprüfung an. [31]

1938 – Auswirkung auf die Feuerwehr

Mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 begann eine umfassende Gleichschaltung sämtlicher gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen. Dies betraf auch das Feuerwehrwesen, das unter die Bestimmungen des „Gesetzes über das Feuerlöschwesen“ vom 23. November 1938 fiel. Die gesetzliche Ausweitung dieses Reichsgesetzes auf das Gebiet der sogenannten Ostmark markierte einen tiefgreifenden Einschnitt in die bisherige Struktur der Freiwilligen Feuerwehren. Es gab keine Wahlen mehr, der Hauptmann hieß ab dann „Wehrführer“, der Bezirkskommandant „Kreisführer“, der Landeskommandant „Bezirksführer“, und sie wurden von der Behörde bestellt.

Ein aufschlussreiches Dokument hierzu ist ein Rundschreiben des Kreisfeuerwehrführers an die Feuerwehren im Bezirk Oberpullendorf aus dem November 1939. Darin wird die vollständige Auflösung der bestehenden Feuerwehrvereine und -verbände per 27. November 1939 angeordnet. Die Feuerwehren verlieren dadurch ihren Vereinsstatus und werden formal in den Dienst einer „technischen Hilfspolizeitruppe“ überführt. Ihre Tätigkeit beschränkt sich fortan ausschließlich auf den Feuerlösch- und Katastrophendienst.

Besonders bemerkenswert ist die Verfügung, dass das Vermögen der aufgelösten Feuerwehren in das Eigentum der jeweiligen Gemeinden übergeht. Gleichzeitig werden die Gemeinden verpflichtet, künftig sämtliche materiellen Erfordernisse des Feuerwehrdienstes zu übernehmen. Diese Maßnahme spiegelt die nationalsozialistische Strategie wider, dezentrale Selbstverwaltungsstrukturen zu eliminieren und durch zentral gesteuerte Organisationen zu ersetzen.

Auch die äußeren Erscheinungsformen der Feuerwehrmitglieder werden angepasst. Die bisherigen Chargengradabzeichen sind umgehend von den Uniformen zu entfernen; bis zur Einführung neuer, NS-konformer Abzeichen dürfen keinerlei Dienstgradkennzeichnungen getragen werden. Diese Anordnung verdeutlicht die symbolische Entmachtung der bisherigen Führungsebenen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren und die schrittweise Eingliederung in das staatlich kontrollierte Ordnungs- und Repressionssystem des Dritten Reiches. [32]

Als techn. Hilfspolizei führte die Wehr die Bezeichnung: Freiwillige Feuerwehr der Ortsgemeinde Oberrabnitz. Eine andere Bezeichnung dafür war unzulässig.

Es galten strenge Vorschriften für Uniformträger: Nur aktive Mitglieder durften im Dienst Uniform tragen, nicht jedoch ältere Reservisten, die bereits das 60. Lebensjahr überschritten hatten. Die Uniform durfte maximal eine Stunde vor und nach dem Dienst getragen werden, dabei war Disziplin, Sauberkeit und korrekte Haltung Pflicht. Trunkenheit in Uniform wurde streng bestraft und Unwürdiges Verhalten führte zum Ausschluss.

Es galt ausschließlich der „Deutsche Gruß“ in strammer Haltung. Dabei hatte der Grundsatz zu gelten, dass der Jüngere den Älteren, der Rangniedrigere den Ranghöheren zuerst grüßte. Absichtliches warten auf einen Gruß war einem Uniformträger unwürdig. Die Uniformen mussten NS-konform angepasst werden, etwa durch neue Abzeichen und das Entfernen alter Landeskennzeichen. Nur höhere Ränge durften bestimmte Kordeln tragen.

Sammelaktionen, Unterstützungsmitglieder oder Spendenanfragen waren verboten. Erzielte Reingewinne bei Veranstaltungen durften nur der Kameradschaftskasse zukommen.

Bei Begräbnissen durften die Feuerwehren nur für aktive oder ehemalige Kameraden geschlossen auftreten. Die Beistellung von „Sargträgern“ in Uniform wurde nur bei Begräbnissen von Feuerwehrmännern zugelassen. Ein Ausrücken zu kirchlichen Feiern in Uniform wurde nicht mehr erlaubt. Dienstlich unterstand die Feuerwehr dem Bürgermeister und dem Kreisführer. In dienstlichen Schreiben waren alle, bisher oft gebräuchlichen Höflichkeitsformen zu unterlassen. Es wurde noch besonders darauf Aufmerksam gemacht, dass das Wort „ersuchen“ eine mildere Befehlsform bedeutet und nur von der höheren an die niedrigere Dienststelle anzuwenden ist. Bei Schriftstücken an höhere Dienststellen war zu „bitten“ oder einfach „vorzulegen“.

Infolge der schwierigen Nachschaffung von Druckschläuchen durften diese nur im Ernstfall, nicht aber bei Übungen oder anderen Zwecken verwendet werden. [33]

Ein großes Augenmerk wurde auch auf die Löschwasserversorgung in den Gemeinden gelegt. So waren angesichts bevorstehender Ernten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Ernte und zur Gewährleistung des Luftschutzes – im Hinblick auf die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser – zu treffen. Die Bürgermeister wurden daher aufgefordert, gemeinsam mit den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren alle notwendigen Schritte zu setzen. In Gemeinden, in denen es Löschwasserstellen gab – zum Beispiel Teiche oder Becken, in denen Wasser durch Aufstau gesammelt wurde –, musste öffentlich bekannt gemacht werden, dass das eigenmächtige Ablassen dieses Wassers durch Unbefugte streng verboten und bei Zuwiderhandlung streng bestraft werde.

In den Wintermonaten wurde zur Verhinderung des Auffrierens von Löschwasserteichen angeordnet, dass bei Schneelage nach Bildung der ersten tragfähigen Eisdecke eine gleichmäßige, mindestens 50 cm starke Schneeschicht aufzutragen und bis zum Beginn der Tauperiode in dieser Stärke zu erhalten ist. [34]

Die Führung in den Kriegsjahren

Im Zuge des Zweiten Weltkriegs war die Führung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Oberpullendorf durch die Einberufung vieler Feuerwehrführer zur Wehrmacht stark geschwächt. Auch die Kreisführer konnten wegen kriegsbedingter Belastung und fehlender Transportmittel ihre Aufsicht nicht mehr ausreichend ausüben.

Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit wurde Josef Heinz, Wehrführer von Markt St. Martin, zum stellvertretenden Kreisführer ernannt und erhielt die Aufsicht über die nachstehenden 35 Feuerwehren des Landkreises:  Deutschkreutz, Draßmarkt, Großwarasdorf, Haschendorf, Horitschon, Kaisersdorf, Kalkgruben, Karl, Kleinwarasdorf, Kobersdorf, Kroatisch-Minihof, Lackenbach, Lackendorf, Landsee, Lindgraben, Markt St.Martin, Nebersdorf, Neckenmarkt, Neudorf b. Landsee, Neutal, Nikitsch, Oberpetersdorf, Oberrabnitz, Raiding, Ritzing, Schwendgraben, Tschurndorf, Unterfrauenhaid, Unterpetersdorf, Unterrabnitz, Weingraben und Weppersdorf.

Die örtlichen Wehrführer wurden zu Unterkreisführern bestimmt und waren für Ausbildung, Übungen und Einsatzbereitschaft verantwortlich.

Dem Unterkreisführer Stefan Seidl, Obertruppenführer und Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr in Draßmarkt, wurden zur Beaufsichtigung die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden Kaisersdorf, Weingraben, Karl, Oberrabnitz, Schwendgraben und Unterrabnitz, zugewiesenen.

Durch die Einziehung von immer mehr Burschen und Männer in den Krieg und in der Folge auch die enormen Verluste durch Tod, Verwundung und Gefangenschaft, lichteten sich auch die Reihen in den Ortsfeuerwehren drastisch. Um dem entgegenzuwirken wurden alte und vom Wehrdienst befreite Männer, auch solche, die früher einmal einer Feuerwehr angehörten, in die Reihen der Wehr aufgenommen. Weiteres griff man auch zu einem Mittel, das in dieser Form und diesem Ausmaß bisher noch nicht praktiziert wurde: Der Zugriff auf das weibliche Geschlecht; Vorerst nur für kleine Gemeinden und auf freiwilliger Basis vorgesehen, ging man aufgrund der geringen Meldungen auf das System der Notdienstverpflichtung über. Angesprochen wurden Frauen und Mädchen ab dem 17. bis zum etwa 40. Lebensjahr, die vor allem während des Tages zur Verfügung stehen sollten. Gemeinsam mit den wenigen Feuerwehrmännern vor Ort sollten sie den Feuerschutz übernehmen.

In unserer Gemeinde Oberrabnitz übernahm die damals 18 jährige Katharina Bleier Haus Nr. 34 (verheiratete Fraller Haus Nr. 14) bis 1945, dem Ende des Krieges, die Aufgabe des Kommandanten, nachdem Josef Supper sen. Haus Nr. 64 im Jahr 1942 zur Wehrmacht eingezogen wurde. Unterstützt wurde sie von Frauen und Mädchen aus dem Orte. [35]

Als Reserve in die Ortsfeuerwehr aufgenommen wurden: mit 1. September 1939 – Josef Liebentritt, Jg. 1893, Haus Nr. 70; Johann Supper, Jg. 1895, Haus Nr. 77; Peter Brandl, Jg. 1893, Haus Nr. 56; mit 1. Mai 1940: Franz Hauser, Jg. 1892, Haus Nr. 13; Johann Morth, Jg. 1890, Haus Nr. 52; Josef Maschler, Jg. 1890, Haus Nr. 24; Franz Gmeiner, Jg. 1892, Haus Nr. 9; Josef Fraller, Jg. 1890, Haus Nr. 54; Anton Schrammel, Jg. 1893, Haus Nr. 41; Alberth Morth, Jg. 1892, Haus Nr. 66;

In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann auch die Modernisierung der Feuerwehren. Es kam zu einer Technisierung der Ausrüstung, die auch eine bessere Ausbildung der Feuerwehrmänner erforderte. Zahlreiche Schulungen und Inspizierungen folgten.

Auch in der Dorfgemeinschaft rückte die Freiwillige Feuerwehr wieder in den Mittelpunkt. Die Teilnahme an kirchlichen Festen im Ort und in den Nachbargemeinden war wieder selbstverständlich.

Die FF war auch immer bei der Verabschiedung zahlreicher verdienter Persönlichkeiten des Dorfes dabei: 1926 Pfarrer Johann Krahl und Lehrer Josef Fröch; 1989 Pfarrer GR Georg Fennes. [36]

Modernisierung der Ausrüstung

1949 wurde das erste Feuerwehrauto gekauft. Die feierliche Einweihung fand am 26. Mai statt. [37]

Abb. 16: 1949 Feuerwehrautoweihe  – Anstecker; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

1951 plante man den Neubau des Gerätehauses, der aber nicht durchgeführt wurde. Anstelle des noch heute stehenden alten ungarischen Feuerwehrhauses sollte ein neues gebaut werden. Auf einer bebauten Fläche von ca. 60 m2 wurde ein stockhohes Gebäude mit zwei Garagenplätze im Erdgeschoss und zwei Schulungsräumen im Obergeschoss sowie einem Schlauchturm geplant. Baumeister war Johann Kaltenegger aus Kirchschlag in der Buckligen Welt. Der Kostenvoranschlag mit einem Betrag von 93.353 Schilling setzte sich aus 56.080 S Maurerarbeiten, 19.547 S Zimmerarbeiten 11.384 S Dachdeckerarbeiten und 6.342 S Tischler-, Glaser- und Anstreicherarbeiten zusammen. [38]

Abb. 17: geplanter Neubau anstelle des alten ungarischen Gerätehauses – wurde aber nicht umgesetzt; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

1952 – feierliche Ausrückung mit 23 Mann zur Glockenweihe am 13. Juli in Oberrabnitz. [39]

Abb. 18: Aufziehen der Glocke durch die Ortsfeuerwehr; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

1953 wurde eine Reparatur und Überprüfung des Aggregats (Pumpe) beim Landesfeuerwehrkommando durchgeführt. [40]

1958 gab es am 22. Februar den traurigen Anlass mit 22 Mann zum feierlichen Begräbnis des Feuerwehrkameraden Josef Kogler, Haus Nr. 69 in Oberrabnitz auszurücken. [41]

1960 wurde im Zuge der Jahreshauptversammlung der Verkauf des 1949 angekauften Feuerwehrautos beschlossen. Weiters wurde auch die äußere Renovierung des Gerätehauses sowie die Anschaffung des Gerätehaustores für das Jahr 1961 beschlossen.

Der Gruppenstand 1960: Feuerwehrkommandant Franz Pfneisl Haus Nr. 72, Abteilungskommandant Josef Supper Haus Nr. 64, Zugskommandant Franz Schrammel Haus Nr. 40, Kassier Josef Gmeiner Haus Nr. 9, Schriftführer Franz Seidl Haus Nr. 46. Mannschaft – 16 Mann. [42]

1962 wurden die Innenräume des Gerätehauses renoviert. Eine Gugg-Tragkraftspritze wurde angekauft. Die Weihe wurde am 20. Mai 1962 durch Pfarrer Fischer aus Unterrabnitz vorgenommen. Die Ansprache dazu hielten LAbg. Max aus Kobersdorf und Frederik Heintz aus Markt St. Martin; Gemeindevertretung: Bürgermeister Stefan Hettlinger Haus Nr. 8, Vizebürgermeister Franz Halling Haus Nr. 57, Gemeindekassier Franz Kogler Haus Nr.? [43]

Abb. 19: 1962 Motorspritzenweihe - Anstecker; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Im 1963 war die Mannschaft 24 Mann und im Jahr 1964 18 Mann stark.

Im Jahr 1965 war die Feuerwehr mit 19 Mann besetzt. Das Durchschnittsalter betrug 31 Jahre.

In diesem Jahr gab es auch Dienstzeiturkunden: Otte Seidl Haus Nr, 67; Josef Morth Haus Nr. 66; Stefan Bleier Haus Nr. 71, 10-jähriges; Alfred Liebentritt Haus Nr. 6, 10-jähriges; Josef Supper Haus Nr. 64, 15-jähriges; Johann Seidl Haus Nr. 16, 15-jähriges; Franz Seidl Haus Nr. 46, 10-jähriges; Franz Halling Haus Nr. 57; Franz Schrammel Haus Nr. 40, 20-jähriges; Emmerich Gludovatz Haus Nr. 77, 10-jähriges; Leo Gludovatz Haus Nr.80; Johann Liebentritt Haus Nr. 10, 10-jähriges; Josef Gmeiner Haus Nr. 34, 15-jähriges; Horst Supper Haus Nr. 4; Johann Hoschopf Haus Nr. 44, 10-jähriges; Alfred Bleier Haus Nr. 11; Hermann Puhr Haus Nr. 82; Heribert Heissenberger Haus Nr. 19; Johann Pfneisl Haus Nr. 63; [44]

Im Herbst 1965 war es nach längeren Verhandlungen gelungen, einen Bauplatz für ein Mehrzweckhaus zu finden. Josef Pfneisl, Landwirt in Oberrabnitz, Haus Nr. 58, überließ den Platz zum Bau eines Gebäudes, in dem dann ein Gerätehaus der Feuerwehr sowie die Milchsammelstelle und eine Gemeindestube untergebracht wurden. [45]

Im Dezember 1965 richtet sich die Ortsfeuerwehr Oberrabnitz mit einer Bitte an die fürstliche Esterhazysche Güterdirektion in Eisenstadt:

„Anlässlich unseres Gerätehaus Neubaus erlauben wir uns die Fürstliche Esterhazysche Güterdirektion heuer um eine etwas größere Spende in Form von Holz zu ersuchen. Da wir wenn es der Ernstfall verlangt hat auch im Esterhazyschen Revier schon öfter Hilfe geleistet und großen Schaden verhütet haben, hoffen wir, dass wir mit unserem Anliegen auch ihrerseits nicht enttäuscht werden. Der Grund wie folgt: Die Ortsfeuerwehr ist bemüht sich alle modernen Geräte anzuschaffen, dass sie den heutigen Anforderungen entsprechen. Die Gemeinde selbst ist finanziell sehr schwach, sodass wir von dieser Seite auch nichts zu erwarten haben. Wir sind also gezwungen unsere Anschaffungen und Ausgaben selbst zu bestreiten was uns aber auch nicht mehr leicht möglich ist und erlauben uns daher auf diesem Wege anlässlich  unseres Gerätehaus Neubaus um eine etwas größere Spende wie alljährliche zu ersuchen. Mit dem Versprechen Hilfr zu leisten wenn es der Ernstfall verlang, zeichnet das Orts-Feuerwehrkommando Oberrabnitz.“ [46]

Bei der Jahreshauptversammlung im Jänner 1966 wurde der Ankauf einer neuen Sirene für das im Bau befindliche Gerätehaus beantragt. Weiters bestand auch Interesse an der Anschaffung einer Schmutzwasserpumpe. Diesbezüglich nahm man Kontakt mit der Firma Breitfeld in Wien IX. auf, worauf es in weiterer Folge mit Vertretern dieser Firma zu einem Treffen in der Gemeinde Oberrabnitz kam. Bei diesem Besuch wurde der Gemeinde auch ein gebrauchter Tragkraftspritzenwagen angeboten, wofür die Gemeinde Interesse zeigte, sich aber offenbar nicht rechtzeitig entscheiden konnte. Im Angebotsschreiben vom 30.11.1966 bezüglich der Schmutzwasserpumpe wurde der Gemeinde nämlich mitgeteilt, dass dieser Tragkraftspritzenwagen inzwischen bereits verkauft worden war.

Angeboten wurde eine Schmutzwasserpumpe zum Preis von 19.700 Schilling und als Alternative ein Auspumpaggregat für 10.100 Schilling. Bei beiden Aggregaten handelte es sich um luftgekühlte Einzylinder-Viertakt-Benzinmotoren mit 6 bzw. 7,5 PS. [47]

Im Jänner 1967 wurden der Ankauf sowie die Finanzierung des Feuerwehrautos und die Fertigstellung des Gerätehauses in einer Sitzung beantragt. Der Mannschaftsstand betrug 19 und sowie einen Reservemann. [48]

Im April desselben Jahres gab es von der Firma Breitfeld in Wien IX. ein Anbot über ein Kleinlöschfahrzeug. Offeriert wurde ein VW-Feuerwehrkombi in der Grundtype mit einer Tonne Nutzlast, 44 PS, einer 12 Volt-Anlage, feuerwehrroter Lackierung sowie serienmäßiger Ausstattung mit Drehzahlbegrenzer und Scheibenwaschanlage zum Preis von 57.380 Schilling. Zusätzlich wurde noch eine feuerwehrtechnische Ausrüstung um 17.800 Schilling angeboten. Mit einer Frachtgebühr von 600 Schilling ergab dies eine Gesamtsumme von 75.780 Schilling. [49]

Am 12. Oktober 1967 wurde schließlich die Bestellung für ein VW-Automobil in serienmäßiger Ausführung, Modell Feuerwehrkombi, zum Preis von 64.565 Schilling abgegeben. Unterzeichnet wurde sie vom scheidenden Bgm. Stefan Hettlinger und dem neugewählten Bgm. Stefan Puhr sowie von Robert Woschitz und Kogler. [50]

Der endgültige Rechnungsbetrag setzte sich aus dem Fahrzeugpreis von  62.164 Schilling sowie 6.722,40 Schilling für die Signalanlage und die Scheinwerfer, 670 Schilling für die Beschriftung, 320 Schilling für die Innenverkleidung und 262 Schilling für die Bereifung zusammen. Die Gesamtsumme betrug somit 70.138,40 Schilling und wurde am 30. Jänner 1968 einbezahlt. [51]

Am 10. Februar 1968 wurde im Gasthaus Hafner eine Winterschulung abgehalten. Dabei wurden nach eingehender Debatte die befugten Fahrer für das neu angeschaffte Feuerwehrauto (Rechnung 29.01.1968) festgelegt. Die Fahrer nahmen einstimmig an und verpflichteten sich zugleich das Fahrzeug immer einsatzbereit und sauber zu halte. Ferner wurde beschlossen, dass Fahrten mit dem Feuerwehrauto nur innerhalb der Feuerwehr durchgeführt werden dürfen und dass jede Fahrt vom Kommandanten schriftlich beauftragt werden müsse. Für Fahrten außerhalb des Feuerwehrwesens übernahm die Feuerwehr keine Garantie und Gewehrleistung. Die befugten Fahrer waren: Leo Gludovatz Haus Nr. 80, Josef Supper Haus Nr. 64 und Otto Seidl Haus Nr. 67. [52]

Am 23. Juni 1968 wurde das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr geweiht. Die neue Musikkapelle kündigte durch einen Weckruf um 6 Uhr, den schönen Tag an. Die einzelnen Gruppen der Feuerwehr versammelten sich vor dem festlich geschmückten Haus. Dort wurde auch der Landesfeuerwehrkommandant, Direktor Ladislaus Widder, feierlich begrüßt und empfangen. Punkt 9 Uhr begann die Musikkapelle, das „Hier…“ zu spielen. In der Predigt betonte Pfarrer Fennes: „Vieles kann der Mensch tun. Er baut schöne Häuser und er errichtet herrliche Gebäude. Das notwendige Material dazu hat aber nicht er erschaffen. Darum gebührt auch ihm zuerst der größte Dank.“ Ansprachen hielten unter anderem noch Präsident Eckardt, Abg. Trenowatz, FWK. Widder. [53]

Im Jahr 1969 war die Feuerwehr mit 17 Mann besetzt. Das Durchschnittsalter betrug 29 Jahre.

1984 wurde ein Kleinlöschfahrzeug angekauft und in einer feierlichen Veranstaltung seiner Bestimmung übergeben. Die Patenschaft für das Auto übernahm Birgit H. Im Zuge dieser Feier wurde auch die restaurierte Fahne geweiht. Die Patenschaft für diese übernahm, wie schon im Jahr 1929, Katharina Korner, geborene Liebentritt.

Die Feierlichkeiten zur Weihe des Fahrzeuges und der restaurierten Fahne begannen in festlichem Rahmen. Unmittelbar nach der Feldmesse, die Geistlicher Rat Georg Fennes zelebrierte, folgte der Festakt, an dem nicht nur die Ortsbevölkerung in großer Zahl teilnahm, sondern zu dem auch neun Ortsfeuerwehren Vertreter entsandt hatten.

Abb. 23: Autoweihe 1984; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Ortsfeuerwehrkommandant Johann Brandl begrüßte die Festgäste und dankte der Gemeindevertretung für die große Unterstützung in den Belangen der Feuerwehr. Bürgermeister Kerschbaum wiederum hob die Einsatzbereitschaft der örtlichen Wehr hervor und lobte das gute Klima der Zusammenarbeit. Ortsvorsteher Johann Gmeiner übergab dem Ortsfeuerwehrkommandanten die Autoschlüssel.

Patin Birgit H. betonte, wie sehr sie sich in ihrer Funktion geehrt sehe, und Katherina Korner, die vor 55 Jahren die erste Feuerwehrfahne gestiftet hatte, war anlässlich der Weihe der restaurierten Fahne abermals deren Patin.

Nach den Festansprachen von LAbg. Wagner und Ing. Manfred Seidl trug Schulleiter Josef Lang die Geschichte der Ortsfeuerwehr in Reimen vor. Bezirkskommandant Albin Csenar überreichte Johann Pfneisl und Heribert Heissenberger aus Oberrabnitz sowie Otto Schlögl aus Karl Feuerwehrauszeichnungen.

Abb. 24: Patenschaft des FF Autos – Birgit H.; Patenschaft der FF Fahne Katharina Korner geb. Liebentritt; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Mit einer Kranzniederlegung beim Kriegerdenkmal, wo Altbürgermeister Franz Binder Worte des Gedenkens an die Gefallenen der beiden Weltkriege sprach und einer Defilierung der Wehrmänner unter Klängen der Jugendblasmusik Draßmarkt endete der große Tag der Feuerwehr Oberrabnitz. [54]

Abb. 25: Kranzniederlegung beim Kriegerdenkmal – Altbürgermeister Franz Binder, Feuerwehrmänner Manfred B. und Franz Pfneisl; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

1990 Kauf der Tragkraftspritze TS Fox BMW

Neubau des heutigen Feuerwehrhauses im Jahr 1995

Abb. 28: Neubau des heutigen Feuerwehrhausse im Jahr 1995; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
Abb. 29: Renovierung des ung. Feuerwehrhauses im Zuge vom Neubau des neuen Gerätehauses; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

2005 – um für den Brandeinsatz besser gerüstet zu sein, nahm die FF Oberrabnitz ein Rüstlöschfahrzeug in Betrieb. Das Auto fasst 1000 Liter und verfügt auch über technisches Bergegerät. Die Kosten beliefen sich auf 49.000 Euro. In 436 Stunden Eigenleistung wurde das Auto neu lackiert und hergerichtet, so Verwalterin Regina Schlögl. [55]

Leistungswettbewerbe

Die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Oberrabnitz hat des Öfteren an den Landes- und Bezirksfeuerwehrleistungsbewerben teilgenommen.

Abb. 30: Übung für den Landesreuerwehrleistungsbewerb 1969 auf der Gemeindewiese

1969 wurde die Mannschaft beim Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Oberpullendorf Bezirkssieger und erreichte im Bewerb um das FLA im Silber den 6. Platz

Abb. 31: Landesreuerwehrleistungsbewerb 1969 in Oberpullendorf – Bezirkssieger und 6. Platz FLA in Silber; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien

Am Foto von links nach rechts – erste Reihe hockend: Supper Josef, Jg 1930, Haus Nr. 64; G. Johann, Haus Nr. 9; S. Manfred, Haus Nr. 12; Heissenberger Heribert, Jg. 1938, Haus Nr. 19; Frank Erich, Jg. 1943, Haus Nr. 89;

Zweite Reihe mit Helm: Seidl Helmut, Jg. 1947, Haus Nr. 32; P. Johann, Haus Nr. 63; P. Erich, Haus Nr. 58; Gludowatz Josef, Haus Nr. 49; B. Alfred, Haus Nr. 11;

Letzte Reihe: Seidl Otto, Jg. 1938, Haus Nr. 67; Seidl Franz, Jg. 1934, Haus Nr. 46; Bleier Stefan, Jg. 1935, Haus Nr. 71; Gludovatz Leo, Jg. 1934, Haus Nr. 80; Morth Josef, Jg. 1938, Haus Nr. 66; Liebentritt Johann, Jg. 1934, Haus Nr. 10; Puhr Hermann, Jg. 1931, Haus Nr. 82;

1982 zeigte die Mannschaft beim Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Jennersdorf im Bewerb um das FLA in Bronze eine hervorragende Leistung

1988 belegte die Manschaft im Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb in Frankenau im Bewerb um das FLA in Silber den 6. Platz

1889 erreichte die Manschaft im Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb in Deutsch-Gerisdorf im Bewerb um das FLA in Silber den 3. Platz

1990 belegte die Manschaft im Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb in Piringsdorf im Bewerb um um das FLA in Silber den 3. Platz

Kommandanten seit der Gründung 1890

Abb. 30: Kommandanten der FF-Oberrabnitz seit der Gründung 1890 bis 1999; Quell: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

2000-2008: Karl St.

2009-heute: Erich H.

Ein Leben für das Feuerwehrwesen

Ing. Manfred Seidl wurde am 4. Februar 1944 in Oberrabnitz im mittleren Burgenland geboren. Die Begeisterung für die Feuerwehr wurde ihm gleichsam in die Wiege gelegt: Bereits sein Vater und sein Großvater waren Feuerwehrfunktionäre in Oberrabnitz.

Nach der Schulzeit absolvierte Seidl die Höhere Technische Bundeslehranstalt in Mödling und Wien, die er 1964 mit der Matura abschloss. Seine berufliche Laufbahn begann er als Maschinenbauingenieur bei Siemens, später arbeitete er als Verkaufsingenieur.

1968 trat Seidl in den Dienst des Landesfeuerwehrkommandos Burgenland in Eisenstadt ein. Nach einer umfassenden feuerwehrfachlichen Ausbildung widmete er sich vor allem der Lehrtätigkeit an der Landesfeuerwehrschule. 1971 wurde er Dienststellenleiter des Landesfeuerwehrkommandos und Leiter der Landesfeuerwehrschule. Unter seiner Führung wurde die Ausbildung wesentlich ausgebaut.

Ab 1976 war er Landesbewerbsleiter, später Trainer und Delegationsführer österreichischer Feuerwehrgruppen bei internationalen Wettkämpfen. 1979 wurde er zum stellvertretenden Landesfeuerwehrkommandanten und Landeseinsatzkommandanten ernannt. Durch seine internationale Tätigkeit knüpfte er enge Kontakte zu Feuerwehren zahlreicher europäischer Staaten.

1990 übernahm Manfred Seidl schließlich die Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten des Burgenlandes. In dieser Position setzte er sich besonders für eine moderne Ausbildung, zeitgemäße Ausrüstung und bessere Rahmenbedingungen für die freiwilligen Feuerwehrmitglieder ein. Dabei blieb ihm der unmittelbare Kontakt zur Basis wichtig: Trotz seiner zahlreichen Verpflichtungen nahm er weiterhin an Einsätzen teil und pflegte enge Beziehungen zu seiner „Mutterwehr“ in Oberrabnitz.

1993 wurde Seidl Vizepräsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. Beim Bundesfeuerwehrtag 1998 in Eisenstadt wählten ihn die Delegierten schließlich zum Präsidenten des ÖBFV und damit zum obersten Repräsentanten des österreichischen Feuerwehrwesens.

Für seine langjährige Tätigkeit erhielt Manfred Seidl zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen im In- und Ausland. Die Feuerwehr war für ihn weit mehr als ein Beruf: Sie bestimmte über Jahrzehnte einen wesentlichen Teil seines Lebens. Auch für die Zeit nach seiner Pensionierung nahm er sich vor, der Freiwilligen Feuerwehr verbunden zu bleiben.

Anmerkungen

[1.] Prickler, Harald: Einige archivalische Quellentypen zu den durch Feuersbrünste verursachten Schäden aus dem 16. und 17. Jahrhundert, in: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 3, 2014, S. 147.
[2] EPA, DD 1835 / 6574
[3] Prickler, Harald: Einige archivalische Quellentypen zu den durch Feuersbrünste verursachten Schäden aus dem 16. und 17. Jahrhundert, in: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 76, Heft 3, 2014, S. 148.
[4] EPA, RA Lackenbach 1832 / 273
[5] Valentinitsch, Helfried / Perschy, Jakob Michael (Red.): Feuerwehr gestern und heute. Burgenländische Landessonderausstellung 29. April–31. Oktober 1998, Schloß Halbturn, Burgenländische Forschungen, Sonderband XX, Eisenstadt: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, 1998, S. 80f.
[6] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[7] Valentinitsch, Helfried / Perschy, Jakob Michael (Red.): Feuerwehr gestern und heute. Burgenländische Landessonderausstellung 29. April–31. Oktober 1998, Schloß Halbturn, Burgenländische Forschungen, Sonderband XX, Eisenstadt: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, 1998, S. 143 f.
[8] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[9] Valentinitsch, Helfried / Perschy, Jakob Michael (Red.): Feuerwehr gestern und heute. Burgenländische Landessonderausstellung 29. April–31. Oktober 1998, Schloß Halbturn, Burgenländische Forschungen, Sonderband XX, Eisenstadt: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, 1998, S. 194.
[10] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[11] PA Fraller, Oberrabnitz, Schularchivalien
[12] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[13] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[14] Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz, Festschrift 1890 – 1990
[15] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[16] MNL Győr-Moson-Sopron Vármegye, Soproni Levéltára,
[17] Österreichische Nationalbibliothek,18940415
[18] Österreichische Nationalbibliothek, fws, 18940705
[19] Österreichische Nationalbibliothek, 1894
[20] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[21] Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz, Festschrift 1890 – 1990
[22] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[23] Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz, Festschrift 1890 – 1990
[24] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[25] Auswertung Mannschaftsstand, Ausrüstung
[26] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[27] MNL Győr-Moson-Sopron Vármegye, Soproni Levéltára,
[28] Freiwillige Feuerwehr Oberrabnitz, Festschrift 1890 – 1990
[29] Österreichische Nationalbibliothek, fbu, 19290519
[30] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
[31] PA Fraller, Oberrabnitz, Gemeindearchivalien
[32] BLA, A IIIb
[33] BLA, A IIIb
[34] BLA, A IIIb
[35] Gruber, Karl: Die Auswirkungen des Anschlusses 1938 auf die Feuerwehren, in: Burgenländische Heimatblätter, Jg. 80, Heft 3&4, 2018, S. 76 f.; Burgenländisches Landesarchiv, A IIIb – Gemeindearchivalien Mitte
[36] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[37] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[38] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[39] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[40] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[41] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[42] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[43] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[44] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[45] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[46] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
[47] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[48] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[49] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[50] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[51] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[52] PA Fraller, Oberrabnitz, Feuerwehrarchivalien
[53] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[54] Österreichische Nationalbibliothek, bf, 19840808
[55] Österreichische Nationalbibliothek, bf, 20050525

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