Oberrabnitz

Geschichte

Handwerk

Der Mensch im mittelalterlichen und auch spätmittelalterlichen Dorf musste, um leichter überleben zu können, neben seiner bäuerlichen Tätigkeit oder in Zusammenhang mit dieser über große handwerkliche Fähigkeiten verfügen. Besonders Begabte spezialisierten sich auf bestimmte Gebiete. Für ihre Arbeitsprodukte wurden sie von ihren Nachbarn im Tauschwege mit andere Produkte oder durch Arbeitshilfe entschädigt.

Im Spätmittelalter gab es noch in jedem Dorf bestimmte Urhandwerke, die in erster Linie der Ernährung und Bekleidung dienten. Dazu zählten Müller, Schneider, Weber, Schuster. Schmied und dergleichen.

Einige dieser handwerklichen Tätigkeiten wurden neben der hauptberuflich betriebenen Landwirtschaft in den weniger arbeitsintensiven Wintermonaten ausgeübt. Andere, insbesondere der Ernährung dienende Gewerbe, wie z.B. das Mühlengewerbe, wurden das ganze Jahr über betrieben. [1]

Der Handwerksbetrieb

In einer Dorfgemeinschaft wurden auch Handwerke ausgeübt, die als sogenannte Handwerksbetriebe geführt wurden. Die ansässigen Bauern übten diese handwerklichen Tätigkeiten in der Regel im Nebenerwerb aus.

Köhler

In Oberrabnitz lässt sich dieses Köhlerhandwerk der hier ansässigen Untertanen mit wenigen Unterbrechungen über beinahe 150 Jahre nachweisen.

Auf der Hotterkarte aus dem Jahr 1861 ist ein Ried mit dem Namen „Kolergraben“ verzeichnet, das auf jenes Areal hinweist, auf dem Holzkohle gebrannt wurde. Bereits ab dem Jahr 1680 findet sich in Verlassenschaftsabhandlungen bei der Aufzählung der vorhandenen Grundstücke wiederholt der Eintrag: „[…] auf dem Kohlergraben ein Tagwerk Acker“.

Abb. 1: Ausschnitt Hotterkarte 1861; Quelle: BLA, Karten- und Plansammlung (A/XIX), Op 44/1 1861

Ziel dieses Handwerks war es, aus minderwertigem Holz Holzkohle herzustellen, die sich durch eine nahezu rauchfreies Verbrennen und eine besonders hohe Hitzeentwicklung auszeichnete. Zu diesem Zweck wurden Holzscheite zu einem kegelförmigen, dicht geschichteten Holzhaufen, dem sogenannten Meiler, aufgesetzt, in dessen Mitte ein Feuerschacht angelegt wurde. Dieser Meiler wurde anschließend mit lehmiger Erde, Moos und Gras bedeckt. Durch den Schacht, der mit gut brennbarem Material – meist trockenem Laub – gefüllt war, wurde das Holz entzündet. Aufgrund des Luftmangels verbrannte es nicht vollständig, sondern glühte lediglich langsam vor sich hin.

Durch das gezielte Anstechen des Meilers von außen konnte die Luftzufuhr reguliert und somit ein optimales Verkohlen gewährleistet werden, sodass sich die aufgeschichteten Holzscheite nach mehreren Tagen vollständig in Holzkohle verwandelten. Das hierfür benötigte Holz stammte teils aus eigenem Besitz (Holzanteil im gemeinschaftlichen Wald), teils aus der herrschaftlichen Waldung.

Abb. 2: Symbolfoto eines Kohlenmeilers; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Abnehmer der Holzkohle war die Herrschaft Landsee-Lackenbach, die diese anschließend im gesamten Herrschaftsgebiet verkaufte. Besonders für Schlosser und Schmiede, die für ihr Handwerk große Hitze benötigten, war sie von großer Bedeutung.

Obwohl die Herrschaft stets darauf bedacht war, den zu zahlenden Preis möglichst niedrig zu halten, dürfte die Holzkohleherstellung für die Oberrabnitzer Untertanen dennoch einen notwendigen Nebenerwerb dargestellt haben, zumal sich ein Großteil der Dorfbewohner an dieser Tätigkeit beteiligte.

Anfang des Jahres 1714 erging ein Schreiben des Fürsten Michael Esterházy an seinen Lackenbacher Verwalter, in dem er diesen darauf hinwies, dass die Oberrabnitzer Untertanen – wie bereits in der Vergangenheit – die Holzkohle geliefert hätten und dies auch künftig tun sollten, allerdings zu einem möglichst günstigen Preis.

„Demnach zu unsser Hofschlosser Arbeith, auch vor Beschlagung unsserer Pferdten vill Kolle vonnöthen, undt solche von unsseren Röbnizer Undterthanen zu lüfern verlangt wirdt, daher Befehlen würr unsseren Lanseer und Lackenbacher Verwalter Tobio ?, das er ihnen Röbnizern solche was auch schon verwichen Jahr undter unsserer Zeit hier sein anhier gelieferth, undt künftig gelieferth werde, umb billichen Preyß, aus unsseren Einkombenten Gelt rändten bezalln, Welche Ausgaab ihme Verwalter in seiner ? Gelt Ausgaab Raitung vor giltig soll angenomben werdten. Geben in unsseren Schlos Lackenbach den 3 February. 1714, Michäl Esterhäßy“ [2]

Die Rentamtsrechnungen der Grundherrschaft Esterházy, die für unser Gebiet jährlich im Verwaltungsamt Lackenbach geführt wurden, geben genauen Aufschluss über die Einnahmen und Ausgaben des gesamten Herrschaftsgebietes. In ihnen findet sich daher auch der Nachweis darüber, welche Entlohnung die Oberrabnitzer Untertanen für ihr Kohlenbrennen erhielten.

Zum Beispiel für das Jahr 1714: Für den Zeitraum vom 25. Oktober 1713 bis zum 4. Dezember 1714 bestätigte der Verwalter des Rentamts Lackenbach sowohl die für die Schlosserarbeit erforderliche Lieferung von 25 Fuhren Holzkohle als auch die Auszahlung des dafür vorgesehenen Gesamtbetrags von 15 Gulden an die Oberrabnitzer Untertanen. Die Auszahlung erfolgte am letzten Dezembertag 1714.

Ab. 3: Auszahlungsbestätigung über die im Jahr 1714 von den Oberrabnitzer Untertanen gelieferten Kohlen; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1714 / 135

„Ich Enndts Unndter schrübenner Pflöger bey denn Schlos Lackenbach, Uhrkunt undt Bescheine hirmit in Craft diesen Schein, das in verwichenem 1713 Jahr vom 25 8ber [Oktober] bis 4 xber [Dezember] 1714 van den Räbnizer Undterthannen 25 Färtl Kolle zur Schlosser Arbeith betürftigung seint genomben wordten, idtes Fartl pr 60 ungrische so betragt in allen fünfzehen Gulten, welches Gelt sye auch Richtig aus den alhiessigen Rändt Ambt Lackenbach von Handten des Verwalters Herrn Andre Leydl zu ihren Handten Empfangen haben, bezeigt mein hirunter gestelte Förtigung, actum Schloß Lakhenbach den lessten xber 1714“ [3]

Im Jahr 1736 wandte sich die Oberrabnitzer Gemeinde mit einer Beschwerde an den Fürsten, da ihnen das Kohlebrennen untersagt worden war. Da sie kein anderes Gewerbe ausüben konnten, baten sie ihn, ihnen diese Tätigkeit weiterhin zu gestatten. Gleichzeitig ersuchten sie noch um die Erlaubnis, einen Graben zu einer Wiese roden zu dürfen. [4]

Nachdem sich die Herrschaft davon überzeugt hatte, dass ihr dadurch kein Schaden entstehen werde, sagte sie den Untertanen zu, zur gegebenen Zeit die Erlaubnis sowohl zum Kohlebrennen als auch zum Roden des Grabens zu erteilen.

Laut einer Bestätigung aus dem Jahr 1770 lieferten die Oberrabnitzer Untertanen fünf Krippel [Wagengeflechte] voll Holzkohle in das fürstliche Haus nach Sopron (Ödenburg). Dafür wurden ihnen vom Lackenbacher Verwalter Andre Zöchmeister fünf Gulden und 65 Denar ausbezahlt. Die Auszahlung wurde am 17. Jänner 1770 vom herrschaftlichen Schaffer Adam Toth bestätigt.

„Das Anno 1770 bey Hochfürstlichen Herrschaft Lackenbach zu Ober Rabnitz fünf Kripel Kohlen zur Herrschaftlichen Nothdurft nacher Oedenburg in das fürstliche Haus Erkaufet, und der Betrag Hievor mit Fünf Gulden 65 Denar aus dem Rändt-Amt Lackenbach durch den Verwalter Herrn Andre Zöchmeister bezahlet, bescheine hiemit.

Schlos Lackenbach den 17t Jenner 1770, Adam Toth, Schafer“ [5]

Ab dem Jahr 1792 wurden die Kohlenbrenner von der Herrschaft pro Kohlenhaufen entlohnt. Zu diesem Zweck war es notwendig, alle Untertanen, die Holzkohle herstellten, namentlich in einer Liste zu erfassen, in der sowohl die Anzahl ihrer Kohlenhaufen als auch der ihnen dafür zu zahlende Betrag verzeichnet wurde. Dabei wurde auch unterschieden, ob das verwendete Holz aus eigener (gemeinschaftlicher) Waldung oder aus der herrschaftlichen Waldung stammte.

„Specification – Deren in Oberrabnitz Anno 792 vorgefundenen Kohlhaufen theils von eigenen, und theils von herrschaftlichen Wald genohmenes Klaub-Holz, das was für den Kohlblatz bezahlet haben.“

Abb. 4: Abschrift Liste der Kohlenbrenner mit Angabe der Kohlhaufen; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1792 / 82 (Abschrift)

„Dass für die in Oberrabnitz vorgefundenen Kohlhaufen, nicht mehrer, dann Acht Gulden 48xr eingekommen, folglichen auch kein mehreres zur Verrechnung des Verwalters Herrn Marcs Nogal übergeben worden seye, wird hiermit Bescheiniget.

Schlos Lackenbach den 31tn xber 792, Anton Kallasch, Waldbereiter, Joseph Richter, Jeger in Lansee“ [6]

Im Jahr 1841 ersuchten die Oberrabnitzer Untertanen um die Erlaubnis zur Errichtung von fünf Söllnerhäusern. Als Bauplatz war die herrschaftliche Weide im Kirchgraben vorgesehen. Auf dem vorgelegten Situationsplan sind zudem alte exarentierte Kohlenplätze ausgewiesen. Vermutlich handelte es sich dabei um jenen Graben, dessen Rodung die Untertanen bereits im Jahr 1736 beantragt hatten und der ihnen dann auch bewilligt worden war.

Die Errichtung der Söllnerhäuser wurde im Jahr 1845 mit der Begründung abgelehnt, dass der vorgesehene Bauplatz zu sumpfig sei.

Abb. 5: Situationsplan für neu zu erbauende Söllner Häuser auf dem auch Kohlenplätze ersichtlich sind; Quelle: EPA, Off. Lackenbach 1841 / 262

Die letzte Aufzeichnung über das Oberrabnitzer Kohlenbrennen stammt aus dem Jahr 1848. In diesem Jahr wurden insgesamt 153 Kohlhaufen verzeichnet. Pro Haufen wurden 7½ Kreuzer bezahlt, was in der Summe 19 Gulden und 7½ Denar entsprach. Der Jahresdurchschnitt der letzten 50 Jahre lag bei 195 Kohlhaufen.

Handwerker als Söllner

Wenn ein Hauswirt mehrere Kinder hatte, blieb den jüngeren zumeist keine andere Möglichkeit, als ein Handwerk zu erlernen oder als Knecht beziehungsweise Magd zu arbeiten. Beide Tätigkeiten konnten sie am elterlichen Hof ausüben, wo sie als zweite Familie wohnen durften. Alternativ mieteten sie sich bei einem anderen Bauern ein beziehungsweise verdingten sich in der Fremde.

Für Oberrabnitz lassen sich anhand der Abgabenscheine sowie der Eintragungen in den Waisenbüchern, in denen die Verlassenschaftsabhandlungen festgehalten wurden, lediglich zwei Söllner mit einem eigenen Hofstatthäusl (Haus Nr. 32) beziehungsweise mit einer eigenen Holdenwohnung (Haus Nr. 24) nachweisen. Alle anderen übten ihr Handwerk beziehungsweise ihre Tätigkeit als Mieter in anderen Bauernhäusern aus.

Binder

Johann Kess

Im September 1812 kam Johann Kess nach Oberrabnitz und ersuchte die zuständigen Herrschaft Lackenbach um die Erlaubnis, hier im Dorf das Fassbinderhandwerk ausüben zu dürfen. Der aus Rahmsthal bei Würzburg gebürtige Fassbindergeselle arbeitete schon seit 1810 in Ungarn bei verschiedenen Meistern, unter anderem in der Herrschaft Forchtenau, sowie zuletzt hier in der Herrschaft Lackenbach. Mit einem erforderlichen gerichtlichen Zeugnis und einem mitgeführten Wanderbuch, indem ihm gute Arbeit in seiner erlernten Profession bestätigt wurde, konnte er schließlich gegenüber der Herrschaft die nötigen Nachweise bringen. Unter Einhaltung der Handwerksgebräuche und gegen Entrichtung der grundherrschaftlichen Abgaben wurde ihm schließlich die Bewilligung erteilt, sich als Bindemeister in Oberrabnitz sesshaft machen zu dürfen.

Im Februar 1813 heiratete Johann Kess die Anna Marie Seidl, Tochter des Schmiedemeisters Leopold Seidl von Haus von Nr. 15. Aus dieser Ehe gingen in den darauffolgenden Jahren sechs Kinder hervor. Da er sein Handwerk in der Holdenschaft (eingemietet bei einem Bauern) ausübte, war dies nur mehr mit großen Einschränkungen möglich. Obendrein war er auch der bloßen Willkür des Hauswirtes ausgeliefert. [7]

Im August 1816 stellte er daher ein Gesuch an die Herrschaft, in dem er um die Erbauung eines Kleinhäusls ersuchte. Im Amtsbericht des herrschaftlichen Verwalters hieß es dazu:

Johann Kess, Bindermeister aus dem Ort Oberrabnitz, bittet in seiner dem Amt zur Berichterstattung vorgelegten und zurückgesandten Supplik, dass ihm bewilligt werde, ein Hofstatt-Haus zu erbauen, da es für ihn sehr schwierig ist, mit seiner Familie eine Unterkunft zu finden.

Zwar widerspricht die Vermehrung von Kleinhäuslern den hohen herrschaftlichen Grundsätzen, da der Antragsteller jedoch ein Fassbinder ist, der in der Gegend um Oberrabnitz der einzige seines Handwerks ist und somit als notwendig gilt, ergibt sich eine besondere Situation. Zudem fällt es ihm schwer, mit den von ihm bereits beschafften Bindehölzern bei den Untertanen eine geeignete Unterbringung zu finden.

Daher könnte ihm – ohne maßgeblichen Einwand – ein Bauplatz zur Errichtung eines Kleinhäusls unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Diese Bedingungen wären: die Entrichtung einer Barzahlung für den verbauten Grund (6 Kreuzer pro Quadratklafter), die Ableistung von 18 Tagen Handrobot, sowie der Verzicht auf freies Brenn- und Bauholz und auf die Viehhaltung. Ein entsprechender Bauplatz könnte ihm vor Ort zur Errichtung eines Kleinhäusls zugewiesen werden.“

Die Antwort seitens der Domäne lautete allerdings: „In diesen den herrschaftlichen Grundsetzen zu wider laufende Gesuch wird nicht gewilliget“ [8]

Im Verlassenschaftsbericht aus dem Jahr 1825 der verstorbenen Mutter von Anna Maria Kess, geborene Seidl erfahren wir, das die Familien Kess mittlerweile in Langental – Oberpullendorf lebte.

Hafner

Böhm – Haus Nr. 59

Franz Josef Böhm, verheiratet in Oberrabnitz mit Rosalia Olber auf Haus Nr. 59 übte sein Handwerk als herrschaftlicher Hafnermeister aus. Er war in erster Linie in den Wirtschaftsgebäuden der Herrschaft Landsee-Lackenbach tätig.

In den jährlichen herrschaftlichen Rentamtsrechnungen wurde der Aufwand seiner Tätigkeit daher ausgabenseitig verbucht. So finden sich beispielsweise Aufzeichnungen über seine Arbeiten in den Herrschaftlichen Gebäuden im Jahr 1779: [9]

„Was ich Franz Joseph Böhm Hafnermeister von Ober Rabnitz zu dero Hochfürstlichen Herrschaft Lackenbach gearbeitet habe, als:[ f = Gulden, x = Kreuzer]

Erstlich dem Herrn Verwalter 3 Öfen gewentlicher massen ausgebesert, und ausgeschmirt a 8x… 24x

Item beyn Herrn Verwalter in gesindl Zimmer ein Ofen abgebrochen 15x dann denselben Neu aufgesezt, und eine neue Rohre dazugegeben 1f 29x… 1f 44x

Mehr in der Hochfürstlichen Amts Canzley den Ofen ausgebesert und ausgeschmiert… 8x

Mehr demn Herrn Kastner in seyn Quartier 3 Öfen ausgebesert und ausgeschmiert a 8x… 24x

Mehr dem Herrn Pfleger in seynen Quartier Ofen ausgebesert und 3 Eck Kachel eingesezet… 17x

Mehr dem Herrn Waltbereiter 2 Öfen in seyn Quartier ausgebesert, und ausgeschmiert a 8x… 16x

Mehr dem Herrn Schafer in seynen Quartier 2 Öfen ausgebesert, und ausgeschmirt, samt dem Bachofen a 8x…16x

Item dem Herrn Schafer ein Ofen abgebrochen 15x, dann den selben Neu aufgesezt, und ein Neuen Ofen dazugegeben 6f 15x dann auch ein Neue Rohre dazugegeben 29x… 6f 59x

Mehr in dem Herrschaftlichen Zimmer, wo der Hof-binder wohnet 2 Öfen ausgebesert und ausgeschmiert a 8x… 16x

Mehr dem Herrn Gärttner in seynen Quartier 2 Öfen ausgebesert und ausgeschmiert, dann 2 Kachel eingesezt… 18x

Mehr in Herrschaftlichen geschloß Zimmer, so vorankommende Offis gewitmet 2 Öfen ausgeschmiert, und ausgebesert a 8x… 16x

Mehr beyn Forster in seyn Quartier ein Ofen abgebrochen 15x dann denselben Neu aufgesezt 1f …1f 15x

Item in hintern Zimmer, wo die 2 Pensionistenweiber sind den Ofen die helfte abgebrochen 7 1/2x dann denselben widerum zusammengericht, und ausgebesert, dann zwey Eck Kachel eingesezt 18x… 75 1/2 x

Mehr in dem Herrschaftlichen Schloß, wo der Torwart Fryers? Wohnet ein Ofen ausgebesert, und ausgeschmiert… 8x

Mehr in dem Herrschaftlichen Zimmer, wo der Dalliges wohnet ein Ofen ausgebesert, 2 Eck Kachel ausgebesert und eingesezt dann 8 ledige Kachel dazugegeben… 45x

Mehr in dem Hochfürstlichen Marhof, wo der ober Knecht wohnet dem Bach Ofen ausgeschmiert… 8x

In dem alten ? Quartier, hab ich den alten sehr schlechten Ofen abgebrochen, ein neuen hergegeben und aldorth aufgesezt mahet also ? arbeith samt den Ofen 3f 6x

Summa 17f 5 1/2x

Hiervon den gewöhntlichen Abbruch… 1f 42x

Verbleiben zu zahlen… 15f 23 1/2x

Item kommen demselben seine 12 Tag Robathen a 4? des Tags hierorths zu Dotalieren, weillen er die Robath nicht verrichtet… 2f 34x

Verbliben Ihme also zu bezahlen 12f 59 1/2x

Das diese Arbeith Nothwendigerweise mit meinem Wissen Richtig beschehen bezeugt meine Unterschrift: Lackenbach dem 31 xbris [ Dezember] 779 Josef Pehm, Hafner Meister

Dass mir der Betrag vor obspecificirte Arbeith mit zehen zwey Gulden 59 1/2x durch den dermahligen Verwalter Herrn Joseph Fürst Richtig ausgezahlt worden Attestirt Lackenbach dem 31 xbris 779 Josebh Pehm, Hafner Meister“

Abb.6: Auszug aus der Rentamtrechnung 1779 über die durchgeführten Arbeiten von Franz Josef Böhm; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1779 / 175

Schmied

In jedem Dorf existierte zumindest eine Schmiede, die aufgrund ihrer Feuergefährdung möglichst am Dorfrand angesiedelt war.

Der Schmied im Dorf benötigte für sein Handwerk große Mengen an Holzkohle, für deren Herstellung er im Oberrabnitzer Hotter einen Waldanteil in einem Graben zugeteilt bekam. Da dieser zugewiesene Waldanteil den Namen Schmiedgraben erhielt und die an ihm angrenzende Flur Schmiedfeld benannt wurde, deutet alles darauf hin, dass das Schmiedehandwerk schon von Beginn an im Dorf ausgeübt wurde.

Eine erste Erwähnung einer Schmiede in Oberrabnitz findest sich im Urbarium der Herrschaft Landsee-Lackenbach aus dem Jahr 1640. Darin werden nach der Auflistung der Untertanenhäuser auch „2 Halter Häußl“ und eine „Schmiten“ angeführt.

In einem Geburtsbrief, ausgestellt am 15. Mai 1654 vom Esterházyschen Hofrichter der Herrschaft Landsee-Lackenbach, Herrn Paul Schwartz, lesen wir von einem Hans Zaig, einem gelernten Hufschmied in Oberrabnitz, der aus dem Haus Nr. 63 stammte. Geburtsbriefe wurden in der Regel dann ausgestellt, wenn jemand beabsichtigte, von der Herrschaft wegzuziehen, um sein Handwerk woanders auszuüben, was bei Hans Zaig auch der Fall war. [10]

Seidl – Haus Nr. 69

Anhand von Waisenbüchern, in denen die Verlassenschaften von verstorbenen Hausbesitzern aufgezeichnet wurden, lässt sich in Oberrabnitz über mehrere Generationen das Hufschmiedhandwerk innerhalb der Familie Seidl nachverfolgen. Ein erster Hinweis darauf findet sich im Waisenbuch nach dem Tod von „Blas Hendling“ im Jahr 1668, in dem unter den aus dem vorhandenen Vermögen beglichenen Schulden auch der Eintrag „Georg Seidl Schmit, 75 Pfennig“ aufscheint.

In einem am 31. Dezember 1688 ausgestellten Verzeichnis führte Georg Seidl, Schmiedemeister in Oberrabnitz, an, welche Arbeiten er an der örtlichen Hofmühle durchgeführt, welches Material er dafür verwendet und welchen Betrag er dafür in Rechnung gestellt und schließlich erhalten hatte. [11]

„Verzaichnus waß ich Maister Geörg Seidl Schmit in der Ober Räbniz, in die aldaige Hoffmühl vor Schmit arbeit, georbeit hab pro das 1688 igste Jahr, wie hernach zu sehen,

Erstlichen ain Müll Stanngen in den Wellen erlegt und das ober Eisen darzue eingericht, und undersich angestähelt, mit dem Kemtl von meinen Stahel dar hier… 1f 50

Mer ain Pollen angestähelt vo mein Stahel dar hier…20

Mer zu ein drib, ein neuen ring gemacht, und angelegt… 15

Mer ain Müll Stangen, zusamben geschwöst und ein Stubs darauff geschwöst, und das ober Eissene dar eingericht dar hiir 60

Mer zu einer Müll stain ein neuen Ring gemacht dar hier… 50

Mer ain grintl ? ring geschaft?… 5

Mer zwey Zwispiz angestähelt von mein Stahel… 40

Mer ein Müll Stangen, in den Wellen gleich geschnit, undt das ober Eisen darzur eingericht und undersich angestähelt mit den kemptl, von meinen Stahel… 1f

Mer ain grintl ring geschwöst… 5

Mer ain zwey spüz, gelegt und angestählet von mein Stahel… 30

Mer ain grintl Ring von neuen gemacht per… 25

Mer ain Mühlstang angestähelt mit dem kemtl von meinen Stähel… 40

Summa… 5f 40

Der abbruch mit… 90

Deme bezalt… 4f 50“

Abb. 7: Ausschnitt aus dem Verzeichnis für geleistete Arbeiten an der Hofmühle durch Georg Seidl, Schmiedemeister in Oberrabnitz; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1688 / 96

Den Erhalt der Summe von 4 Gulden und 50 Denar bestätigte Georg Seidl gegenüber dem Verwalter des Rentamtes Lackenbach am letzten Dezembertag 1688 mit seiner eigenen Petschaft und Unterschrift. Mit seiner eigenen Petschaft unterfertigte auch Hans Stelzmayer, der Pächter der Oberrabnitzer Mahlmühle, das Verzeichnis.

Abb. 8: Ausschnitt der Zahlungsbestätigung vom 31. Dezember 1688; Petschaft G. S. mit einem Hufeisen als Symbol für Schmiedemeister Georg Seidl; rechts davon die Petschaft H. S. mit einem Wasserrad als Symbol für Müllermeister Hans Stelzmyer; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1688 / 96

In einem weiteren, am 31. Dezember 1695 ausgestellten Verzeichnis führte Andreas Seidl, Sohn des Georg Seidl und ebenfalls Schmiedemeister in Oberrabnitz, die von ihm an der Hofmühle ausgeführten Arbeiten an. [12]

Abb. 9: Ausschnitt der Zahlungsbestätigung vom 31. Dezember 1695, Petschaft A. S. mit einem Hufeisen als Symbol für Schmiedemeister Andreas Seidl; Quelle: EPA, RA Lackenbach 1695 / 132

Obwohl die Familie Seidl auf Haus Nr. 69 durchgehend bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nachgewiesen werden kann, lässt sich das Schmiedehandwerk der vermutlich selben Familie ab dem Jahr 1728 auf den Häusern Nr. 15 und 16 verfolgen

Seidl – Haus Nr. 15, 16

In einer Konskription aus dem Jahr 1728 findet sich Andreas Seidl nach wie vor als Hauswirt auf Haus Nr. 69. Zusätzlich werden Martin Seidl auf Haus Nr. 15 und Michael Seidl auf Haus Nr. 16 genannt. Es ist anzunehmen, dass die beiden Letztgenannten Nachkommen von Andreas Seidl waren. Aufgrund der fehlenden Quellen lässt sich ein verwandtschaftlicher Zusammenhang jedoch nicht mit Sicherheit nachweisen.

Dass Martin und Michael Seidl die Häuser Nr. 15 und 16 übernommen hatten und dort das Hufschmiedehandwerk ausübten, dürfte mit der Lage der beiden Anwesen in Zusammenhang gestanden sein. Auf der Hotterkarte von 1782 ist zu erkennen, dass die Schmiede am hinteren Ende der Grundstücke, nahe dem Flusses Rabnitz, angesiedelt war. Eine Schmiede wollte man wegen ihrer Feuergefährlichkeit nicht in der Nähe der Bauernhäuser haben.

Abb. 10: Seidl Schmiede am hinteren Ende von Haus Nr. 16; Quelle: HU-MNL-OL-S 16-137.

Im Jahr 1831 starb Stefan Seidl, der letzte Hufschmied aus der Familie Seidl, im Alter von 48 Jahren. Seine Frau Ursula, geborene Hendling, starb ein Jahr später im 43. Lebensjahr an der Cholera. Sie hinterließen drei Waisenkinder: die zwölfjährige Maria, den achtjährigen Anton und die vierjährige Elisabeth, wobei das jüngste Kind erblindet war. [13]

Gemeinde

Im Jahr 1847 stellte der Oberrabnitzer Gemeindevorstand im Namen der gesamten Gemeinde ein Ansuchen um Bewilligung, auf einem gemeinschaftlichen Grund eine Schmiede errichten zu dürfen.

„Löbliche Hochfürstliche Domainen Direction! Gnädigst hochgebiethendeste Herrn Herren!

Die Gemeinde Ober Rabnitz bittet unterthänigst sich eine Gemein – Schmidten erbauen zu dürfen.

1tens Aus der ehemals bei einem Bauernhaus bestandenen, einzigen Dorfschmidten, ist der Schmidt gestorben; und hat keine Werkkundigen Erben hinterlassen. Auch ist die Schmidten gänzlich eingestürzt.

2tens Ist das Dorf 8 2/8 Ansässigkeiten auf 51 Bauernhaus ausgedehnt, davon jeder einen Schmidt unausweichbar braucht, und ihre diessfälligen Arbeiten auf fremde Dörfer mit Schaden und Beschwerlichkeit tragen müßten.

3tens Kann diese Gemeinschmidten an einen Gemein- oder Freyplatz, neben einem Wasserlauf, und ohne Feuer gefährlich zu werden (nach Plan) gebauet werden.

Wiederholten ihre demüthige Bitte, und hoffen eine gnädige Resolution, geharrend mit Ehrfurcht!

Eine löbliche Domainen Direction! unterthänigst gehorsamste Gemeinde Ober Rabnitz:

Mathias Liebentritt Richter; Georg Gemeiner Geschworner; Franz Liebentritt Geschworner; Johann Hoschopf Geschworner; Joseph Seidl Geschworner; Anton Gemeiner Mitnachbar; Johann Hendling Mitnachbar; Ober Rabnitz den 20ten Feber 847“

Abb. 11: Ausschnitt des zum Ansuchen beigelegten Situationsplans zur Erbauung einer Gemeindeschmiede; Quelle: EPA, Off. Lackenbach 1847 / 65

Aufgrund der dargelegten Notwendigkeit wurde der Gemeinde die Bewilligung erteilt, die Schmiede auf einem völlig isoliert gelegenen Platz zu errichten. Für diese Fläche hatte sie jährlich 30 Kreuzer zu entrichten; zugleich wurde ihr jeder weitere Zubau ausdrücklich untersagt.

Der ausgewiesene Platz war im Kirchgraben neben dem Kirchenbach, im hinteren Bereich, wo heute das Haus Nr. 50 steht. [14]

Zur Errichtung dieses Bauwerkes kam es jedoch nicht mehr, da bald nach Erteilung der Bewilligung im Zuge der bereits begonnenen Urbarialverhandlungen die Absonderungen einsetzten. In weiterer Folge wurden den Handwerkern nach und nach Plätze für die Errichtung ihrer Kleinhäuser zugewiesen. Der ursprünglich für die Gemeindeschmiede vorgesehene Platz wurde schließlich einem Schneider und einem Schuster zugeteilt, während der Schmied einen weiter außerhalb, im Graben gelegenen Platz erhielt.

Schneider

Liebentritt – Haus Nr. 54

Im Jahr 1829 stellte Jakob Liebentritt von Haus Nr. 54 beim herrschaftlichen Verwalteramt in Lackenbach das Ansuchen um die Überlassung der Schneidermeisterstelle in Oberrabnitz. Dem Bittgesuch waren sein Lehrbrief sowie ein Schreiben beigelegt, das ihm die gesetzlich vorgeschriebene Wanderschaft nachwies, während der er seine Profession als Schneidergeselle ausgeübt hatte. Weiters wurde seitens der Gemeinde mittels eines Zeugnisses der Wunsch ausgedrückt, ihm diese Stelle als Schneidermeister zu verleihen, da es zu dieser Zeit im Ort keinen Schneidermeister gab, ein solcher aber dringend benötigt wurde.

„Lackenbacher Amtsbericht

Der von den zur Herrschaft Lackenbach gehörigen Orte Ober Rabnitz gebürtige Schneidergeselle Jakob Liebentritt, bittet in der rückfolgenden Bittschrift, um die Meisterwerdung in seinem Geburtsort, worüber der abverlangte gutächtliche Bericht hiemit gehorsamst erstattet wird.

Dem Bittgesuch liegt der Lehrbrief, dann die Kundschaften bey, welche die gesetzlich volzogen Wanderung ausweisen, wie auch ein Zeugnis der Gemeinde, wodurch der Wunsch ausgedrükt wird, den Bittsteller, die Schneidermeister Stelle grundherrlicher Seits zu verleihen, da in Ober Rabnitz dermahlen gar kein Schneidermeister besteht.

Das gefertigte Amt glaubt daher zur Willfahrung diese Gesuchs gehorsamst einrathen zu dürfen, gegendeme, dass der Betheilte die Unterthans Schuldigkeiten und Handwerksgebräuche pünktlich beobachte. Verwaltungsamt Lackenbach am 18ten October 829.

Schließlich wurde ihm der grundherrschaftliche Konsens erteilt, das erlernte Schneiderhandwerk gegen Beobachtung der Handwerksgebräuche und Erfüllung der Untertanpflichten als Meister ausüben zu dürfen. [15]

Wagner

Seidl – Haus Nr. 32

Josef Supper Haus Nr. 4, Wagnermeister und seine Ehefrau Veronika, geborene Pfneisl, hatten sich um das Jahr 1782 im Fuchsgraben (heute Berggasse) ein kleines Haus gebaut – das sogenannte Söllnerhaus, auch Hofstatthäusl genannt. Dort übte Josef Supper das Wagnerhandwerk aus und schuf damit die Grundlage für die weitere Tätigkeit der Familie.

Die beiden hatten vier Kinder. Der älteste Sohn, Michael, trat in die Fußstapfen seines Vaters, wurde ebenfalls Wagnermeister und arbeitete gemeinsam mit ihm. Er war mit Anna Renner aus Karl verheiratet. Die beiden Töchter Katharina (28 Jahre) und Veronika (26 Jahre) blieben zunächst unverheiratet und lebten weiterhin im Elternhaus. Der jüngste Sohn, Bartholomeus, zog später nach Draßmarkt, wo er ebenfalls als Wagnermeister tätig war und eine eigene Familie gründete.

Als Josef Supper im Jahr 1789 im Alter von 60 Jahren starb, blieb das Hofstatthäusl im Besitz seiner Frau Veronika. Der Sohn Michael, der ebenfalls im Haus lebte, übernahm den Großteil der Werkzeuge sowie das gesamte Holzmaterial und führte den Betrieb weiter. Sein Bruder Bartholomeus erhielt einen kleineren Anteil der Werkzeuge.

Doch das Schicksal traf die Familie erneut: Im Jahr 1801 starb auch Michael im Alter von nur 45 Jahren. Seine Frau Anna blieb mit zwei kleinen Kindern zurück – Johann (7 Jahre) und Josef (4 Jahre). Das Vermögen, mit Ausnahme des Hauses, ging an sie über. Um den Betrieb weiterzuführen, heiratete Anna noch im selben Jahr den Wagnermeister Martin Schirk aus Draßmarkt. Im Heiratsvertrag wurde festgelegt, dass das Haus künftig den beiden gehören sollte. Aus dieser zweiten Ehe gingen vier weitere Kinder hervor.

Die Mutter Veronika Supper, die inzwischen bei ihrem Sohn Bartholomeus in Draßmarkt lebte, blieb weiterhin Eigentümerin des Hauses in Oberrabnitz. Erst nach ihrem Tod im Jahr 1807 wurde festgelegt, dass das Haus an ihren Enkel Johann übergehen sollte, sobald dieser volljährig war. Bis dahin sollte das Handwerk vom Schwiegersohn Martin Schirk weitergeführt werden.

Der Enkel Johann übernahm später das Anwesen und führte den Betrieb mit Unterstützung seines Stiefvaters weiter. Doch auch seine Geschichte nahm kein glückliches Ende: Im Jahr 1822 starb er im Alter von nur 27 Jahren, unverheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits verschuldet.

Der Stiefvater Martin Schirk erklärte sich bereit, sämtliche Schulden zu begleichen. Im Zuge der Verlassenschaft wurde das Anwesen daher Johanns Mutter Anna und seinem Stiefvater Martin Schirk zugesprochen, denen es bereits im Heiratsvertrag zugedacht worden war. Damit ging das Haus offiziell in ihren Besitz über und wurde auch amtlicherseits als käuflich übernommen betrachtet.

Somit endete hier die Zeit der Wagnermeister aus der Familie Supper, und das Handwerk fand seine Fortsetzung in der Familie Schirk.

Im Jahr 1835 starb der Wagnermeister Martin Schirk. Seine Frau Anna, in deren Besitz das gesamte Anwesen überging, blieb mit drei Kindern aus ihrer zweiten Ehe zurück: Maria Schirk (36 Jahre) war unverheiratet und lebte noch im Haus. Franz Schirk, der mit Maria Pfneisl verheiratet war, war ebenfalls Wagnermeister. Er hatte bereits mit seinem Vater im Haus gearbeitet und führte nach dessen Tod das Handwerk weiter. Der jüngste Sohn Anton Schirk, ebenfalls Wagnermeister, war noch unverheiratet und lebte in Landsee.

Doch auch dieser Familienzweig blieb vom Schicksal nicht verschont: Bereits zwei Jahre nach dem Tod seines Vaters starb im Jahr 1837 auch der im Haus lebende Sohn Franz Schirk im Alter von nur 32 Jahren. Er hinterließ seine schwangere Frau Maria mit drei Kindern – Josef (9 Jahre), Maria (6 Jahre) und Anna (3 Jahre) – sowie seine Mutter Anna, die weiterhin im Besitz des Anwesens war.

Im Zuge der Verlassenschaft von Franz Schirk verblieb das Anwesen bei seiner Mutter. Das eingebrachte Vermögen seiner Frau Maria wurde zwischen ihr und den Kindern aufgeteilt.

Im Jahr 1839 entschied sich Anna Schirk, ihre Habschaft noch zu Lebzeiten zu regeln, und ließ eine Verlassenschaftsabhandlung durchführen. Erbberechtigt waren zu diesem Zeitpunkt laut der angeführten Aufstellung ihre Tochter Maria (33 Jahre), unverheiratet und noch im Haus lebend, sowie die Kinder ihres bereits verstorbenen Sohnes Franz – Josef (11 Jahre), Maria (8 Jahre), Anna (5 Jahre) und Franz (2 Jahre).

Mit Zustimmung der Tochter Maria wurde das Haus dem ältesten Sohn des verstorbenen Franz, Josef, zugesprochen. Dabei wurde festgelegt, dass er seine Großmutter bis zu ihrem Lebensende im Haus pflegen sollte. Außerdem hatte er seiner Mutter und seinen Geschwistern, solange sie ihn in der Wirtschaft unterstützten, Unterkunft im Haus sowie – je nach Ertrag der Wirtschaft – den notwendigen Unterhalt zu gewähren. [16]

Anna Schirk verstarb 1848 im Alter von 85 Jahren. Ihr Enkel Josef, der letzte Wagnermeister am Haus, heiratete 1867 Anna Triebl aus dem Haus Nr. 29. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor.

Die ältere Tochter Anna, die auf dem elterlichen Anwesen verblieb, heiratete im Jahr 1885 Josef Seidl aus dem Haus Nr. 69.

Abb. 12: Wagnermaurer Haus im Fuchsgraben (heute – Berggasse); Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Weber

Bleier – Haus Nr. 5

Jacob Bleier wurde 1792 gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder Franz im Haus Nr. 5 geboren. Im Jahr 1815 heiratete er Anna Maria Halling aus Karl.

Sein Handwerk als Leinwebermeister übte er von 1822 bis 1831 als Mieter in einer Holdenwohnung im Haus Nr. 19 aus. Von 1832 bis 1834 befand sich seine Werkstätte im Haus Nr. 29.

Jacob Bleier verstarb 1862 im Alter von 70 Jahren. Seine Ehefrau Anna Maria war bereits zehn Jahre zuvor im 60. Lebensjahr verstorben. [17]

Maschler – Haus Nr. 24

Um 1804 lebte auf Haus Nr. 24 Kaspar Maschler mit seiner Ehefrau Anna, geborene Hendling aus  Haus Nr. 74, und ihren sechs gemeinsamen Kindern. Der Sohn Jakob, geboren 1794, übernahm später die Wirtschaft auf dem elterlichen Anwesen. Paul, geboren 1804, rückte als Soldat ein und verstarb im Alter von 76 Jahren unverheiratet. Josef und Theresia starben bereits im Kindesalter. Die Tochter Veronika blieb ledig, verstarb im Alter von 40 Jahren und hinterließ eine uneheliche Tochter namens Katharina.

Der Sohn Ignatius Maschler, geboren 1801, erlernte das Leinweberhandwerk und heiratete um 1826 Barbara Grössing. Das Ehepaar hatte eine Tochter namens Theresia und lebte als Mieter in einer Holdenwohnung im Haus Nr. 54.

Um 1830 errichteten Ignatius und Barbara Maschler mit dem von der Braut eingebrachten Heiratsgut sowie mit Zustimmung seines Vaters und seines Bruders am hinteren Ende des elterlichen 1/8 Lehenhauses eine Holdenwohnung. Dort richteten sie eine Weberei mit zwei Webstühlen ein und übten das Leinweberhandwerk aus.

Im Jahr 1837 starb Ignatius Maschler im Alter von 36 Jahren. Aus Liebe der ohnehin gekränkten Witwe und ihrer Tochter Theresia, wie es in der Abhandlung festgeschrieben wurde, hatte der Schwiegervater Kaspar Maschler mit Einwilligung seines auf dem 1/8 Lehenhaus verheirateten Sohn Jakob beschlossen, dass die Witwe mit ihrer Tochter berechtigt sei, in dieser Wohnung wie in ihrem Eigentum zu leben und das ihr auch das in der Abhandlung beschriebene Vermögen zugeeignet werde. Das Weberhandwerk endete somit in dieser Holdenwohnung.

Im Jahr 1843 heiratete die Tochter Theresia Maschler den Radhersteller [Wagner] Anton Renner, geboren 1820 in Karl. Die beiden hatten zwei Söhne und lebten in der Holdenwohnung, wo Anton Renner auch seinem Wagnerhandwerk nachging. 1853 starb Theresia im Alter von 27 Jahren an Typhus. Im Jahr 1854 heiratete der Witwer Anton Renner in zweiter Ehe Cecilia Morth von Haus Nr. 64 mit der er später das Haus Nr. 46 erbaute und dort das Wagnerhandwerk als Kleinkäusler aufbaute.

Die Holdenwohnung wurde erst spät abgerissen, denn selbst als die Häuser im Fuchsgraben (heute Berggasse) gebaut wurden, stand die Wohnung noch immer dort, wie man auf der Karte aus dem Jahr 1875 erkennen kann. [18]

Abb. 13: Ausschnitt Hotterkate 1875; Quelle: BLA, Karten- und Plansammlung (A/XIX), Op 44/1a 1875

Handwerker als Kleinhäusler

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich unter den Söllnern zunehmend der Wunsch nach einem eigenen Haus, also nach dem Besitz einer Hofstatt ohne dazugehöriges Ackerland. Aus dieser Entwicklung ging der bis weit ins 20. Jahrhundert verbreitete Stand der „Kleinhäusler“ hervor.

In Oberrabnitz entstanden die Kleinhäusler erst richtig nach der Grundentlastung infolge des Revolutionsjahres 1848. Die Gründer dieser Kleinhäuser stammten überwiegend aus den Bauernhäusern des Dorfes und gehörten somit den alteingesessenen Familien von Oberrabnitz an.

Töpfer

Triebl – Haus Nr. 45

Josef Triebl, geboren 1821 auf Haus Nr. 28, erlernte das Töpferhandwerk und übte dieses zunächst als Söllner ohne eigenes Haus, also zur Miete, aus. Im Jahr 1854 heiratete er Maria Fruhmann aus Karl.

Zuletzt wohnte das Ehepaar als Inwohner auf Haus Nr. 54, bis ihnen 1856 ein Bauplatz im Graben zugewiesen wurde. Dort errichteten sie das Haus Nr. 45. Zur Ausübung des Töpferhandwerks erhielten sie außerdem einen Platz hinter der Häuserzeile über den Kirchenbach gelegen, auf dem ein Brennofen errichtet werden durfte. Hergestellt wurden vor allem Tongeschirr und Ofenkacheln, die auf den Märkten der Umgebung verkauft wurden. Das Ehepaar hatte drei Kinder, die alle im Alter von weniger als zwei Jahren starben. Weitere Kinder hatte das Ehepaar nicht.

Im Jahr 1859 wurde Josefs Bruder Jakob Triebl im Alter von 29 Jahren nach siebeneinhalbjährigem Dienst beim k. k. österreichischen Militär entlassen, wo er als Zimmermann tätig war. Nach seiner Rückkehr zog er zu seinem Bruder in das Haus. Bereits 1860 heiratete er Magdalena Fruhmann aus Karl, die Schwester seiner Schwägerin. Aus dieser Ehe gingen vier Söhne hervor, von denen zwei bereits im Alter von einem Jahr starben.

Josef, der ältere der beiden überlebenden Söhne von Jakob und Magdalena, geboren 1867, erlernte ebenfalls das Töpferhandwerk und arbeitete gemeinsam mit seinem Onkel in der Töpferei am Haus. Kurz vor dem Tod seines Onkels im Jahr 1894 heiratete er Maria Pfneisl aus Haus Nr. 33, mit der er zwei Töchter hatte.

Als er 1915 im Alter von 48 Jahren starb und keinen Nachfolger für sein Handwerk hinterließ, endete mit seinem Tod auch die Ausübung dieses Handwerks im Haus Nr. 45. [19]

Abb. 14: Josef Triebl, Jg. 1867 mit seiner Frau Maria und Tochter Maria; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Bleier – Haus Nr. 34

Anton Bleier, geboren 1841 auf Haus Nr. 56, erlernte das Töpferhandwerk. Im Jahr 1868 heiratete er Maria Koller aus Karl. Gemeinsam erbauten sie das Haus Nr. 34. Für die Ausübung des Töpferhandwerks erhielten sie gegenüber ihrem Haus, auf der anderen Straßenseite, einen Platz, auf dem sie einen Brennofen errichten durften. Dort stellten sie Tongeschirr her, das sie auf den umliegenden Märkten verkauften.

Aus der Ehe gingen zwei Töchter und ein Sohn namens Josef hervor. Da Josef nicht das Töpfer-, sondern das Maurerhandwerk erlernte, gab es auf Haus Nr. 34 keinen Nachfolger im Töpferhandwerk, sodass dieses mit Anton Bleier endete.

Schmied

Hochschopf – Haus Nr. 44

Johann Hochschopf, Schmiedemeister aus Haus Nr. 68, heiratete Juliana Liebentritt aus Haus Nr. 25. Zur Ausübung seines Handwerks erhielt er einen bereits um 1856 von der Gemeinde für die Errichtung einer Schmiede ausgeschiedenen Platz im Graben. Dort errichtete das Ehepaar einige Jahre später eine Schmiede mit angeschlossenem Wohnhaus, das die Hausnummer 44 erhielt.

Aus der Ehe gingen acht Kinder hervor. Der älteste Sohn Franz, Jahrgang 1875, heiratete Theresia Supper aus Haus Nr. 64 und führte das Schmiedehandwerk seines Vaters auf Haus Nr. 44 weiter. Der Sohn Johann, Jahrgang 1882, heiratete Maria Warthovitsch in Draßmarkt und war dort als Schmiedegeselle tätig. Der jüngste Sohn Josef, Jahrgang 1896, heiratete Theresia ? in Karl, wo er sich ebenfalls als Schmiedemeister niederließ.

Auf Haus Nr. 44 wurde das Schmiedehandwerk noch über zwei weitere Generationen fortgeführt. Mitte der 1960er-Jahre erfolgte schließlich die Umstellung des Betriebes auf den Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen. [20]

Abb. 15: links – Franz Hoschopf, Schmiedemeister mit Enkel Johann; rechts – Sohn Johann Schmiedemeister; Quelle: Privatbesitz von Renate Loibl, Oberrabnitz

Brandl – Haus Nr. 42

Johann Brandl, geboren 1868 auf Haus Nr. 42, heiratete 1893 in Landsee die 1871 auf Haus Nr. 11 geborene Johanna Schadler. Auf dem Anwesen seiner Frau übte er das Schmiedehandwerk als Schmiedemeister aus. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Seine Frau Johanna starb 1905 im Alter von 34 Jahren.

Im Jahr 1906 heiratete Johann Brandl in zweiter Ehe die aus Mischendorf stammende Agnes Paukovic, mit der er einen Sohn hatte. Der aus erster Ehe stammende Sohn Franz Brandl, geboren 1899, erlernte ebenfalls das Schmiedehandwerk und führte dieses als Schmiedemeister weiter.

Abb. 16: Schmiede Haus Nr. 11 in Landsee, Johann Brandl Schmiedemeister, starb 1965 im Alter von 97 Jahren; Quelle: Privatbesitz von Familie Heissenberger, Landsee

Das Schmiedehandwerk erlernt hatten noch:

Franz Fraller Haus Nr. 16, Jg. 1834; Jakob Pfneysl Haus Nr. 71, Jg. 1836 hatte sich mit Maria Wallner in Landsee verheiratet und übte dort das Schmiedehandwerk aus; Josef Halling Haus Nr. 57, gelernter Schmied, Jg. 1837, verheiratet mit Rosina Halling aus Karl, musste aber dann zu Hause die Wirtschaft führen; Josef Liebentritt Haus Nr. 55, Jg. 1837 ist als Schmiedegeselle in die Nähe zu Wien gegangen; Georg Brandl Haus Nr. 42, Jg. 1842, Schmied in Markt St. Martin; Anton Maschler Haus Nr. 24, Jg. 1888, ausgebildeter Schmiedemeister, heiratete Maria Bredl aus Unterrabnitz; [21]

Schneider

Pfneisl – Haus Nr. 50 

Im Jahr 1838 stellte Georg Tribel, behauster und verheirateter Untertan, beim herrschaftlichen Verwalteramt Lackenbach ein Bittgesuch. Darin ersuchte er um die Bewilligung, auf seinem Haus „des besseren Fortkommens wegen“ das Schneiderhandwerk als Meister ausüben zu dürfen.

Der Bittsteller konnte weder seinen Lehrbrief noch das gesetzlich vorgeschriebene Wanderbuch im Original vorlegen. Unter gerichtlicher Bezeugung erklärte er, dass beide Urkunden bereits im Jahr 1834, als er erstmals um die Bewilligung angesucht hatte, verloren gegangen seien. Dieser Umstand wurde ihm auch von amtlicher Seite bestätigt. Ein beigelegtes Zeugnis der Schneiderinnung sowie des Oberrabnitzer Ortsgerichtes bestätigte, dass er das Schneiderhandwerk zunftgemäß erlernt und sieben Jahre sowie 38 Wochen auf der Wanderschaft verbracht hatte. Unter Einhaltung der geltenden Handwerksgebräuche wurde dem gelernten und gewanderten Schneider schließlich die Ausübung seines Handwerks als Meister in Oberrabnitz bewilligt. [22]

Dieser Georg Tribel, geboren und aufgewachsen im Bauernhaus Nr. 29, heiratete Anna Seidl aus Haus Nr. 12. Das Ehepaar hatte einen Sohn namens Josef, der jedoch bereits im Alter von fünf Jahren verstarb. Das Schneiderhandwerk übten Georg zunächst als Mieter im Haus Nr. 15 bei den Seidl’schen Waisenkindern aus. Im Jahr 1845 übersiedelte das Ehepaar von dort in das Gemeindehaus.

Um 1856 erhielten sie im Graben auf gemeinschaftlichem Grund einen Bauplatz, der neben jenem des Schusters Paul Pleyer lag. Dort errichteten sie ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit der Hausnummer 50, in dem Georg fortan das Schneiderhandwerk ausübten. Da das Ehepaar nach dem Tod seines Sohnes keine Kinder mehr hatte, nahmen sie ihre Verwandte Anna Triebl aus Haus Nr. 28 bei sich auf.

Anna Triebl heiratete im Jahr 1862 Jakob Pfneisl aus Haus Nr. 53. Jakob Pfneisl war gelernter Zimmermann. Sein Sohn Josef erlernte das Schneiderhandwerk und übernahm nach dem Tod des Hausbesitzers Georg Triebl, der 1890 verstarb, dessen Meisterbetrieb.

Josef Pfneisl heiratete im Jahr 1897 Katharina Liebentritt aus Haus Nr. 36. Deren Sohn Josef, ebenfalls Schneidermeister, vermählte sich mit Katharina Liebentritt aus Haus Nr. 62 und führte das Schneiderhandwerk als letzter Vertreter dieser Familie am Haus weiter. [23]

Abb. 17: Rechnung für die Freiwillige Feuerwehr 1940 von Josef Pfneisl junior; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Schuster

Bleier – Haus Nr. 49

Im Jahr 1838 richtete der gebürtige Oberrabnitzer Schuhmachergeselle Paul Bleyer ein Bittgesuch an das herrschaftliche Verwalteramt Lackenbach, um die Bewilligung zu erhalten, sich in seinem Heimatort als Schuhmachermeister niederzulassen und das Handwerk auszuüben.

Dem beigeschlossenen Lehrbrief zufolge hatte er das Schuhmacherhandwerk ordnungsgemäß erlernt. Aus dem ebenfalls beigelegten Wanderbuch ging hervor, dass er nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Wanderschaft ordnungsgemäß absolviert, sondern sich während dieser Zeit an allen Orten redlich verhalten und einen guten Leumund erworben hatte.

Mit einem weiteren beigeschlossenen Zeugnis wurde Paul Bleyer auch seitens der Gemeinde für die beantragte Meisterstelle nachdrücklich empfohlen.

Abb. 18: Zeugnis mit welchen die Gemeinde Oberrabnitz für die freigewordene Schuhmacherstelle den Oberrabnitzer Paul Bleyer wärmstens empfiehlt; Quelle: EPA, DD 1838 / 5253

„Zeugnis:

Gegenwärtiger Paul Bleyer von Ober Rabnitz gebürtiger Unterthans Sohn, ledig, katholisch, ist gesonnen sein erlerntes Schuhmacher Handwerk als Meister hier in Ober Rabnitz auszuüben.

Nachdeme nun der gewesene Schuhmachermeister Gregor Granner [1820 Haspel Maria geheiratet] gestorben und seine Meisterstelle erledigte; in diesem Dorfe auch ein Schuhmacher nöthig ist, dieser Paul Bleyer in Hinsicht seiner ausnehmend guter Aufführung und Geschücklichkeit in seinem Handwerke eine Empfehlung verdienet, und selber auch laut seines Wanderbuches die vorgeschriebene Wanderung vollzohen; So wird seiner gehorsamsten Bitte, womit Eine hohe Herrschaft Lackenbach ihme auf das erbenlos verstorbenen Granners Meisterstelle bestättigen möchte, auch von der Orts Gemeinde beygestimmet, und ihme bestens empfohlen.

Sigl. Ober Rabnitz den 27ten November 837

Johann Seidl Richter; Mathias Liebentritt Geschworner; Franz Liebentritt Geschworner;“

Die Herrschaft entsprach dem Ansuchen und erteilte dem vorschriftsmäßig gewanderten Schuhmachergesellen Paul Bleyer die beantragte Bewilligung, sich in seinem Geburtsort Oberrabnitz als Schuhmachermeister niederzulassen und dort sein Handwerk auszuüben. [24]

Dieser Paul Bleyer wurde 1805 als ältester Sohn aus der zweiten Ehe von Lorenz Bleyer und Katharina Morth in jenem Haus geboren, das im Jahr 1858 der Vergrößerung des Pfarrhofes weichen musste und anschließend im Graben neu errichtet wurde. [1858 war es das Brandl Haus, nachdem der aus Weingraben stammende Johann Brandl 1835 die verwitwete Hauswirtin Maria Bleyer, geborene Weber, geheiratet hatte]

Im Jahr 1840 heiratete er Elisabeth Liebentritt aus Haus Nr. 25. Das Ehepaar lebte zunächst zur Miete im Haus der Ehefrau, wo Paul Bleyer das Schuhmacherhandwerk ausübte. Im Jahr 1845 übersiedelten sie in das Haus Nr. 15 und wohnten dort als Mieter bei den Waisenkindern der Ursula Seidl, geborene Hendling, die 1832 an der Cholera verstorben war.

Um 1856 erhielten sie im Graben einen Bauplatz, auf dem sie ein Kleinhäusl errichteten. Dort führte Paul Bleyer sein Schuhmacherhandwerk weiter. Spärer übernahm sein Sohn Georg die Werkstatt und führte das Handwerk als Schuhmacher fort. Ihm folgte sein Sohn Franz, der als Schustergehilfe tätig war. Franz heiratete im Jahr 1897 Maria Bleier aus Haus Nr. 74.

Die auf dem Anwesen verbliebene Tochter Magdalena heiratete den Tischlermeister Josef Gludowatz aus Karl. Dieser errichtete dort eine Tischlerwerkstätte und übte sein Handwerk über viele Jahre aus. Damit vollzog sich auf dem Anwesen der Übergang vom Schuhmacher- zum Tischlerhandwerk.

Das ursprüngliche Kleinhäusl blieb noch über Jahrzehnte als Wirtschaftsgebäude erhalten und wurde als solches weiter genutzt. [25]

Heissenberger – Haus Nr. 19

Andreas Bader, geboren 1872, stammte aus Haus Nr. 15. Er erlernte das Schuhmacherhandwerk und heiratete Maria Schlögl aus Karl. Aus dieser Ehe ging unter anderem die 1911 geborene Tochter Rosina hervor. Diese heiratete den aus Steinbach stammenden Schuhmacher Johann Heissenberger, geboren 1905, der das Handwerk auf dem Anwesen weiterführte.

Abb. 19: links, Andreas Bader, Jg. 1872; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Kogler – Haus Nr. 38

Über mehrere Generationen hinweg wurde das Schuhmacherhandwerk von der Familie Kogler ausgeübt. Johann Kogler, geboren 1823 im Haus Nr. 51, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1851 heiratete er Magdalena Gmeiner aus Haus Nr. 2. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor. Gemeinsam mit seiner Familie übte Johann Kogler das Handwerk im Elternhaus aus, das sein älterer Bruder Lorenz als Besitzer bewirtschaftete.

Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau Magdalena heiratete Johann Kogler im Jahr 1865 in zweiter Ehe Rosalia Gmeiner aus Haus Nr. 2. Diese Ehe blieb kinderlos. Unmittelbar nach der Heirat errichtete das Ehepaar im Fuchsgraben, der heutigen Berggasse, das Haus Nr. 38 und übersiedelte mit dem Schuhmacherbetrieb dorthin.

Der ältere Sohn Albert aus erster Ehe erlernte ebenfalls das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1880 heiratete er Maria Gmeiner aus dem Haus Nr. 2 und übernahm den väterlichen Betrieb. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Die älteste Tochter Maria verstarb bereits im ersten Lebensmonat. Der Sohn Josef heiratete im Jahr 1911 auf das Haus Nr. 73. Der jüngste Sohn Franz, geboren 1885, erlernte ebenfalls das Schuhmacherhandwerk, heiratete 1913 Maria Seidl aus dem Haus Nr. 12 und führte den Betrieb auf Haus Nr. 38 weiter.

Franz und Maria Kogler hatten vier Kinder, darunter drei Töchter. Der jüngste, Sohn Josef, erlernte ebenfalls das Schuhmacherhandwerk und arbeitete im Betrieb seines Vaters mit. Mit seinem Tod im Jahr 1942 während des Zweiten Weltkrieges endete die über Generationen bestehende Schuhmachertradition der Familie Kogler.

Im Jahr 1947 heiratete Anna, die jüngste der drei Töchter, den Schuhmacher Franz Fruhmann aus Karl. Er führte das Schuhmacherhandwerk noch einige Jahre weiter. [26]

Abb. 20: links – Franz Kogler, Jg. 1885, Schuhmachermeister, mittig – sein Sohn Josef, Jg. 1921, gelernter Schuhmacher, gefallen 1942; rechts – Franz Fruhmann, Jg. 1921, Schuhmachermeister; Quelle: Privatbesitz von Elfriede Liebentritt, Oberrabnitz

Seidl – Haus Nr. 69

Franz Seidl, geboren 1912 auf Haus Nr. 69, erlernte das Schuhmacherhandwerk und legte die Meisterprüfung ab. Er war mit Maria Gschirtz aus Karl verheiratet. Deren Vater Josef Gschirtz übte in Karl das Schuhmacherhandwerk aus. Bereits 1949 verstarb Franz Seidl im Alter von 37 Jahren, womit das Schuhmacherhandwerk auf Haus Nr. 69 endete.

Auch sein älterer Bruder Stefan, geboren 1909, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Beide absolvierten ihre Ausbildung bei den Schuhmachermeistern Franz Gludowatz von Haus Nr. 80 und Franz Kogler von Haus Nr. 38. Stefan Seidl verstarb bereits 1937 im Alter von 28 Jahren. [27]

Abb. 21: Schuhmachermeister Franz Seidl Haus Nr. 69, am Foto sein Bruder Josef, Jg. 1898; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Brandl – Haus Nr. 79

Stefan Brandl, geboren 1888 auf Haus Nr. 76, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1915 heiratete er Anna Liebentritt aus dem Haus Nr. 59. Das Ehepaar errichtete 1922 das Haus Nr. 79, wo Stefan Brandl das Schuhmacherhandwerk ausübte.

Der jüngste Sohn, Stefan, geboren 1929, erlernte das Schuhmacherhandwerk bei Franz Gludowatz Haus Nr. 80, übte dieses jedoch nicht dauerhaft aus, sondern wechselte später in einen anderen Beruf. [28]

Abb. 22: Stefan Brandl, Schuhmacher; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Gludovatz – Haus Nr. 80

Franz Gludovatz, geboren 1891 in Stoob, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1924 heiratete er Theresia Seidl aus dem Haus Nr. 16. Das Ehepaar errichtete im Fuchsgraben, der heutigen Berggasse, das Haus Nr. 80, in dem Franz Gludovatz das Schuhmacherhandwerk ausübte.

Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor. Der älteste Sohn Josef erlernte ebenfalls das Schuhmacherhandwerk. Nach den Kriegsjahren übersiedelte er mit seiner Werkstatt vom Elternhaus in das ehemalige „Judenhaus„, Haus Nr. 27, und führte dort den Schuhmacherbetrieb weiter. [29]

Abb. 23: links - Franz Gludovatz, Schuhmachermeister, rechts – Sohn Josef, gelernter Schuhmacher; Quelle: Privatbesitz von Helga Engelmann, Oberrabnitz

Das Schusterhandwerk erlernt hatten noch: [30]

Haus Nr. 77: Johann Maschler, geboren 1862 auf Haus Nr. 24, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1893 heiratete er Elisabeth Pfneisl von Haus Nr. 50. Das Ehepaar errichtete das Haus Nr. 77, in dem Johann Machler das Schuhmacherhandwerk ausübte.

Haus Nr. 33: Anton Triebl, geboren 1871 auf Haus Nr. 45, erlernte das Schuhmacherhandwerk. Im Jahr 1897 heiratete er Theresia Pfneisl und zog auf das Haus Nr. 33, wo er das Schuhmacherhandwerk ausübte.

Haus Nr. 34: Josef Gmeiner, geboren 1931 auf Haus Nr. 78, war gelernter Schuhmacher und heiratete Rosina Bleier von Haus Nr. 34. Das Handwerk erlernte er bei Franz Seidl, der aus Haus Nr. 69 abstammte und in Karl mit Maria Gschirz verheiratet war. Nach seiner Lehre arbeitete Josef Gmeiner bei Johann Heissenberger von Haus Nr. 19.

Tischler

Puhr – Haus Nr. 43

Franz Puhr, geboren 1857 im Haus Nr. 7, erlernte in Kirchfidisch das Tischlerhandwerk. Im Jahr 1884 heiratete er Maria Pfneisl aus dem Haus Nr. 72. Das Ehepaar errichtete im Graben das Haus Nr. 43, wo Franz Puhr das Tischlerhandwerk ausübte.

Sein Sohn Albert, geboren 1888, erlernte ebenfalls das Tischlerhandwerk und führte den Tischlermeisterbetrieb auf dem elterlichen Anwesen weiter. [31]

 
Abb. 24: Tischlermeister Albert Puhr mit Frau Elisabeth und Tochter Erika am Haus Nr. 43; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Gludowatz – Haus Nr. 49

Josef Gludowatz, geboren 1896 in Oberpullendorf als zweiter Sohn des Försters Josef Gludowatz und dessen Ehefrau Theresia, geborene Windisch, meldete am 13. Juli 1924 in Karl, Haus Nr. 38, das Gewerbe einer Bau- und Möbeltischlerei an.

Er heiratete Magdalena Bleyer, geboren 1903, aus Oberrabnitz, Haus Nr. 49. Laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 13. August 1931 verlegte er seinen Tischlereibetrieb auf das Anwesen seiner Ehefrau nach Oberrabnitz.

Aus der Ehe gingen die drei Söhne Franz, Josef und Emmerich hervor, die alle das Tischlerhandwerk erlernten und im Familienbetrieb mitarbeiteten. Nach dem frühen Tod von Josef Gludowatz im Jahr 1959 im Alter von 61 Jahren führte seine Witwe Magdalena den Betrieb als Witwentischlerei weiter. Die gewerberechtliche Geschäftsführung übernahm Tischlermeister Robert Parapatits aus Markt St. Martin. Diese Regelung bestand bis zum 24. Jänner 1961.

Der älteste Sohn, Franz Gludowatz, hatte bereits am 25. November 1959 die Meisterprüfung im Tischlergewerbe abgelegt. Nach der Übernahme meldete er das Gewerbe neuerlich an und führte den Betrieb gemeinsam mit seinen Brüdern Josef und Emmerich, die beide ausgebildete Tischlergesellen waren, bis zum Jahr 1975 weiter. [32]

Abb. 25: Die drei Söhne Josef, Emmerich u. Franz – Vater Josef – ältester Sohn Franz; Quelle: Privatbesitz von Maria Willinger, Oberrabnitz
Abb. 26: Im Tischlereibetrieb in Oberrabnitz, Josef Gludowatz mir den drei Söhne Franz, Josef u. Emmerich; Quelle: Privatbesitz von Maria Willinger, Oberrabnitz

Supper – Haus Nr. 77

Johann Supper, geboren 1895 im Haus Nr. 64, erlernte das Tischlerhandwerk und legte die Meisterprüfung ab. Er heiratete die Witwe Elisabeth Bleier, geborene Maschler, und zog auf das Haus Nr. 77. Dort übte er das Tischlerhandwerk bis zu seinem Tod im Jahr 1944 aus. [33]

Wagner

Seidl – Haus Nr. 46

Anton Renner, geboren 1820 in Karl, erlernte das Wagnerhandwerk und heiratete 1843 Theresia Maschler. Das Ehepaar lebte zunächst in einer Holdenwohnung am hinteren Ende des Maschlerhauses. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.

Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau im Jahr 1853 heiratete Anton Renner in zweiter Ehe Cäcilia Morth aus dem Haus Nr. 64, mit der er zwei weitere Kinder hatte. Noch vor seinem Tod im Jahr 1871 errichtete das Ehepaar das Haus Nr. 46, in das Anton Renner seinen Wagnerbetrieb verlegte.

Sein Sohn Johann Renner aus erster Ehe erlernte ebenfalls das Wagnerhandwerk und legte die Meisterprüfung ab. Im Jahr 1872 heiratete er Susanna Schrammel, die mit ihrer Mutter im Gemeindehaus wohnte, und übernahm den väterlichen Betrieb. Aus der Ehe gingen vier Töchter hervor. Die älteste Tochter Anna, geboren 1872, heiratete im Jahr 1901 Franz Seidl aus dem Haus Nr. 69.

Deren ältester Sohn aus dieser Ehe, Johann Seidl erlernte das Wagnerhandwerk, legte die Meisterprüfung ab und heiratete Anna Liebentritt aus dem Haus Nr. 65. Er übernahm den Wagnerbetrieb von seinem Großvater und führte ihn weiter. Sein Sohn Franz, geboren 1934,  übte das Wagnerhandwerk als letzter Vertreter der Familie auf dem Anwesen aus. [34]

AAbb. 27: Wagnermeister Johann Seidl; Quelle: Privatbesitz von Familie Helmut Seidl, Oberrabnitz

Weber

Brandl – Haus Nr. 76

Viktor Brandl wurde 1845 auf jenem Haus geboren, das bis 1858 im Pfarrhof stand und im Zuge der Pfarrhoferweiterung anschließend in den Graben versetzt beziehungsweise neu errichtet wurde. Er erlernte das Weberhandwerk und heiratete 1874 Theresia Puhr aus dem Haus Nr. 7. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor.

Um 1880 errichtete das Ehepaar das Haus Nr. 76, wo Viktor Brandl das Weberhandwerk ausübte. Nachdem seine Ehefrau Theresia im Jahr 1881 im Alter von 36 Jahren an einer Lungenentzündung verstorben war, heiratete er noch im selben Jahr Katharina Schrammel aus dem Haus Nr. 40. Aus dieser zweiten Ehe gingen weitere acht Kinder hervor.

Im April 1894 brach im Dorf ein Großbrand aus, dem ein Großteil der Häuser zum Opfer fiel. Besonders schwer betroffen war Viktor Brandl, der zu diesem Zeitpunkt sechs unmündige Kinder zu versorgen hatte. Er verlor nicht nur sein gesamtes Hab und Gut, sondern auch das ihm zur Verarbeitung überlassene Garn, das ebenfalls den Flammen zum Opfer fiel. Zu seinem Unglück war er zudem nicht gegen Feuerschäden versichert, wie zeitgenössische Berichte erwähnen. Nach dem Brand wurde das Weberhandwerk auf dem Anwesen nicht mehr aufgenommen. [35]

Ziegelofen

Im Zuge des Urbarialausgleich 1872 erhielt die Volksschule Oberrabnitz im Kirchengraben, vormals Viehweide, eine Grundstück von der Größe 0,57 Hektar ausgewiesen.

Abb. 28: Lageplan Ziegelofen; Quelle: PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

Das Grundstück, auf dem um die Jahrhundertwende eine Ziegelei errichtet wurde, stand im Eigentum der Volksschule und wurde zu diesem Zweck von dieser verpachtet. Da die Volksschule unter kirchlicher Verwaltung stand, hatte der Pfarrer den Nutzgenuss und verwendete die daraus erzielten Einnahmen zur Finanzierung des Samstagabendsegens.

Zur Begründung wurde angeführt, dass die Vorfahren – vermutlich in der Zeit der Choleraepidemie – das Versprechen abgelegt hätten, den Samstagabendsegen beziehungsweise den Rosenkranz regelmäßig abzuhalten, und hierfür ein Kapital gestiftet hätten. Da dieses Kapital mittlerweile entwertet war, sollten die Erträge aus der Verpachtung des Ziegeleigrundes zur Finanzierung dieser Stiftung herangezogen werden. Auch dem Kantor sollte ein Anteil daraus zukommen.

Soweit aus den vorhandenen Berichten ersichtlich ist, wurde das Grundstück von Johann Winkler aus Schwendgraben gepachtet und darauf eine Ziegelbrennerei errichtet.

Von Oktober 1906 bis Oktober 1912 wurde ein jährlicher Pachtbetrag von 60 Kronen bezahlt.

Im Juli 1912 wurde mit dem bisherigen Pächter Johann Winkler aus Schwendgraben über eine Verlängerung der Pachtzeit für den Schulgrund, auf dem sich der Ziegelofen befand, verhandelt. Aufgrund des gestiegenen Ziegelpreises sollte der Pachtzins von bisher 60 Kronen auf 80 Kronen angehoben werden. Die Pachtdauer sollte weiterhin zehn Jahre betragen. Sollte der Pächter nicht bereit sein, den erhöhten Pachtzins von 80 Kronen zu entrichten, beabsichtigte man, den Pachtvertrag zu den bisherigen Konditionen, jedoch nur für die Dauer von sechs Jahren, zu verlängern.

Im darauffolgenden August wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben, da der Pächter Johann Winkler nicht bereit war, den Schulgrund für einen längeren Zeitraum als drei Jahre zu pachten. Infolgedessen wurde beschlossen, ihm den Schulgrund bis Dezember 1915 für weitere drei Jahre gegen einen jährlichen Pachtzins von 70 Kronen zu überlassen. Da der bisherige Pächter seinen Verpflichtungen stets pünktlich nachgekommen war und zudem kein weiterer geeigneter Pachtinteressent vorhanden war, sah man von einer öffentlichen Lizitation ab.

Im Jahr 1915 beantragte der Präses, Pfarrer Krahl, nach Ablauf der Pachtzeit, darüber zu entscheiden, ob der Ziegelplatz weiterhin dem bisherigen Pächter überlassen werden solle. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, am bisherigen Vorgehen – dem sogenannten „Mittelweg“ – festzuhalten und die Pachtzeit um weitere drei Jahre zu verlängern.

Im April 1916 gab Pfarrer Krahl bekannt, dass der Pächter des Ziegelofens, Johann Winkler, kriegsbedingt kein größeres Geschäft erwarten könne. Aus diesem Grund könne er den Ziegelplatz unter diesen Umständen lediglich als Lagerplatz nutzen und sei daher nur in der Lage, einen Pachtzins von 40 Kronen zu entrichten.

Im August 1918 war der Schulgrund, auf dem sich der Ziegelofen befand, erneut zu verpachten. Es wurde beschlossen, dass der Pächter bei entsprechender Nutzung des Grundstücks einen jährlichen Pachtzins von 70 Kronen zu entrichten habe. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse jedoch derart ändern, dass er einen größeren Nutzen daraus ziehe, so habe er dementsprechend auch einen höheren Pachtzins zu bezahlen, damit der Schule kein Nachteil entstehe.

Bis zum Jahr 1920 wurde ein jährlicher Pachtzins von 70 Kronen entrichtet. Für das Schuljahr 1920/21 wurde dieser Betrag infolge des Währungsverfalls auf 200 Kronen erhöht.

Nach Ablauf der Pachtzeit Ende 1921 wurde der Schulgrund weiterhin vom bisherigen Pächter Johann Winkler genutzt. Im August 1922 beschloss man daher, den jährlichen Pachtzins auf 2.000 ungarische Kronen festzusetzen und den Schulgrund Johann Winkler aus Schwendgraben auch für den Zeitraum vom 1. Jänner 1923 bis zum 31. Dezember 1925 zu verpachten. Als jährlicher Pachtzins wurden 50 Kilogramm Weizen oder der entsprechende, jeweils Anfang September geltende Verkehrswert festgelegt. Die übrigen Pachtbedingungen sollten unverändert bestehen bleiben.

Im Oktober 1922 teilte der Vorsitzende dem Schulstuhl mit, dass Johann Winkler, der bisherige Pächter des Schulgrundes, den Ziegelofen samt Nebengebäuden seinem Schwiegersohn Franz Fruhmann in Karl käuflich überlassen habe. Dieser ersuche daher zur Weiterführung des Betriebes um die Verpachtung des Schulgrundes für die Dauer von sechs Jahren.

Grundsätzlich stimmte der Schulstuhl dem Ansuchen zu, legte jedoch aufgrund der unsicheren Währungsverhältnisse die Pachtbedingungen zunächst nur für die Jahre 1923 bis 1925 fest. Der jährliche Pachtzins wurde mit 50 Kilogramm reinem Weizen bestimmt. Über die Höhe des Pachtzinses für die folgenden drei Jahre sollte erst im Jahr 1925 entschieden werden.

Für die Zeit 1922/23 wurde ein Pachtbetrag von 2.000 Kronen und für das Jahr 1923/24 aufgrund des Währungsverfalls ein Betrag von 170.000 Kronen bezahlt.

Im Jänner 1925 wurde der Schulstuhl darüber in Kenntnis gesetzt, dass Franz Fruhmann, Maurermeister in Karl, seinen Verpflichtungen aus dem Pachtverhältnis für das Jahr 1924 nicht nachgekommen war. Daraufhin beschloss der Schulstuhl, Franz Fruhmann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzufordern. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, sei ihm der Vertrag zu kündigen.

In der Zwischenzeit hatte Franz Fruhmann den Ziegelofenbetrieb an Stefan Kornfeld aus Draßmarkt verkauft. In der Schulstuhlsitzung im April 1925 wurde vorgebracht, dass Franz Fruhmann seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sei. Daher beschloss man, den Vertrag mit dem gegenwärtigen Besitzer der Ziegelei, Stefan Kornfeld, erst dann abzuschließen, wenn der rückständige Pachtzins entrichtet worden sei. Weiters wurde beschlossen, dem Pächter Stefan Kornfeld den Schulgrund für weitere drei Jahre zu verpachten, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Höhe des Pachtzinses für jedes Jahr nachträglich festgesetzt werde.

Im Juni 1925 beschloss der Schulstuhl, dass die neue Pachtzeit am 1. Jänner 1926 beginnen und bis Ende Dezember 1928 dauern solle. Für das Jahr 1926 wurde der Pachtzins mit 1.500.000 Kronen festgesetzt. Für die darauffolgenden Jahre sollte die Höhe des Pachtzinses jeweils im Vorjahr bestimmt werden. Die näheren Pachtbedingungen waren im Pachtvertrag festgelegt.

Im Jänner 1929 wurde der Pachtzins für den an Stefan Kornfeld in Draßmarkt verpachteten Ziegelofengrund für die Jahre 1926 bis 1928 mit jährlich 150 Schilling festgesetzt. Der Pachtvertrag war mit Ende Dezember 1928 ausgelaufen. Da bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 24 Schilling – ein noch ausständiger Betrag aus der Zeit des früheren Pächters Fruhmann – eingelangt waren, wurde der Pächter aufgefordert, seinen Verpflichtungen innerhalb von 14 Tagen nachzukommen, widrigenfalls weitere Schritte eingeleitet werden müssten. Gleichzeitig erklärte sich der Schulstuhl bereit, den Pachtvertrag zu erneuern, sofern der Pächter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkomme.

Nach den Berechnungen des Schulstuhles belief sich der Zahlungsrückstand Kornfelds auf insgesamt 450 Schilling, nämlich auf jeweils 150 Schilling für die Jahre 1926, 1927 und 1928. Da Kornfeld jedoch angab, den Pachtzins für das Jahr 1926 bereits entrichtet zu haben, verblieb ein Rückstand von 300 Schilling, dessen Begleichung er bis zum 31. Mai 1929 zusagte. Gleichzeitig wurde mit ihm ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen, in dem auch die näheren Bestimmungen festgelegt wurden.

Am 6. August 1929 wurde bekannt gegeben, dass Stefan Kornfeld den aushaftenden Betrag von 300 Schilling nicht begleichen könne. Der Schulstuhl beschloss daher, auf Vorschlag Kornfelds entweder eine zur Begleichung der Schuld ausreichende Menge an Ziegeln zu übernehmen oder das Gebäude des Ziegelofens um den Betrag von 300 Schilling käuflich zu erwerben. Zwei Mitglieder des Schulstuhles wurden beauftragt, den Bestand an Ziegeln zu überprüfen und diese in Besitz zu nehmen.

August 1929: Julius Lautner, Handelsagent in Weppersdorf, beantragte aufgrund einer Forderung in Höhe von 271 Schilling die Versteigerung des Ziegelofens des Pächters Stefan Kornfeld. Der Schulstuhl beschloss daraufhin, gestützt auf sein Besitzrecht am Ziegelofen, Herrn Lautner aufzufordern, die Exekution innerhalb von acht Tagen zurückzunehmen. Andernfalls werde der Schulstuhl eine Exszindierungsklage einbringen.

Oktober 1929: Pfarrer Krahl wurde vor Gericht geladen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Versteigerung des Ziegelofens rückgängig gemacht worden sei und dem Schulstuhl das Recht zustehe, den Ziegelofen beziehungsweise dessen Inventar in Besitz zu nehmen. Mit der endgültigen Erledigung der Angelegenheit wollte man jedoch noch zuwarten. Die entsprechenden Gerichtsakten liegen vor.

April 1930: Stefan Kornfeld erklärte sich bereit, seine ausständigen Verbindlichkeiten durch die Übergabe von Ziegeln zu begleichen, und stellte diese dem Schulstuhl zur Verfügung. Es wurde beschlossen, die ausstehenden Pachtforderungen in Form von Ziegeln anzunehmen und diese ehestmöglich in die Schule zu überführen. Mit der Durchführung wurde der Kurator beauftragt.

Oktober 1931: Der Pächter des Ziegelofens, Martin Kornfeld, schuldete der Schule noch 240 Schilling sowie 900 Ziegel an Pacht. Dem Schulstuhl wurden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: Entweder sollte der aushaftende Pachtzins von Kornfeld eingefordert oder der Ziegelofen vom Schulstuhl übernommen werden.

Schließlich wurde beschlossen, den Ziegelofen um den Betrag von 500 Schilling zu übernehmen, wobei der noch ausstehende Pachtzins von dieser Summe in Abzug gebracht werden sollte. Der Präses wurde mit den Verhandlungen mit Kornfeld betraut.

April 1932: Zur Sitzung erschienen auch die Pächter des Ziegelofens, Stefan Kornfeld und Martin Kornfeld, sowie Anton Pfneisl, auch unter dem Namen Kraxner bekannt, aus Draßmarkt, um die Verpachtung des Ziegelofens zu regeln.

Dabei wurde festgestellt, dass der Pachtrückstand zum 31. Dezember 1931 insgesamt 240 Schilling und 900 Ziegel betrug. Stefan Kornfeld verpflichtete sich, diesen Rückstand bis spätestens 31. August 1932 entweder in bar oder in Form von Ziegeln zu begleichen. Sollte er dieser Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig nachkommen, so werde er das von Franz Fruhmann am 2. Februar 1925 erworbene Eigentumsrecht am Ziegelofen ohne weitere Bedingungen an den Schulstuhl übertragen. Dieser würde damit ab dem 1. September 1932 das ausschließliche Eigentum am Ziegelofen erwerben.

Weiters wurde Stefan Kornfeld der Ziegelofen für das laufende Jahr 1932 bis zum 31. Dezember zu einem Pachtzins von 60 Schilling verpachtet. Sollte jedoch kein entsprechender Geschäftsgang gegeben sein, sollte der Pachtzins auf 30 Schilling reduziert werden. Als Zahlungstermin wurde der 29. September 1932 festgelegt.

September 1932: Stefan Kornfeld, der bisherige Eigentümer des Ziegelofens, der Unterstandshütte sowie des gesamten dazugehörigen Inventars, erklärte, dass er mit heutigem Tage das gesamte Eigentum seinem Schwiegersohn Anton Pfneisl aus Draßmarkt übertragen habe.

Der Schulstuhl erklärte sich als Vertreter des Eigentümers des Schulgrundes einstimmig mit dieser Eigentumsübertragung einverstanden. Anton Pfneisl erklärte vor dem Präses, sämtliche von seinem Schwiegervater herrührenden sowie alle sonstigen auf dem Ziegelofen lastenden Schulden und Verpflichtungen begleichen zu wollen. Daraufhin stellte der Schulstuhl fest, dass Stefan Kornfeld ihm nichts mehr schuldig sei. Die Gesamtschuld war durch 7.400 Ziegel im Wert von 370 Schilling gedeckt.

März 1933: Der Ziegelofen wurde an Georg Nagy in Draßmarkt für die Dauer eines Jahres verpachtet. Die Pachtzeit begann am 1. Jänner 1933 und endete am 31. Dezember 1933. Als Pachtzins wurden 1.000 Ziegel vereinbart. Die näheren Bestimmungen waren im Pachtvertrag festgelegt.

Juni 1933: Es wurde beschlossen, den Wohnraum aufgrund bestehender Einsturzgefahr durch die Baukommission der Gemeinde sperren zu lassen.

Juli 1934: Der im Jahr 1933 mit Georg Nagy abgeschlossene Pachtvertrag wurde um ein weiteres Jahr verlängert. [36]

Im Jahr 1930 wird auch die Familie Lendowitsch in den Aufzeichnungen erwähnt. Alois Lendowitsch, von Beruf Ziegler, wohnte zu dieser Zeit mit seinen beiden Söhnen Stefan und Ludwig im Ziegelofen in Oberrabnitz. Als Geburtsort der beiden Söhne wurde Hegykö (Deutsch-Heiligenstein) angegeben. Stefan trat in die erste Klasse der Volksschule Oberrabnitz ein. [37]

Im Jahr 1951 kam die Familie Moser nach Oberrabnitz. Johann Moser, der aus Hochstraß stammte, wurde als Ziegelarbeiter eingestellt. Mit seiner Familie wohnte er zunächst im Försterhaus, Haus Nr. 75, und später im Gemeindehaus, Haus Nr. 47. Im Jahr 1958 erwarb die Familie einen Bauplatz und errichtete dort das Haus Nr. 86. [38]

Anmerkungen

[1] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
[2] EPA, RA Lackenbach, 1714, 134
[3] Vgl. ebd.
[4] EPA,Beschwerde wegen eingestelltem Kohlenbrennen
[5] EPA, RA Lackenbach, 1770, 209
[6] Vgl. ebd.
[7] EPA, DD, 1812, 7125
[8] Vgl. ebd. 1816
[9] EPA, RA Lackenbach, 1779, 175
[10] BLA, Urkundensammlung, A-la/U
[11] EPA, RA Lackenbach, 1688, 96
[12] Vgl. ebd. 1695
[13] EPA, Prot. 254 (Waisenbuch)
[14] EPA, Exhibiten Protokoll, 1847, 65
[15] EPA, DD, 1829, 6716
[16] EPA, Prot. 254 (Waisenbuch)
[17] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[18] EPA, Prot. 254 (Waisenbuch)
[19] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[20] Vgl. ebd.
[21] MNL Győr-Moson-Sopron Vármegye, Soproni Levéltára, IV. Megyei
[22] EPA, DD, 1838, 5258
[23] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[24] EPA, DD, 1838, 5253
[25] Auswertung der Gabenscheine im Esterházy Archiv Forchtenstein,
[26] BLA, Burgenländisches Adressbuch samt Amtskalender 1937
[27] Vgl. ebd.
[28] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[29] BLA, Burgenländisches Adressbuch samt Amtskalender 1937
[30] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[31] PA Fraller, Oberrabnitz, Schularchivalien
[32] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
[33] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien
[34] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[35] Pfarre Oberrabnitz, Pfarrmatriken 1772-1920
[36] PA Fraller, Oberrabnitz, Pfarrarchivalien
[37] PA Fraller, Oberrabnitz, Schularchivalien
[38] PA Fraller, Oberrabnitz, Privatarchivalien

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